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Insolvenzprofil
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der Betrieb einer Digitalagentur, insbesondere die Erbringung von IT-Dienstleistungen zur Unterstützung der Umsetzung digitaler Innovationen in Unternehmen, wie Social Media, Mobile, Cloud und Big Data, sowie femer die Bereitstellung von Webdiensten für die Offentlichkeit
In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Digitalwelle UG (haftungsbeschränkt) ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 11.02.2026 mangels Masse abgewiesen worden, § 26 Abs. 1 InsO. Das Verfahren ist damit im Antragsverfahren beendet.
Originalbekanntmachung
810 IN 875/25 D-77-: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen des Digitalwelle UG (haftungsbeschränkt), Zeil 109, 60313 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 129701), vertr. d.: Mohammed Boukrima, Tschnerstraße 56, 60388 Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 11.02.2026 mangels Masse abgewiesen worden, § 26 Abs. 1 InsO. Amtsgericht Frankfurt am Main, 11.02.2026
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