Aufhebung des Verfahrens Berlin HRB 123141

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Insolvenzprofil

Dolphin AcquiCo GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Berlin
Adresse
Rotherstraße 17, 10245 Berlin
Handelsregister
Frankfurt am Main, HRB 123141
EUID
DEM1201.HRB123141

Insolvenzgericht

Gericht
Charlottenburg (Berlin)
Aktenzeichen
36d IN 5272/24
Phase
Aufhebung des Verfahrens

Gegenstand des Unternehmens

ist die Verwaltung des eigenen Vermögens sowie der Erwerb, das Halten, das Verwalten und die Veräußerung von Beteiligungen jeder Art, insbesondere an anderen Gesellschaften im eigenen Namen und für eigene Rechnung, sowie die Erbringung von Dienstleistungen gegenüber den mit der Gesellschaft verbundenen Gesellschaften gegen Entgelt; davon ausgenommen sind Tätigkeiten nach dem KWG oder anderen finanzaufsichtsrechtlichen Gesetzen.

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Dolphin AcquiCo GmbH, vertreten durch die Geschäftsführerin Silvana Bonello, ist am 10.02.2026 aufgehoben worden. Die Aufhebung erfolgte nach Abhalten des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren und Vollzug der Schlussverteilung gemäß § 200 InsO. Das Registergericht ist das Amtsgericht Frankfurt am Main, während die Entscheidung über die Aufhebung vom Amtsgericht Charlottenburg als Insolvenzgericht getroffen wurde. Gegen die Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen Erinnerung eingelegt werden.

Originalbekanntmachung

18.07.2025

36d IN 5272/24 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Dolphin AcquiCo GmbH, Rotherstraße 17, 10245 Berlin, vertreten durch die Geschäftsführerin Silvana Bonello Registergericht: Amtsgericht Frankfurt am Main Register-Nr.: HRB 123141 - Schuldnerin - | 1. Die Prüfung der bis 15.07.2025 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderung (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 3 erfolgt im schriftlichen Verfahren. 2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 12.08.2025 der Forderungsanmeldung schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung. Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft. Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt. | Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht...

Originalbekanntmachung

18.07.2025

36d IN 5272/24 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Dolphin AcquiCo GmbH, Rotherstraße 17, 10245 Berlin, vertreten durch die Geschäftsführerin Silvana Bonello Registergericht: Amtsgericht Frankfurt am Main Register-Nr.: HRB 123141 - Schuldnerin - | Beschluss: | Der durch Beschluss vom 04.07.2025 angeordnete Schlusstermin wird aufgehoben. | Gründe: | Es liegt eine ungeprüfte Forderung vor. Diese wurde bereits am 30.06.2025, somit vor Anberaumung des Schlusstermins, bei dem zuständigen Insolvenzverwalter angemeldet. Diese Forderung muss zunächst geprüft werden. | Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden. Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Charlottenburg Amtsgerichtsplatz 1 14057 Berlin einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen ...

Originalbekanntmachung

03.09.2025

36d IN 5272/24 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Dolphin AcquiCo GmbH, Rotherstraße 17, 10245 Berlin, vertreten durch die Geschäftsführerin Registergericht: Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 123141 - Schuldnerin - | 1. Die Durchführung des Schlusstermins gem. § 197 InsO einschließlich - Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters - Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger - Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 08.10.2025 - Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung - Anträge zur Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Vermögensgegenstände schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen. Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Charlottenburg erhoben werden. Einwendungen s...

Originalbekanntmachung

03.09.2025

36d IN 5272/24 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Dolphin AcquiCo GmbH, Rotherstraße 17, 10245 Berlin, vertreten durch die Geschäftsführerin Registergericht: Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 123141 - Schuldnerin - | Für die festgestellten Forderungen in Höhe von 10.406,30 EUR steht ein Betrag von 3.905,86 EUR zur Verteilung abzüglich der Gerichtskosten für das Insolvenzverfahren und der Vergütung sowie der Auslagen des Insolvenzverwalters zur Verfügung. Das Schlussverzeichnis ist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt. Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 27.08.2025

Originalbekanntmachung

12.02.2026

36d IN 5272/24 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Dolphin AcquiCo GmbH, Rotherstraße 17, 10245 Berlin, vertreten durch die Geschäftsführerin Silvana Bonello Registergericht: Amtsgericht Frankfurt am Main Register-Nr.: HRB 123141 - Schuldnerin - Das Insolvenzverfahren wird heute, um 13:35 Uhr, nach Abhalten des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren und Vollzug der Schlussverteilung, gemäß § 200 InsO a u f g e h o b e n . Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden. Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Charlottenburg Amtsgerichtsplatz 1 14057 Berlin einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteili...

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