Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Cyko GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Aktuell
Vorläufige Maßnahmen
3Offen
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Eckenheimer Landstraße 114, 60318 Frankfurt am Main
Handelsregister
Frankfurt am Main, HRB 128099
EUID
DEM1201.HRB128099
Insolvenzgericht
Gericht
Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 842/24 C-14-1
Phase
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzverwalter
Kanzlei
Wellensiek Rechtsanwälte
Person
Rechtsanwalt Prof. Dr. Jan Roth
Adresse
Oberlindau 54-56, 60323 Frankfurt am Main
Telefon
069/ 90 74 58 0
E-Mail
kontakt@wellensiek.de
Fax
069/ 90 74 58 50
Website
www.wellensiek.com
Gegenstand des Unternehmens
- die Generierung von und der Handel mit Kontaktdaten solcher Personen, welche an der Vermittlung einer Versicherungsleistung interessiert sind; - die Beratung und Schulung von Versicherungen bzw. Versicherungsvermittlern und -beratern; - die Vermittlung von Versicherungsleistungen; - die Generierung von und der Handel mit Kontaktdaten von an bestimmten Leistungen und Produkten interessierten Personen - die Entwicklung von Softwarelösungen zur internen Energieeffizienzsteigerung sowie Erbringung von Dienstleistungen gegenüber Externen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Verfahren über das Vermögen der Cyko GmbH ist am 02.07.2024 um 17:00 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Prof. Dr. Jan Roth bestellt worden. Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten. Gegen die Entscheidung kann die Antragstellerin innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde einlegen.
Originalbekanntmachung
03.07.2024
810 IN 842/24 C: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Cyko GmbH, Eckenheimer Landstraße 114, 60318 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 128099), vertr. d.: Sebastiano, Trombetta, Eckenheimer Landstraße 114, 60318 Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), ist am 02.07.2024 um 17:00 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Prof. Dr. Jan Roth, Wellensiek Rechtsanwälte, Oberlindau 54-56, 60323 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 90 74 58 0, Fax: 069/ 90 74 58 50, E-Mail: kontakt@wellensiek.de, Internet: www.wellensiek.com bestellt worden.
Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten we...
810 IN 842/24 C: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Cyko GmbH, Eckenheimer Landstraße 114, 60318 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 128099), vertr. d.: Sebastiano, Trombetta, Eckenheimer Landstraße 114, 60318 Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), ist am 02.07.2024 um 17:00 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Prof. Dr. Jan Roth, Wellensiek Rechtsanwälte, Oberlindau 54-56, 60323 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 90 74 58 0, Fax: 069/ 90 74 58 50, E-Mail: kontakt@wellensiek.de, Internet: www.wellensiek.com bestellt worden.
Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 02.07.2024
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