Schlussverteilung Hessen HRB 109656

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Insolvenzprofil

Cyber War Protection GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Berner Straße 119, 60437 Frankfurt am Main
Handelsregister
Frankfurt am Main, HRB 109656
EUID
DEM1201.HRB109656

Insolvenzgericht

Gericht
Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 986/18 C-11-8
Phase
Schlussverteilung

Insolvenzverwalter

Person
Rechtsanwalt Dr. Martin Obermüller

Gegenstand des Unternehmens

Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Informationstechnologien jeder Art, insbesondere Sicherheitstechnologien sowie der Handel mit der dazugehörigen Soft- und Hardware.

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Cyber War Protection GmbH ist anhängig. Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat für den 30.06.2025 einen Stichtag festgesetzt, der der besonderen Gläubigerversammlung entspricht. Bis zu diesem Datum müssen Einwendungen der Insolvenzgläubiger und Massegläubiger gegen die beabsichtigte Einstellung des Verfahrens mangels einer die Verfahrenskosten deckenden Masse sowie gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters schriftlich bei Gericht eingehen. Die Verfahrenseinstellung unterbleibt, wenn ein Vorschuss auf die Verfahrenskosten in Höhe von 7.900,00 EUR geleistet wird. In einer weiteren Bekanntmachung wird die Schlussverteilung angekündigt. Nach dem Verzeichnis betragen die an der Verteilung teilnehmenden Forderungen EUR 0,00. Es ist ein Massebestand in Höhe von EUR 14.864,71 vorhanden, von dem Gerichtskosten und die Vergütung des Insolvenzverwalters abzusetzen sind. Dr. Martin Obermüller ist als Insolvenzverwalter tätig. Zudem wurden Vergütungen für den vorläufigen und den endgültigen Insolvenzverwalter festgesetzt, wobei für den vorläufigen Verwalter eine Erhöhung des Bruchteils auf 45% und für den endgültigen Verwalter eine Erhöhung der Regelvergütung um 25% aufgrund von Mehrarbeit und Schwierigkeitsgrad gerechtfertigt erschien.

Originalbekanntmachung

05.05.2025

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Firma Cyber War Protection GmbH, Berner Str. 119, 61440 Oberursel, soll die Schlussverteilung stattfinden. Nach dem auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Amtsgericht Frankfurt am Main, Insolvenzgericht, niedergelegten Verzeichnis betragen die an der Verteilung teilnehmenden Forderungen EUR 0,00. Es ist ein Massebestand in Höhe von EUR 14.864,71 vorhanden. Hiervon abzusetzen sind die Gerichtskosten sowie die Vergütung des Insolvenzverwalters. Dr. Martin Obermüller Rechtsanwalt als Insolvenzverwalter

Originalbekanntmachung

05.05.2025

810 IN 986/18 C-11-8: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Cyber War Protection GmbH, Berner Straße 119, 60437 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 109656), vertr. d.: Ulfilas Schröder, (Geschäftsführer), wurde beschlossen: Stichtag, der der besonderen Gläubigerversammlung entspricht, ist der 30.06.2025. Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein: Einwendungen der Insolvenzgläubiger und der Massegläubiger gegen die beabsichtigte Einstellung des Insolvenzverfahrens mangels einer die Verfahrenskosten deckenden Masse und für den Fall der Einstellung gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters. Die Verfahrenseinstellung unterbleibt, wenn ein Vorschuss auf die Verfahrenskosten in Höhe von 7.900,00 EUR geleistet wird. Amtsgericht Frankfurt am Main, 29.04.2025

Originalbekanntmachung

05.05.2025

810 IN 986/18 C-11-8 In dem Insolvenzverfahren Cyber War Protection GmbH, Berner Straße 119, 60437 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 109656), vertreten durch: Ulfilas Schröder, (Geschäftsführer), werden für den vorläufige(n) Insolvenzverwalter festgesetzt: Vergütung: EUR XXX Auslagenpauschale: EUR XXX Umsatzsteuer: EUR XXX Summe: EUR XXX Gründe: Aus der zugrunde zu legenden Bemessungsgrundlage von EUR 108.823,29 errechnet sich unter Anwendung der maßgeblichen Regelsätze zunächst die Vergütung des endgültigen Insolvenzverwalters in Höhe von EUR XXX. Aus diesem Betrag steht dem vorläufigen Insolvenzverwalter allerdings nur ein Bruchteil (Prozentsatz) zu, der regelmäßig 1/4 (25%) beträgt. Mit diesem Bruchteil ist die Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters in einem durchschnittlichen Verfahren abgegolten. Zuschläge können demnach nur für eine Tätigkeit zugestanden werden, die über das gewöhnliche Maß hinaus den vorläufigen Insolvenzverwalter in Anspruch genommen haben. Da...

Originalbekanntmachung

05.05.2025

810 IN 986/18 C-11-8: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Cyber War Protection GmbH, Berner Straße 119, 60437 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 109656), vertr. d.: Ulfilas Schröder, (Geschäftsführer), werden für den Insolvenzverwalter festgesetzt: Vergütung EUR XXX Auslagen EUR XXX Zustellungsauslagen EUR XXX Umsatzsteuer EUR XXX Summe EUR XXX Gründe: Aus der maßgeblichen Masse von EUR 20.629,39 errechnet sich zunächst die Regelvergütung von EUR XXX, die insbesondere aufgrund der Seitens des Insolvenzverwalters im Bereich der Befassung mit Auslandsbezügen bzw. der Verwertung von schuldnerischen Vermögen im Ausland geleisteten Mehrarbeit sowie dem allgemein festzustellenden Schwierigkeitsgrad und Umfang des Gesamtverfahrens eine Erhöhung der Regelvergütung um 25% auf die dann ausreichend und angemessene Gesamtvergütung von netto EUR XXX rechtfertigt. Antragsgemäß sind Auslagenpauschale und Zustellungsauslagen sowie die jeweiligen Umsatzsteuerbeträge festzusetzen g...

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