Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
EDT Euro Dienst Travel GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Alfred-Herrhausen-Allee 3-5, 65760 Eschborn
Handelsregister
Frankfurt am Main, HRB 108926
EUID
DEM1201.HRB108926
Insolvenzgericht
Gericht
Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 471/22 E-9-7
Phase
Schlussverteilung
Insolvenzverwalter
Person
Mehmet Kemal Yarkin
Adresse
Frankfurt am Main
Gegenstand des Unternehmens
die Vermittlung von Pauschalreisen und Veranstaltungspaketen einschließlich Nebenleistungen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der EDT Euro Dienst Travel GmbH ist eröffnet. Im Verfahren sind vorläufige und endgültige Insolvenzverwalter bestellt worden, deren Vergütung und Auslagen festgesetzt wurden. Es wurden Forderungen in Höhe von 223.928,03 € festgestellt, während die zur Verteilung verfügbare Masse 3.487,79 € beträgt. Die Verwertung der Insolvenzmasse ist beendet. Dem Insolvenzverwalter ist für die Schlussverteilung die Zustimmung erteilt worden. Gläubigern wurde eine Frist bis zum 11.05.2026 eingeräumt, um Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung zu erheben sowie Anträge zur Verwendung nicht verwertbarer Gegenstände zu stellen. Der Schlussbericht, das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung sind zur Einsicht niedergelegt.
Originalbekanntmachung
29.05.2025
810 IN 471/22 E-9-7 - In dem Insolvenzverfahren EDT Euro Dienst Travel GmbH, Alfred-Herrhausen-Allee 3-5, 65760 Eschborn (AG Frankfurt am Main, HRB 108926),
vertreten durch: 1. Mehmet Kemal Yarkin, Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), 2. Mehmet Taner Cümbüs, Bad Nauheim, (Geschäftsführer), wird die Prüfung der bis zum 28.07.2025 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, § 177 I 2 InsO.
Der Insolvenzverwalter, die Gläubiger und die Schuldnerin können bis zum 11.08.2025 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben.
Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt.
Insolv...
810 IN 471/22 E-9-7 - In dem Insolvenzverfahren EDT Euro Dienst Travel GmbH, Alfred-Herrhausen-Allee 3-5, 65760 Eschborn (AG Frankfurt am Main, HRB 108926),
vertreten durch: 1. Mehmet Kemal Yarkin, Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), 2. Mehmet Taner Cümbüs, Bad Nauheim, (Geschäftsführer), wird die Prüfung der bis zum 28.07.2025 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, § 177 I 2 InsO.
Der Insolvenzverwalter, die Gläubiger und die Schuldnerin können bis zum 11.08.2025 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben.
Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt.
Insolvenzgericht Frankfurt am Main, 15.05.2025
Originalbekanntmachung
18.03.2026
810 IN 471/22 E-9-7: In dem Insolvenzverfahren EDT Euro Dienst Travel GmbH, Alfred-Herrhausen-Allee 3-5, 65760 Eschborn (AG Frankfurt am Main, HRB 108926), vertr. d.: 1. Mehmet Kemal Yarkin, Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), 2. Mehmet Taner Cümbüs, Bad Nauheim, (Geschäftsführer), wurden für den Insolvenzverwalter festgesetzt:
Vergütung EUR XXX
Auslagen EUR XXX
Umsatzsteuer EUR XXX
Summe EUR XXX
Gründe:
Aus der maßgeblichen Masse von EUR 24.831,51 erhält der Insolvenzverwalter unter Anwendung der Regelsätze eine Vergütung i.H.v. EUR XXX netto sowie antragsgemäß die Auslagenpauschale sowie die jeweiligen Umsatzsteuerbeträge festgesetzt, §§ 1, 2, 7 u. 8 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung: Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen worden ist. Beschwerde- bzw. erin...
810 IN 471/22 E-9-7: In dem Insolvenzverfahren EDT Euro Dienst Travel GmbH, Alfred-Herrhausen-Allee 3-5, 65760 Eschborn (AG Frankfurt am Main, HRB 108926), vertr. d.: 1. Mehmet Kemal Yarkin, Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), 2. Mehmet Taner Cümbüs, Bad Nauheim, (Geschäftsführer), wurden für den Insolvenzverwalter festgesetzt:
Vergütung EUR XXX
Auslagen EUR XXX
Umsatzsteuer EUR XXX
Summe EUR XXX
Gründe:
Aus der maßgeblichen Masse von EUR 24.831,51 erhält der Insolvenzverwalter unter Anwendung der Regelsätze eine Vergütung i.H.v. EUR XXX netto sowie antragsgemäß die Auslagenpauschale sowie die jeweiligen Umsatzsteuerbeträge festgesetzt, §§ 1, 2, 7 u. 8 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung: Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen worden ist. Beschwerde- bzw. erinnerungsberichtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Landgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Insolvenzgericht, Frankfurt am Main, den 17.03.2026
Originalbekanntmachung
18.03.2026
810 IN 471/22 E-9-7, Amtsgericht Frankfurt am Main: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der EDT Euro Dienst Travel GmbH, Alfred-Herrhausen-Allee 3 5, 65760 Eschborn (AG Frankfurt am Main, HRB 108926) wird mitgeteilt, dass Forderungen in Höhe von 223.928,03 € festgestellt wurden. Die zur Verteilung verfügbare Masse beträgt 3.487,79 €.
