Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
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Verfahrensfortschritt
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Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzeröffnung
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Personalberatung sowie alle damit in Zusammenhang stehenden Tätigkeiten.
Am 22.02.2024 ist im Antragsverfahren über das Vermögen der DEVIRE GmbH die vorläufige Verwaltung angeordnet und Rechtsanwältin Petra Heidenfelder zur vorläufigen Insolvenzverwalterin bestellt worden. Verfügungen der Schuldnerin bedürfen deren Zustimmung. Am 30.04.2024 ist das Insolvenzverfahren wegen drohender Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Der Schuldnerin ist die Verfügung über ihr Vermögen verboten und auf die Insolvenzverwalterin übertragen worden. Das weitere Verfahren 810 IN 334/24 D ist mit diesem Verfahren verbunden. Das schriftliche Verfahren ist angeordnet. Die Gläubiger sind aufgefordert, Forderungen bis zum 15.07.2024 bei der Insolvenzverwalterin anzumelden. Einwendungen gegen Forderungsanmeldungen sind bis zum 29.07.2024 bei dem Amtsgericht Frankfurt am Main vorzubringen. Es sind Anträge auf Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, eines Gläubigerausschusses sowie Entscheidungen über besonders bedeutsame Rechtshandlungen und die Fortführung des Unternehmens möglich.
Originalbekanntmachung
810 IN 172/24 D: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der DEVIRE GmbH, Bockenheimer Landstraße 17/19, 60325 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 52682), vertr. d.: Michal Mlynarczyk, (Geschäftsführer), ist am 22.02.2024 um 11:00 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Schuldnerin angeordnet worden. Verfügungen der Schuldnerin sind nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Petra Heidenfelder, Neue Mainzer Straße 1, 60311 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 68 97 47 60, Fax: 069/ 68 97 47 62 0, E-Mail: frankfurt@schneidergeiwitz.de, Internet: www.schneidergeiwitz.de bestellt worden. Amtsgericht Frankfurt am Main, 22.02.2024
Originalbekanntmachung
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