Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Denasa GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
c/o BKF Rechtsanwälte, Patrick Köppen, Steubenstraße 5, 65189 Wiesbaden
Handelsregister
Frankfurt am Main, HRB 105473
EUID
DEM1201.HRB105473
Insolvenzgericht
Gericht
Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 1326/18 D-10-8
Phase
Einstellung des Verfahrens
Gegenstand des Unternehmens
Vermittlung von Baudienstleistungen, Handel mit Immobilien, Im- und Export von nicht genehmigungspflichtigen Baustoffen, Baumaterialien, Rohstoffen, Halberzeugnissen und Fertigprodukten
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Denasa GmbH, vertreten durch Geschäftsführer Mohammad Hossein Adelian, ist nach erfolgter Verteilung gemäß § 211 InsO eingestellt worden. Die Entscheidung des Insolvenzgerichts Frankfurt am Main datiert vom 26.01.2026. Gegen die Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen Erinnerung eingelegt werden.
Originalbekanntmachung
29.01.2026
810 IN 1326/18 D-10-8 : In dem Insolvenzverfahren Denasa GmbH, Neue Mainzer Straße 22, 60311 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 105473),
vertreten durch: Mohammad Hossein Adelian, (Geschäftsführer seit 18.01.2019),
ist das Verfahren nach erfolgter Verteilung eingestellt, § 211 InsO.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreich...
810 IN 1326/18 D-10-8 : In dem Insolvenzverfahren Denasa GmbH, Neue Mainzer Straße 22, 60311 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 105473),
vertreten durch: Mohammad Hossein Adelian, (Geschäftsführer seit 18.01.2019),
ist das Verfahren nach erfolgter Verteilung eingestellt, § 211 InsO.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Insolvenzgericht Frankfurt am Main, den 26.01.2026
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