Berichts- und Prüfungstermin Hessen HRB 71921

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Insolvenzprofil

Danitel Hotelbetriebs GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
St. Egreve-Str. 25-27, 61184 Karben
Handelsregister
Frankfurt am Main, HRB 71921
EUID
DEM1201.HRB71921

Insolvenzgericht

Gericht
Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 1301/20 D-3-1
Phase
Berichts- und Prüfungstermin

Gegenstand des Unternehmens

Erwerb, Pacht, Betrieb und Verwaltung von Gaststätten sowie Hotel- und Freizeitanlagen.

Zusammenfassung des Verfahrens

Im Insolvenzverfahren der Danitel Hotelbetriebs GmbH, Karben, ist die Prüfung der bis zum 19.08.2024 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet worden. Die Gläubiger und die Schuldnerin können bis zum 02.09.2024 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem Insolvenzgericht Frankfurt am Main schriftlich Widerspruch erheben. Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus. Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt.

Originalbekanntmachung

23.07.2024

810 IN 1301/20 D-3-1 - In dem Insolvenzverfahren Danitel Hotelbetriebs GmbH, zuletzt: Robert-Bosch-Str. 66, 61184 Karben (AG Frankfurt am Main, HRB 71921) wird die Prüfung der bis zum 19.08.2024 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, § 177 I 2 InsO. Die Insolvenzverwalterin, die Gläubiger und die Schuldnerin können bis zum 02.09.2024 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben. Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus. Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt. Insolvenzgericht Frankfurt am Main, 22.07.2024

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