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Insolvenzprofil
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Verfahrensfortschritt
Antrag / Prüfung
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzeröffnung
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In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Ebert Software UG (haftungsbeschränkt) mit Sitz in Hamburg ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 02.02.2026 mangels Masse abgewiesen worden. Das Verfahren ist damit im Antragsverfahren beendet, ohne dass eine Eröffnung stattgefunden hat.
Originalbekanntmachung
810 IN 834/25 E-33-: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Ebert Software UG (haftungsbeschränkt), Kattensteert 4, 22119 Hamburg (AG Frankfurt am Main, HRB 115329), vertr. d.: Monika Tworzydlo, POLEN, (Geschäftsführerin), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 02.02.2026 mangels Masse abgewiesen worden, § 26 Abs. 1 InsO. Amtsgericht Frankfurt am Main, 02.02.2026
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