Laufendes Insolvenzverfahren Sachsen HRB 117684

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Insolvenzprofil

Eisenwerk Erzgebirge 1566 GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Sachsen
Adresse
Zeilweg 44, 60439 Frankfurt am Main
Handelsregister
Frankfurt am Main, HRB 117684
EUID
DEM1201.HRB117684

Insolvenzgericht

Gericht
Chemnitz
Aktenzeichen
308 IN 1276/21
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren

Insolvenzverwalter

Person
Rechtsanwalt Dr. Dirk Herzig

Gegenstand des Unternehmens

Entwicklung, Herstellung, Bearbeitung und Vertrieb von Metallprodukten, insbesondere von Gussteilen für Automobile sowie von Urformwerkzeugen, sowie sämtliche hiermit verwandte Geschäfte inklusive Erbringung von Beratungs-, Planungs- und Vermittlungsleistungen sowie Handel mit und Verwaltung von bebauten und unbebauten Grundstücken. Ausgenommen hiervon sind jedoch solche Tätigkeiten, die rechtsberatend sind oder einer behördlichen Genehmigung bedürfen.

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Eisenwerk Erzgebirge 1566 GmbH ist eröffnet und läuft. