Berichts- und Prüfungstermin Hessen HRB 114273

Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen

Insolvenzprofil

DS Bauunternehmung GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Röntgenstraße 7-9, 60388 Frankfurt am Main
Handelsregister
Frankfurt am Main, HRB 114273
EUID
DEM1201.HRB114273

Insolvenzgericht

Gericht
Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 428/22 D-5-5
Phase
Berichts- und Prüfungstermin

Insolvenzverwalter

Person
Borisz Miskovity
Adresse
Selfkantstr. 140, 52538 Selfkant

Gegenstand des Unternehmens

Rohbauarbeiten

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der DS Bauunternehmung GmbH ist eröffnet. Der Insolvenzverwalter hat die Prüfung der bis zum 05.02.2024 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet. Die Gläubiger, der Insolvenzverwalter und die Schuldnerin können bis zum 19.02.2024 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben. Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus. Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt.

Originalbekanntmachung

05.01.2024

810 IN 428/22 D-5-5 - In dem Insolvenzverfahren DS Bauunternehmung GmbH, Röntgenstraße 7-9, 60388 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 114273), vertreten durch: Borisz Miskovity, Selfkantstr. 140, 52538 Selfkant, zz. unbekannten Aufenthalts, (Geschäftsführer), wird die Prüfung der bis zum 05.02.2024 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, § 177 I 2 InsO. Der Insolvenzverwalter, die Gläubiger und die Schuldnerin können bis zum 19.02.2024 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben. Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus. Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt. Insolvenzgericht Frankfurt am...

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