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Insolvenzprofil
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Zweck der Gesellschaft ist die Förderung des Sports, insbesondere des Volleyballsports. Gegenstand des Unternehmens sind: Veranstaltung und Durchführung von Sportwettkämpfen und Ereignissen sowie deren wirtschaftliche Vermarktung; Werbung sowie Erwerb und Vergabe von Nutzungsrechten im Bereich des Sports; Dienstleistungen für Sportverbände, Sportvereine und Sportler bzw. Sportlerinnen; alle sonstigen Handlungen zur Förderung des Sports.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der DVS Deutsche Volleyball Sport GmbH ist eröffnet. Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat dem Insolvenzverwalter die Zustimmung zur Schlussverteilung erteilt, nachdem die Verwertung der Insolvenzmasse beendet ist. Im Rang nach § 38 InsO sind Forderungen in Höhe von 1.593.215,55 € festgestellt. Verfügbar für die Verteilung stehen derzeit 157.238,58 €, abzüglich noch zu bedienender Massekosten und Masseschulden. Das Verzeichnis der zu berücksichtigenden Forderungen, der Schlussbericht sowie die Schlussrechnung sind auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts zur Einsicht niedergelegt. Gegen die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen befristete Erinnerung eingelegt werden. Die Frist beginnt mit der Zustellung oder Verkündung der Entscheidung; bei öffentlicher Bekanntmachung beginnt sie zwei Tage nach der Veröffentlichung. Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung können bis zum 22.06.2026 beim Insolvenzgericht erhoben werden. Die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters sowie des endgültigen Insolvenzverwalters wurde festgesetzt, wobei die konkreten Beträge im Text mit XXX angegeben sind. Die Berechnungsgrundlage für die Vergütung des endgültigen Verwalters betrug 239.709,62 €.
Originalbekanntmachung
Originalbekanntmachung
Originalbekanntmachung
Originalbekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen DVS Deutsche Volleyball Sport GmbH, Otto-Fleck-Schneise 8, 60528 Frankfurt am Main, (AG Frankfurt am Main, HRB 35275 hat das Insolvenzgericht der Schlussverteilung zugestimmt. Im Rang § 38 InsO sind Forderungen in Höhe von 1.593.215,55 € festgestellt. Verfügbar sind derzeit 157.238,58 € abzüglich noch zu bedienender Massekosten und Masseschulden. Das Verzeichnis der zu berücksichtigenden Forderungen ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter dem Aktenzeichen 810 IN 393/22 S-11-8 zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt. Amtsgericht Frankfurt am Main - Insolvenzgericht -, den 30.04.2026
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