Originalbekanntmachung
18.03.2026
810 IN 471/22 E-9-7 In dem Insolvenzverfahren EDT Euro Dienst Travel GmbH, Alfred-Herrhausen-Allee 3-5, 65760 Eschborn (AG Frankfurt am Main, HRB 108926),
vertreten durch: 1. Mehmet Kemal Yarkin, Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), 2. Mehmet Taner Cümbüs, Bad Nauheim, (Geschäftsführer), werden für den vorläufige(n) Insolvenzverwalter festgesetzt:
Vergütung: EUR XXX
Auslagenpauschale: EUR XXX
Umsatzsteuer: EUR XXX
Summe: EUR XXX
Gründe:
Aufgrund der geringen Masse des Verfahrens sind zugunsten des vorläufigen Insolvenzverwalters unter Anwendung der BGH-Beschlüsse vom 13.07.2006 (IX ZB 104/05) sowie vom 04.02.10, (IX ZB 129/08) gem. § 63 Abs. 3 InsO, §§ 10, 2 Abs. 2 InsO antragsgemäß die Mindestvergütung in Höhe von EUR XXX sowie Auslagenpauschale und die auf Vergütung und Pauschale entfallende Umsatzsteuer festzusetzen.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht d...
810 IN 471/22 E-9-7 In dem Insolvenzverfahren EDT Euro Dienst Travel GmbH, Alfred-Herrhausen-Allee 3-5, 65760 Eschborn (AG Frankfurt am Main, HRB 108926),
vertreten durch: 1. Mehmet Kemal Yarkin, Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), 2. Mehmet Taner Cümbüs, Bad Nauheim, (Geschäftsführer), werden für den vorläufige(n) Insolvenzverwalter festgesetzt:
Vergütung: EUR XXX
Auslagenpauschale: EUR XXX
Umsatzsteuer: EUR XXX
Summe: EUR XXX
Gründe:
Aufgrund der geringen Masse des Verfahrens sind zugunsten des vorläufigen Insolvenzverwalters unter Anwendung der BGH-Beschlüsse vom 13.07.2006 (IX ZB 104/05) sowie vom 04.02.10, (IX ZB 129/08) gem. § 63 Abs. 3 InsO, §§ 10, 2 Abs. 2 InsO antragsgemäß die Mindestvergütung in Höhe von EUR XXX sowie Auslagenpauschale und die auf Vergütung und Pauschale entfallende Umsatzsteuer festzusetzen.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen worden ist. Beschwerde- bzw. erinnerungsberichtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem bei dem o. g. Gericht einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Frankfurt am Main, den 17.03.2026
Originalbekanntmachung
18.03.2026
810 IN 471/22 E-9-7 In dem Insolvenzverfahren EDT Euro Dienst Travel GmbH, Alfred-Herrhausen-Allee 3-5, 65760 Eschborn (AG Frankfurt am Main, HRB 108926),
vertreten durch: 1. Mehmet Kemal Yarkin, Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), 2. Mehmet Taner Cümbüs, Bad Nauheim, (Geschäftsführer), wurde dem Insolvenzverwalter für die Schlussverteilung die Zustimmung erteilt, nachdem die Verwertung der Insolvenzmasse beendet ist (§ 196 InsO).
Von den Gläubigern können bis zum 11.05.2026 bei dem Insolvenzgericht 60313 Frankfurt, Klingerstr.20, Gebäude F, schriftliche Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung erhoben sowie Anträge zur Verwendung nicht verwertbarer Gegenstände der Insolvenzmasse gestellt werden.
Der Schlussbericht, das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung sind zum Zwecke der Einsicht der Beteiligten auf der zuständigen Geschäftsstelle des hiesigen Insolvenzgerichts niedergelegt.
Rechtsbehelfsbelehrung: Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schluss...
810 IN 471/22 E-9-7 In dem Insolvenzverfahren EDT Euro Dienst Travel GmbH, Alfred-Herrhausen-Allee 3-5, 65760 Eschborn (AG Frankfurt am Main, HRB 108926),
vertreten durch: 1. Mehmet Kemal Yarkin, Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), 2. Mehmet Taner Cümbüs, Bad Nauheim, (Geschäftsführer), wurde dem Insolvenzverwalter für die Schlussverteilung die Zustimmung erteilt, nachdem die Verwertung der Insolvenzmasse beendet ist (§ 196 InsO).
Von den Gläubigern können bis zum 11.05.2026 bei dem Insolvenzgericht 60313 Frankfurt, Klingerstr.20, Gebäude F, schriftliche Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung erhoben sowie Anträge zur Verwendung nicht verwertbarer Gegenstände der Insolvenzmasse gestellt werden.
Der Schlussbericht, das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung sind zum Zwecke der Einsicht der Beteiligten auf der zuständigen Geschäftsstelle des hiesigen Insolvenzgerichts niedergelegt.
Rechtsbehelfsbelehrung: Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Insolvenzgericht Frankfurt am Main, den 17.03.2026
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