Schlussverteilung Hessen HRB 108324

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Insolvenzprofil

doitsu-delika GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Wetterauer Weg 16, 61118 Bad Vilbel
Handelsregister
Frankfurt am Main, HRB 108324
EUID
DEM1201.HRB108324

Insolvenzgericht

Gericht
Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 901/18 D-1-1
Phase
Schlussverteilung

Insolvenzverwalter

Person
Insolvenzverwalterin

Gegenstand des Unternehmens

In- und Export von Lebensmitteln.

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der doitsu-delika GmbH ist eröffnet. Die Schlussverteilung ist genehmigt. Der verfügbare Massebestand beträgt EUR 3.810,69, wovon noch die restlichen Massekosten in Abzug kommen. Gemäß § 38 InsO liegen keine zu berücksichtigenden Forderungen vor. Die Gläubiger bestrittener oder für den Ausfall festgestellter Forderungen werden auf die Ausschlussfristen der §§ 189, 190 InsO hingewiesen. Das Schlussverzeichnis liegt im Amtsgericht Frankfurt am Main zur Einsichtnahme aus. Für die Insolvenzverwalterin sind Vergütung und Auslagen festgesetzt. Ein Stichtag für eine besondere Gläubigerversammlung ist der 28.07.2025. Bis zu diesem Datum müssen Einwendungen gegen die beabsichtigte Einstellung des Verfahrens mangels einer die Verfahrenskosten deckenden Masse sowie gegen die Schlussrechnung eingehen. Die Verfahrenseinstellung unterbleibt, wenn ein Vorschuss auf die Verfahrenskosten in Höhe von 250,00 EUR geleistet wird.

Originalbekanntmachung

04.06.2025

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der doitsu-delika GmbH, Wetterauer Weg 16, 61118 Bad Vilbel, ist die Schlussverteilung genehmigt. Der verfügbare Massebestand beträgt EUR 3.810,69, wovon noch die restlichen Massekosten in Abzug kommen. Gemäß § 38 InsO liegen keine zu berücksichtigenden Forderungen vor. Die Gläubiger bestrittener oder für den Ausfall festgestellter Forderungen werden auf die Ausschlussfristen der §§ 189, 190 InsO hingewiesen. Das Schlussverzeichnis liegt im Amtsgericht Frankfurt am Main, Klingerstraße 20, 60313 Frankfurt am Main, zur Einsichtnahme der Beteiligten aus. AZ: 810 IN 901/18 D-1-1 Frankfurt am Main, 27.05.2025 Amtsgericht Frankfurt am Main

Originalbekanntmachung

04.06.2025

810 IN 901/18 D-1-1: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der doitsu-delika GmbH, Wetterauer Weg 16, 61118 Bad Vilbel (AG Frankfurt am Main, HRB 108324), vertr. d.: 1. Michael Kittlaus, Wilhelm-Leuschner-Straße 13, 60329 Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), 2. Seiko Ahlberg, Walter-Leifke-Straße 3, 60320 Frankfurt am Main, (Geschäftsführerin), werden für die Insolvenzverwalterin festgesetzt: Vergütung EUR XXX Auslagen EUR XXX Zustellungsauslagen EUR XXX Umsatzsteuer EUR XXX Summe EUR XXX Gründe: Aus der maßgeblichen Masse von EUR 6.125,00 erhält die Insolvenzverwalterin unter Anwendung der Regelsätze eine Vergütung i.H.v. EUR XXX netto sowie antragsgemäß die Auslagenpauschale und Zustellungsauslagen sowie die jeweiligen Umsatzsteuerbeträge festgesetzt, §§ 1, 2, 7 u. 8 InsVV. Rechtsmittelbelehrung Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristet...

Originalbekanntmachung

04.06.2025

810 IN 901/18 D-1-1: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der doitsu-delika GmbH, Wetterauer Weg 16, 61118 Bad Vilbel (AG Frankfurt am Main, HRB 108324), vertr. d.: 1. Michael Kittlaus, Wilhelm-Leuschner-Straße 13, 60329 Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), 2. Seiko Ahlberg, Walter-Leifke-Straße 3, 60320 Frankfurt am Main, (Geschäftsführerin), wurde beschlossen: Stichtag, der der besonderen Gläubigerversammlung entspricht, ist der 28.07.2025. Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein: Einwendungen der Insolvenzgläubiger und der Massegläubiger gegen die beabsichtigte Einstellung des Insolvenzverfahrens mangels einer die Verfahrenskosten deckenden Masse und für den Fall der Einstellung gegen die Schlussrechnung der Insolvenzverwalterin. Die Verfahrenseinstellung unterbleibt, wenn ein Vorschuss auf die Verfahrenskosten in Höhe von 250,00 EUR geleistet wird. Amtsgericht Frankfurt am Main, 03.06.2025

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