Aufhebung des Verfahrens Hessen HRB 121240

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Insolvenzprofil

dadacoin technologies GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Frankfurter Gründerzentrum, Hanauer Landstraße 521, 60386 Frankfurt am Main
Handelsregister
Frankfurt am Main, HRB 121240
EUID
DEM1201.HRB121240

Insolvenzgericht

Gericht
Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 436/22 D-6-1
Phase
Aufhebung des Verfahrens

Gegenstand des Unternehmens

Die Entwicklung, der Betrieb sowie der Vertrieb innovativer Geschäftsmodelle und Softwarelösungen mit Wachstumspotenzial insbesondere im Zusammenhang mit der Blockchain-Technologie zur Verbindung von Kryptowährungen und Kunst in Form von Internet-Plattformen und weiteren Nutzeroberflächen zur Erbringung von Dienstleistungen und der Vermittlung von Produkten des Un-ternehmens (insbesondere von sog. dadacoins) und von Drittanbietern an Privat- und Geschäftskunden, einschließlich aller hiermit zusammenhängenden sowie ähnlicher Geschäfte und Dienstleistungen. Tätigkeiten, die nach dem KWG, KAGB oder ZAG erlaubnispflichtig sind, sind ausdrücklich nicht Gegenstand des Unternehmens.

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der dadacoin technologies GmbH ist aufgehoben worden. Die Aufhebung erfolgte nach Vollzug der Schlussverteilung gemäß § 200 Abs. 1 InsO. Gegen die Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen Erinnerung eingelegt werden. Die Frist beginnt mit der Zustellung oder Verkündung der Entscheidung; bei öffentlicher Bekanntmachung beginnt sie zwei Tage nach der Veröffentlichung.

Originalbekanntmachung

22.05.2026

810 IN 436/22 D-6-1 Das Insolvenzverfahren dadacoin technologies GmbH, Frankfurter Gründerzentrum, Hanauer Landstraße 521, 60386 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 121240) wird aufgehoben, nachdem die Schlussverteilung vollzogen ist, § 200 Abs. 1 InsO. Rechtsbehelfsbelehrung Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift ei...

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