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Insolvenzprofil
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Verfahrensfortschritt
Antrag / Prüfung
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzeröffnung
Berichte & Termine
Im In- und Ausland (a) der Erwerb, die Errichtung, die Vermittlung, die Verwaltung und der Verkauf von bebauten und unbebauten Grundstücken, Wohnungen, Erbbaurechten, gewerblichen Gebäuden und entsprechende Projektentwicklungen als Bauherr (unmittelbare Immobilien-Investments), mit Ausnahme solcher Geschäfte, die besondere Erlaubnisse nach der Gewerbeordnung oder sonstiger gesetzlichen Bestimmungen bedürfen oder nach besonderen gesetzlichen Erfordernissen genehmigungsbedürftig sind, (b) die Vermietung beweglicher und unbeweglicher Gegenstände, (c) der Erwerb, das Halten, die Verwaltung und die Veräußerung von eigenen Unternehmensbeteiligungen, insbesondere Beteiligungen an Immobiliengesellschaften, von verbreiften oder durch Immobilien besicherten Forderungen, sowie von sonstigen Geld- und Kapitalanlagen, in jeder gesetzlich zulässigen Form (mittelbare Immobilien- Investments). (d) die Beratung von Unternehmen, mit Ausnahme von Steuer- und Rechtsberatung sowie sonstigen genehmigungspflichtigen Beratungsgegenständen
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der DARKBLUE Development GmbH ist eröffnet. Die Insolvenzverwalterin hat dem Insolvenzgericht gemäß § 188 InsO angezeigt, dass die Schlussverteilung stattfindet. Die unbedingt festgestellten Insolvenzforderungen betragen 960,00 EUR. Es ist kein Massebestand vorhanden. Für die Insolvenzverwalterin werden die Mindestvergütung, die Auslagenpauschale sowie die jeweiligen Umsatzsteuerbeträge festgesetzt. Ein Stichtag für eine besondere Gläubigerversammlung ist der 13.07.2026. Bis zu diesem Datum müssen Einwendungen gegen die beabsichtigte Einstellung des Insolvenzverfahrens mangels einer die Verfahrenskosten deckenden Masse sowie gegen die Schlussrechnung der Insolvenzverwalterin schriftlich bei Gericht eingegangen sein. Die Verfahrenseinstellung unterbleibt, wenn ein Vorschuss auf die Verfahrenskosten in Höhe von 3.000,00 EUR geleistet wird. Die Entscheidung des Amtsgerichts Frankfurt am Main vom 05.05.2026 kann mit der sofortigen Beschwerde oder der befristeten Erinnerung angefochten werden.
Originalbekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der DARKBLUE Development GmbH, Brückenstraße 94, 60594 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 111711), vertreten durch: Serdal Aykac (Geschäftsführer), Offenbach am Main, hat die Insolvenzverwalterin dem Insolvenzgericht gemäß § 188 InsO angezeigt: Es findet die Schlussverteilung statt. Die unbedingt festgestellten Insolvenzforderungen betragen € 960,00. Es ist kein Massebestand vorhanden.
Originalbekanntmachung
810 IN 409/23 D-1-6: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der DARKBLUE Development GmbH, Brückenstraße 94, 60594 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 111711) wurde beschlossen: Stichtag, der der besonderen Gläubigerversammlung entspricht, ist der 13.07.2026. Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein: Einwendungen der Insolvenzgläubiger und der Massegläubiger gegen die beabsichtigte Einstellung des Insolvenzverfahrens mangels einer die Verfahrenskosten deckenden Masse und für den Fall der Einstellung gegen die Schlussrechnung der Insolvenzverwalterin. Die Verfahrenseinstellung unterbleibt, wenn ein Vorschuss auf die Verfahrenskosten in Höhe von 3.000,00 EUR geleistet wird. Amtsgericht Frankfurt am Main, 05.05.2026
Originalbekanntmachung
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