Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
DR Deutsche Rücklagen GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Friedrich-Ebert-Anlage 36, 60325 Frankfurt am Main
Handelsregister
Frankfurt am Main, HRB 136777
EUID
DEM1201.HRB136777
Insolvenzgericht
Gericht
Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 212/25 D-10-8
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Kanzlei
BBL Brockdorff Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Person
Rechtsanwältin Christiane Patricia Herweg
Adresse
Eschersheimer Landstraße 50-54, 60322 Frankfurt am Main
Telefon
069/ 96 37 61 130
E-Mail
frankfurt@bbl-law.com
Fax
069/ 96 37 61 145
Website
www.bbl-law.com
Gegenstand des Unternehmens
Verwaltung von Grundbesitz, die Beteiligung an Unternehmen und Projektgesellschaften auch durch Ausreichung von Mezzanine-Kapital, der Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages und die Vermittlung von Miet-, Pacht- und Kaufverträgen von Grundstücken, Grundstücksteilen, Grundstücksgesellschaften, Wohneigentum und Miteigentumsanteilen sowie Beratung und Betreuung von Wohnungseigentümergemeinschaften in Bezug auf Ihre Rücklagen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der DR Deutsche Rücklagen GmbH ist anhängig. Mit Beschluss des Amtsgerichts Frankfurt am Main vom 20.05.2026 wurde die Rechtsanwältin Christiane Patricia Herweg zur Sonderinsolvenzverwalterin bestellt. Der Aufgabenkreis der Sonderinsolvenzverwalterin umfasst die Prüfung der angemeldeten Forderungen des Gläubigers Herrn Rechtsanwalt Dr. Martin Obermüller als Insolvenzverwalter der DR Deutsche Rücklagen Asset Management GmbH. Gegen den Beschluss kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen Erinnerung eingelegt werden.
Originalbekanntmachung
25.08.2025
810 IN 212/25 D-77-: In dem Insolvenzverfahren DR Deutsche Rücklagen GmbH, Friedrich-Ebert-Anlage 36, 60325 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 136777),
vertreten durch:
Christoph Othmar Fischer (Geschäftsführer), wurde am 22.08.2025 um 08:55 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff InsO wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet.
Zum Insolvenzverwalter wurde bestellt:
Rechtsanwalt Dr. Martin Obermüller, BRANDHOFF OBERMÜLLER PARTNER, Kaiserstraße 53, 60329 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 34 87 920 0, Fax: 069/ 34 87 920 99, E-Mail: m.obermueller@bop.legal, Internet: www.bop.legal.
Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten und dem Insolvenzverwalter übertragen. Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen, wird gleichwohl an die Schuldnerin geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die Gefahr der noc...
810 IN 212/25 D-77-: In dem Insolvenzverfahren DR Deutsche Rücklagen GmbH, Friedrich-Ebert-Anlage 36, 60325 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 136777),
vertreten durch:
Christoph Othmar Fischer (Geschäftsführer), wurde am 22.08.2025 um 08:55 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff InsO wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet.
Zum Insolvenzverwalter wurde bestellt:
Rechtsanwalt Dr. Martin Obermüller, BRANDHOFF OBERMÜLLER PARTNER, Kaiserstraße 53, 60329 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 34 87 920 0, Fax: 069/ 34 87 920 99, E-Mail: m.obermueller@bop.legal, Internet: www.bop.legal.
Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten und dem Insolvenzverwalter übertragen. Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen, wird gleichwohl an die Schuldnerin geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die Gefahr der nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber dem Insolvenzverwalter.
Der im Insolvenzantragsverfahren bestellte Gläubigerausschuss wird beibehalten.
Hinweise:
Gläubiger, die elektronische Dokumente über einen sicheren elektronischen Übermittlungsweg (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilproessordnung Genannten bleibt unberührt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Insolvenzgericht, Frankfurt am Main den 22.08.2025
Originalbekanntmachung
25.08.2025
810 IN 212/25 D-10-8 : In dem Insolvenzverfahren DR Deutsche Rücklagen GmbH, Friedrich-Ebert-Anlage 36, 60325 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 136777),
vertreten durch: Christoph Othmar Fischer, (Geschäftsführer),
wird eine Gläubigerversammlung für die Inhaber der von der Schuldnerin ausgegebenen diversen Inhaberschuldverschreibungen
* Anleihe mit der Wertpapierkennnummer A3H3H7
("Rücklagen-Anleihe 2026")
* Anleihe mit der Wertpapierkennnummer A3MQWH
("Rücklagen-Anleihe 2029")
* Anleihe mit der Wertpapierkennnummer A352EQ
("Rücklagen-Anleihe 2031")
nach § 19 Abs. 2 des Gesetzes betreffend die gemeinsamen Rechte der Besitzer von Schuldverschreibungen (SchVG) vom 05.08.2009 auf
Donnerstag, 16.10.2025, 10:00 Uhr, Saal 146, Gebäude A,
Heiligkreuzgasse 34, 60313 Frankfurt am Main
mit der nachfolgenden Tagesordnung einberufen:
Wahl eines gemeinsamen Vertreters der Gläubiger der diversen Gattungen von Inhaber-Schuldverschreibungen mit dem alleinigen Recht, Forderungen aus diesen z...
