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Insolvenzprofil
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Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Cyber War Protection GmbH ist anhängig. Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat für den 30.06.2025 einen Stichtag festgesetzt, der der besonderen Gläubigerversammlung entspricht. Bis zu diesem Datum müssen Einwendungen der Insolvenzgläubiger und Massegläubiger gegen die beabsichtigte Einstellung des Verfahrens mangels einer die Verfahrenskosten deckenden Masse sowie gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters schriftlich bei Gericht eingehen. Die Verfahrenseinstellung unterbleibt, wenn ein Vorschuss auf die Verfahrenskosten in Höhe von 7.900,00 EUR geleistet wird. In einer weiteren Bekanntmachung wird die Schlussverteilung angekündigt. Nach dem Verzeichnis betragen die an der Verteilung teilnehmenden Forderungen EUR 0,00. Es ist ein Massebestand in Höhe von EUR 14.864,71 vorhanden, von dem Gerichtskosten und die Vergütung des Insolvenzverwalters abzusetzen sind. Dr. Martin Obermüller ist als Insolvenzverwalter tätig. Zudem wurden Vergütungen für den vorläufigen und den endgültigen Insolvenzverwalter festgesetzt, wobei für den vorläufigen Verwalter eine Erhöhung des Bruchteils auf 45% und für den endgültigen Verwalter eine Erhöhung der Regelvergütung um 25% aufgrund von Mehrarbeit und Schwierigkeitsgrad gerechtfertigt erschien.
Originalbekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Firma Cyber War Protection GmbH, Berner Str. 119, 61440 Oberursel, soll die Schlussverteilung stattfinden. Nach dem auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Amtsgericht Frankfurt am Main, Insolvenzgericht, niedergelegten Verzeichnis betragen die an der Verteilung teilnehmenden Forderungen EUR 0,00. Es ist ein Massebestand in Höhe von EUR 14.864,71 vorhanden. Hiervon abzusetzen sind die Gerichtskosten sowie die Vergütung des Insolvenzverwalters. Dr. Martin Obermüller Rechtsanwalt als Insolvenzverwalter
Originalbekanntmachung
810 IN 986/18 C-11-8: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Cyber War Protection GmbH, Berner Straße 119, 60437 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 109656), vertr. d.: Ulfilas Schröder, (Geschäftsführer), wurde beschlossen: Stichtag, der der besonderen Gläubigerversammlung entspricht, ist der 30.06.2025. Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein: Einwendungen der Insolvenzgläubiger und der Massegläubiger gegen die beabsichtigte Einstellung des Insolvenzverfahrens mangels einer die Verfahrenskosten deckenden Masse und für den Fall der Einstellung gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters. Die Verfahrenseinstellung unterbleibt, wenn ein Vorschuss auf die Verfahrenskosten in Höhe von 7.900,00 EUR geleistet wird. Amtsgericht Frankfurt am Main, 29.04.2025
Originalbekanntmachung
Originalbekanntmachung
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