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Insolvenzprofil
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Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der doitsu-delika GmbH ist eröffnet. Die Schlussverteilung ist genehmigt. Der verfügbare Massebestand beträgt EUR 3.810,69, wovon noch die restlichen Massekosten in Abzug kommen. Gemäß § 38 InsO liegen keine zu berücksichtigenden Forderungen vor. Die Gläubiger bestrittener oder für den Ausfall festgestellter Forderungen werden auf die Ausschlussfristen der §§ 189, 190 InsO hingewiesen. Das Schlussverzeichnis liegt im Amtsgericht Frankfurt am Main zur Einsichtnahme aus. Für die Insolvenzverwalterin sind Vergütung und Auslagen festgesetzt. Ein Stichtag für eine besondere Gläubigerversammlung ist der 28.07.2025. Bis zu diesem Datum müssen Einwendungen gegen die beabsichtigte Einstellung des Verfahrens mangels einer die Verfahrenskosten deckenden Masse sowie gegen die Schlussrechnung eingehen. Die Verfahrenseinstellung unterbleibt, wenn ein Vorschuss auf die Verfahrenskosten in Höhe von 250,00 EUR geleistet wird.
Originalbekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der doitsu-delika GmbH, Wetterauer Weg 16, 61118 Bad Vilbel, ist die Schlussverteilung genehmigt. Der verfügbare Massebestand beträgt EUR 3.810,69, wovon noch die restlichen Massekosten in Abzug kommen. Gemäß § 38 InsO liegen keine zu berücksichtigenden Forderungen vor. Die Gläubiger bestrittener oder für den Ausfall festgestellter Forderungen werden auf die Ausschlussfristen der §§ 189, 190 InsO hingewiesen. Das Schlussverzeichnis liegt im Amtsgericht Frankfurt am Main, Klingerstraße 20, 60313 Frankfurt am Main, zur Einsichtnahme der Beteiligten aus. AZ: 810 IN 901/18 D-1-1 Frankfurt am Main, 27.05.2025 Amtsgericht Frankfurt am Main
Originalbekanntmachung
Originalbekanntmachung
810 IN 901/18 D-1-1: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der doitsu-delika GmbH, Wetterauer Weg 16, 61118 Bad Vilbel (AG Frankfurt am Main, HRB 108324), vertr. d.: 1. Michael Kittlaus, Wilhelm-Leuschner-Straße 13, 60329 Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), 2. Seiko Ahlberg, Walter-Leifke-Straße 3, 60320 Frankfurt am Main, (Geschäftsführerin), wurde beschlossen: Stichtag, der der besonderen Gläubigerversammlung entspricht, ist der 28.07.2025. Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein: Einwendungen der Insolvenzgläubiger und der Massegläubiger gegen die beabsichtigte Einstellung des Insolvenzverfahrens mangels einer die Verfahrenskosten deckenden Masse und für den Fall der Einstellung gegen die Schlussrechnung der Insolvenzverwalterin. Die Verfahrenseinstellung unterbleibt, wenn ein Vorschuss auf die Verfahrenskosten in Höhe von 250,00 EUR geleistet wird. Amtsgericht Frankfurt am Main, 03.06.2025
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