810 IN 212/25 D-10-8 : In dem Insolvenzverfahren DR Deutsche Rücklagen GmbH, Friedrich-Ebert-Anlage 36, 60325 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 136777),
vertreten durch: Christoph Othmar Fischer, (Geschäftsführer),
wird eine Gläubigerversammlung für die Inhaber der von der Schuldnerin ausgegebenen diversen Inhaberschuldverschreibungen
* Anleihe mit der Wertpapierkennnummer A3H3H7
("Rücklagen-Anleihe 2026")
* Anleihe mit der Wertpapierkennnummer A3MQWH
("Rücklagen-Anleihe 2029")
* Anleihe mit der Wertpapierkennnummer A352EQ
("Rücklagen-Anleihe 2031")
nach § 19 Abs. 2 des Gesetzes betreffend die gemeinsamen Rechte der Besitzer von Schuldverschreibungen (SchVG) vom 05.08.2009 auf
Donnerstag, 16.10.2025, 10:00 Uhr, Saal 146, Gebäude A,
Heiligkreuzgasse 34, 60313 Frankfurt am Main
mit der nachfolgenden Tagesordnung einberufen:
Wahl eines gemeinsamen Vertreters der Gläubiger der diversen Gattungen von Inhaber-Schuldverschreibungen mit dem alleinigen Recht, Forderungen aus diesen zum Insolvenzverfahren als Vertreter anzumelden
Zur Teilnahme an der Gläubigerversammlung und zur Ausübung des Stimmrechtes sind diejenigen Gläubiger berechtigt, die am Tage der Gläubigerversammlung ihr Recht durch Vorlage einer aktuellen Depotbescheinigung eines Kreditinstitutes mit dem Vermerk, dass über die Schuldverschreibung bis zum 16.10.2025 nicht verfügt wird, vorlegen und bis zur Beendigung der Versammlung dort belassen.
Im Falle der Hinterlegung ist die auszustellende Bescheinigung (auch Sperr-Bescheinigung) über die erfolgte Hinterlegung in Urschrift oder in beglaubigter Abschrift zur Gläubigerversammlung vorzulegen.
Soweit Forderungen der Schuldverschreibungsgläubiger in Einzelurkunden verbrieft sind, genügt zum Nachweis der Teilnahmeberechtigung am Termin jeder taugliche Nachweis der Inhaberschaft an einer betroffenen Schuldverschreibung zum Zeitpunkt der Abstimmung.
Über die Schuldverschreibung darf bis zur Beendigung der Gläubigerversammlung nicht zugunsten eines Dritten verfügt sein.
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Gläubigerversammlung hängt nicht von der vorherigen Anmeldung ab.
Das Stimmrecht kann auch durch einen Bevollmächtigten ausgeübt werden.
Für die Vollmacht nebst Weisungen ist schriftliche Form erforderlich und genügend;
§ 14 Abs. 3 SchVG.
Der Insolvenzverwalter wird mit der Vornahme der Zustellung dieses Beschlusses an die Inhaber der Schuldverschreibungen mittels Aufgabe zur Post beauftragt, § 8 Abs. 3 InsO.
Insolvenzgericht Frankfurt am Main, 25.08.2025
Originalbekanntmachung
25.08.2025
810 IN 212/25 D-10-8 - Am 22.08.2025 um 08:55 Uhr ist das Insolvenzverfahren DR Deutsche Rücklagen GmbH, Friedrich-Ebert-Anlage 36, 60325 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 136777),
vertreten durch:
Christoph Othmar Fischer, Hauptstraße 21, 8586 Riedt, SCHWEIZ, (Geschäftsführer), eröffnet worden.
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Dr. Martin Obermüller, BRANDHOFF OBERMÜLLER PARTNER, Kaiserstraße 53, 60329 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 34 87 920 0, Fax: 069/ 34 87 920 99, E-Mail: m.obermueller@bop.legal, Internet: www.bop.legal
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis 14.10.2025 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich (§ 174 InsO) anzumelden.
b) Dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Wer Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden, (§ 28 Abs. 2 InsO).
Verpflichtungen gegenüber der Schuldner...
810 IN 212/25 D-10-8 - Am 22.08.2025 um 08:55 Uhr ist das Insolvenzverfahren DR Deutsche Rücklagen GmbH, Friedrich-Ebert-Anlage 36, 60325 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 136777),
vertreten durch:
Christoph Othmar Fischer, Hauptstraße 21, 8586 Riedt, SCHWEIZ, (Geschäftsführer), eröffnet worden.
