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Insolvenzprofil
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Insolvenzeröffnung
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die Entwicklung und der Vertrieb von Computeranwendungen, der Ein- und Verkauf sowie die Vermietung und Wartung der dazugehörigen Hardware und Software, sowie die einschlägige Beratung und Dienstleistung. Insbesondere erbringt die Gesellschaft Handels-, Preisgestaltungs-, Zahlungs-, Arbeitsablaufs-, Verrechnungs-, Risiko-, Versicherungs-, Fiskal- und/oder Analytik-Softwarelösungen für Banken, Hedge Fonds, Asset Manager, Private Wealth Manager, institutionelle Asset Manager, Versicherungsunternehmen, Investmentbanken, Einzelhandels-, Privat- und institutionelle Börsenmakler und/oder andere Finanzinstitute und/oder Unternehmen.
Im Insolvenzverfahren der Dion Global Solutions GmbH sind verschiedene Beschlüsse des Amtsgerichts Frankfurt am Main ergangen. Zunächst wurden für den Sachwalter Vergütung und Auslagen festgesetzt. Die Festsetzung erfolgte auf Basis einer Masse von EUR 4.396.384,63. Die Regelvergütung wurde um 260% erhöht, was durch die Betriebsfortführung mit 92 Arbeitnehmern, die erfolgreiche Sanierung und die Aufarbeitung von Konzernverflechtungen gerechtfertigt wurde. Die genauen Euro-Beträge für Vergütung, Auslagen und Umsatzsteuer sind im Text nicht konkretisiert (xxx). Zudem wurde dem Sachwalter für die Schlussverteilung die Zustimmung erteilt, nachdem die Verwertung der Insolvenzmasse beendet ist. Das schriftliche Verfahren wird angeordnet. Gläubigern steht bis zum 30.03.2026 die Möglichkeit offen, schriftliche Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung zu erheben sowie Anträge zur Verwendung nicht verwertbarer Gegenstände zu stellen. Der Schlussbericht, das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung liegen zur Einsicht aus.
Originalbekanntmachung
Originalbekanntmachung
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810 IN 696/18 D-4-6 In dem Insolvenzverfahren Dion Global Solutions GmbH, Mainzer Landstraße 199, 60326 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 83397) sind für die Mitglieder des Gläubigerausschusses Vergütung und Auslagen festgesetzt worden. Der vollständige Beschluss nebst Rechtsmittelbelehrung kann von den Verfahrensbeteiligten auf der zuständigen Geschäftsstelle des hiesigen Insolvenzgerichts eingesehen werden. Insolvenzgericht Frankfurt am Main, den 02.02.2026
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