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Insolvenzprofil
Edmond Handels UG (haftungsbeschränkt)
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Hessen
Adresse
Speyerer Straße 6, 60327 Frankfurt am Main
Handelsregister
Frankfurt am Main, HRB 99308
EUID
DEM1201.HRB99308
Insolvenzgericht
Gericht
Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 1729/25 E-12-
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Person
Rechtsanwalt Florian Bandrack
Gegenstand des Unternehmens
An- und Verkauf von Antiquitäten, Gold, Schmuck, Diamanten und Uhren, sowie der Import und Export von Waren jeglicher Art. Soweit zu diesem Zwecke behördliche Genehmigungen erforderlich sind, werden diese beigebracht.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Edmond Handels UG (haftungsbeschränkt) ist durch Beschluss des Amtsgerichts Frankfurt am Main vom 02.04.2026 mangels einer die Kosten des Verfahrens deckenden Masse abgewiesen worden. Der Antrag wurde vom Antragsteller, dem Finanzamt Frankfurt am Main, gestellt. Ermittlungen ergaben, dass zwar ein Eröffnungsgrund vorlag, jedoch keine Masse vorhanden war. Dies stützte sich auf ein Gutachten des Sachverständigen Rechtsanwalt Florian Bandrack vom 03.03.2026. Der Antragsteller hatte bereits abgelehnt, einen Massekostenvorschuss zu zahlen. Das Gericht hat die Eintragung der Antragsgegnerin in das Schuldnerverzeichnis angeordnet. Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragsgegnerin. Der Gegenstandswert wurde auf 500,00 EUR festgesetzt.
Originalbekanntmachung
13.04.2026
Amtsgericht Frankfurt am Main
02.04.2026
- Insolvenzgericht -
810 IN 1729/25 E-12-
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzantragsverfahren
Land Hessen, vertreten durch das Finanzamt Frankfurt am Main, Gutleutstraße 118-124, 60327 Frankfurt am Main,
- Antragsteller -
g e g e n
Edmond Handels UG (haftungsbeschränkt), lt. HR: Speyerer Straße 6, 60327 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 99308),
vertreten durch:
Edmond Avsara, zuletzt: Speyerer Straße 6, 60327 Frankfurt am Main, zz. unbekannten Aufenthalts, (Geschäftsführer),
- Antragsgegnerin -
wird der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens - mangels einer die Kosten des Verfahrens deckenden Masse - a b g e w i e s e n .
Es wird die Eintragung der Antragsgegnerin in das Schuldnerverzeichnis angeordnet.
Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragsgegnerin.
Der Gegenstandswert wird auf 500,00 EUR festgesetzt.
G r ü n d e :
Die Ablehnung des Eröffnungsantrages beruht auf § 26 Abs. 1 InsO. Die durchgeführten Ermittlungen haben ergebe...
Amtsgericht Frankfurt am Main
02.04.2026
- Insolvenzgericht -
810 IN 1729/25 E-12-
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzantragsverfahren
Land Hessen, vertreten durch das Finanzamt Frankfurt am Main, Gutleutstraße 118-124, 60327 Frankfurt am Main,
- Antragsteller -
g e g e n
Edmond Handels UG (haftungsbeschränkt), lt. HR: Speyerer Straße 6, 60327 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 99308),
vertreten durch:
Edmond Avsara, zuletzt: Speyerer Straße 6, 60327 Frankfurt am Main, zz. unbekannten Aufenthalts, (Geschäftsführer),
- Antragsgegnerin -
wird der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens - mangels einer die Kosten des Verfahrens deckenden Masse - a b g e w i e s e n .
Es wird die Eintragung der Antragsgegnerin in das Schuldnerverzeichnis angeordnet.
Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragsgegnerin.
Der Gegenstandswert wird auf 500,00 EUR festgesetzt.
G r ü n d e :
Die Ablehnung des Eröffnungsantrages beruht auf § 26 Abs. 1 InsO. Die durchgeführten Ermittlungen haben ergeben, dass zwar ein Eröffnungsgrund vorliegt, aber keine Masse vorhanden ist, die die Verfahrenskosten decken würde. Dies ergibt sich aus dem Gutachten des Sachverständigen Rechtsanwalt Florian Bandrack vom 03.03.2026.
Der Antragsteller hat bereits in seinem Antrag abgelehnt, einen Massekostenvorschuss zu zahlen.
Die Eintragung in das Schuldnerverzeichnis hat gemäß § 26 Abs. 2 InsO i. V. m. § 882b ZPO zu erfolgen.
Die Kostenentscheidung folgt aus §§ 4 InsO, 91 ZPO.
Der Gegenstandswert wird gemäß §§ 4 InsO, 58 GKG nach dem Mindestwert festgesetzt.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Gegen die Festsetzung des Gegenstandswertes kann binnen einer Frist von sechs Monaten, nachdem die Entscheidung in der Hauptsache Rechtskraft erlangt oder das Verfahren sich anderweitig erledigt hat, in der o. g. Form Beschwerde bei dem Amtsgericht Frankfurt am Main eingelegt werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands 200,- EUR übersteigt. Für die Einhaltung der Frist kommt es auf den Eingang bei dem Amtsgericht Frankfurt am Main an.
Die Beschwerde soll begründet werden.
AG FFm 02.04.26
Originalbekanntmachung
13.04.2026
810 IN 1729/25 E-12-: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Edmond Handels UG (haftungsbeschränkt), lt. HR: Speyerer Straße 6, 60327 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 99308), vertr. d.: Edmond Avsara, zuletzt: Speyerer Straße 6, 60327 Frankfurt am Main, zz. unbekannten Aufenthalts, (Geschäftsführer), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 02.04.2026 mangels Masse abgewiesen worden, § 26 Abs. 1 InsO.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 02.04.2026
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