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Dr. Martin Obermüller, BRANDHOFF OBERMÜLLER PARTNER, Kaiserstraße 53, 60329 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 34 87 920 0, Fax: 069/ 34 87 920 99, E-Mail: m.obermueller@bop.legal, Internet: www.bop.legal
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis 14.10.2025 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich (§ 174 InsO) anzumelden.
b) Dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Wer Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden, (§ 28 Abs. 2 InsO).
Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin sind an den Insolvenzverwalter zu leisten, (§ 28 Abs. 3 InsO).
Vor dem Insolvenzgericht findet am Donnerstag, 27.11.2025, 10:00 Uhr, Saal 1, Gebäude F, Klingerstraße 20, 60313 Frankfurt am Main eine Gläubigerversammlung mit folgendem Inhalt statt:
* Wahl eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57 InsO)
* Wahl eines Gläubigerausschusses
* Entscheidungen über die Vornahme von besonders bedeutsamen Rechtshandlungen (§ 160 InsO)
* Entscheidung über die Fortführung des schuldnerischen Unternehmens
* Entscheidung über die nachträgliche Anordnung der Eigenverwaltung (§ 271 InsO), der Mitwirkung des Gläubigerausschusses (§ 276 InsO), der Mitwirkung der Überwachungsorgane (§ 276a InsO) sowie die Anordnung der Zustimmungsbedürftigkeit (§ 277 InsO)
* gegebenenfalls Entscheidungen über die in den §§ 66 (Rechnungslegung), 100 (Unterhalt aus der Insolvenzmasse), 149 (Änderung der Hinterlegungsstelle), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte) InsO bezeichneten Angelegenheiten
* zur Prüfung der angemeldeten Forderungen.
Ist die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig, gilt die Zustimmung im Rahmen des § 160 InsO als erteilt.
Hinweise:
Gläubiger, die elektronische Dokumente über einen sicheren elektronischen Übermittlungsweg (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilproessordnung Genannten bleibt unberührt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 25.08.2025
Originalbekanntmachung
21.05.2026
Amtsgericht Frankfurt/M.
Insolvenz- und Konkursgericht
Aktenzeichen: 810 IN 212/25 D-10-8
(Bitte stets angeben)
Amtsgericht Frankfurt am Main
20.05.2026
- Insolvenzgericht -
810 IN 212/25 D-10-8
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren
DR Deutsche Rücklagen GmbH,
Friedrich-Ebert-Anlage 36, 60325 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 136777),
vertr. d.: Christoph Othmar Fischer, Hauptstraße 21, 8586 Riedt, SCHWEIZ, (Geschäftsführer),
wird zur Sonderverwalterin bestellt:
Rechtsanwältin Christiane Patricia Herweg,
c/o BBL Brockdorff Rechtsanwaltsgesellschaft mbH,
Eschersheimer Landstraße 50-54, 60322 Frankfurt am Main,
Tel.: 069/ 96 37 61 130, Fax: 069/ 96 37 61 145,
E-Mail: frankfurt@bbl-law.com, Internet: www.bbl-law.com
Der Aufgabenkreis der Sonderinsolvenzverwalterin umfasst die Prüfung der angemeldeten Forderungen des Gläubigers Herrn Rechtsanwalt Dr. Martin Obermüller als Insolvenzverwalter der DR Deutsche Rücklagen Asset Management GmbH (lfd. Nr. 211).
Rechtsbehelfsbelehr...
Amtsgericht Frankfurt/M.
Insolvenz- und Konkursgericht
Aktenzeichen: 810 IN 212/25 D-10-8
(Bitte stets angeben)
Amtsgericht Frankfurt am Main
20.05.2026
- Insolvenzgericht -
810 IN 212/25 D-10-8
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren
DR Deutsche Rücklagen GmbH,
Friedrich-Ebert-Anlage 36, 60325 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 136777),
vertr. d.: Christoph Othmar Fischer, Hauptstraße 21, 8586 Riedt, SCHWEIZ, (Geschäftsführer),
wird zur Sonderverwalterin bestellt:
Rechtsanwältin Christiane Patricia Herweg,
c/o BBL Brockdorff Rechtsanwaltsgesellschaft mbH,
Eschersheimer Landstraße 50-54, 60322 Frankfurt am Main,
Tel.: 069/ 96 37 61 130, Fax: 069/ 96 37 61 145,
E-Mail: frankfurt@bbl-law.com, Internet: www.bbl-law.com
Der Aufgabenkreis der Sonderinsolvenzverwalterin umfasst die Prüfung der angemeldeten Forderungen des Gläubigers Herrn Rechtsanwalt Dr. Martin Obermüller als Insolvenzverwalter der DR Deutsche Rücklagen Asset Management GmbH (lfd. Nr. 211).
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Insolvenzgericht, Klingerstraße 20, 60313 Frankfurt am Main einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Frankfurt/M., den 20.05.2026
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