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Insolvenzprofil
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Handel mit Türen, Parkett, Teppichen und Beschlägen sowie anderen ausgewählten Produkten des Innenausbaus; die Montage von Türen und Beschlägen und die Verlegung von Parkett, Laminat und Teppichen; die Vermittlung, Ausführung und Überwachung aller Arbeiten im Innenausbau einschließlich Gestaltungsberatung, Planung und Arbeitsvorbereitung; die Vermlttlung von Projekten, de Durchführung von Ertragsberechnungen sowie die Beratung von Investoren bei Finanzierungen.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der DBI Dr. Becher Innenbau GmbH ist am 17.11.2025 aufgehoben worden, da die Schlussverteilung vollzogen ist. Zuvor hatte das Amtsgericht Celle am 04.06.2025 die Zustimmung zur Schlussverteilung erteilt und den Schlusstermin auf den 04.09.2025 festgesetzt. Am 10.06.2025 wurde angezeigt, dass die Schlussverteilung erfolgen soll; der verfügbare Massebestand betrug 5.000,00 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten, während Insolvenzforderungen in Höhe von 320.129,05 EUR zu berücksichtigen waren. Am 04.06.2025 wurden zudem die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters festgesetzt sowie ein vorheriger Vergütungsbeschluss aufgehoben. Der Insolvenzverwalter Jens Hamdorf ist für die Abwicklung zuständig.
Originalbekanntmachung
34 IN 81/17: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der DBI Dr. Becher Innenbau GmbH, Billingstr. 50, 29320 Hermannsburg (AG Frankfurt am Main, HRB 92403), vertr. d.: Dr. Gerhard Becher, Billingstr. 50, 29320 Hermannsburg, (Geschäftsführer), soll die Schlussverteilung erfolgen. Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Celle zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt. Der Insolvenzverwalter Jens Hamdorf, c/o TREUGARANT AG, Bei den Mühren 69 a, 20457 Hamburg, Tel.: 040-4146380, Fax: 040-445635, E-Mail: jens-hamdorf@treugarant.de hat dem Gericht folgendes gem. § 188 InsO angezeigt: Der verfügbare Massebestand beträgt 5.000,00 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 320.129,05 EUR zu berücksichtigen. Amtsgericht Celle, 10.06.2025
Originalbekanntmachung
Originalbekanntmachung
34 IN 81/17: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der DBI Dr. Becher Innenbau GmbH, Billingstr. 50, 29320 Hermannsburg (AG Frankfurt am Main, HRB 92403), vertr. d.: Dr. Gerhard Becher, Billingstr. 50, 29320 Hermannsburg, (Geschäftsführer), wird der Vergütungsbeschluss vom 14.09.2023 aufgehoben, da aufgrund neuer Mittelzuflüsse ein aktueller Vergütungsbeschluss am 04.06.2025 erlassen wurde. Amtsgericht Celle, 04.06.2025
Originalbekanntmachung
34 IN 81/17: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der DBI Dr. Becher Innenbau GmbH, Billingstr. 50, 29320 Hermannsburg (AG Frankfurt am Main, HRB 92403), vertr. d.: Dr. Gerhard Becher, Billingstr. 50, 29320 Hermannsburg, (Geschäftsführer), wurde beschlossen: Das Verfahren soll gem. § 200 InsO aufgehoben werden. Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO). Stichtag, der dem Schlusstermin entspricht, ist der 04.09.2025. Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein: a) Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters b) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Amtsgericht Celle, 04.06.2025
Originalbekanntmachung
34 IN 81/17: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der DBI Dr. Becher Innenbau GmbH, Billingstr. 50, 29320 Hermannsburg (AG Frankfurt am Main, HRB 92403), vertr. d.: Dr. Gerhard Becher, Billingstr. 50, 29320 Hermannsburg, (Geschäftsführer), ist am 17.11.2025 gemäß § 200 InsO aufgehoben worden, da die Schlussverteilung vollzogen ist. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Amtsgericht Celle, 17.11.2025
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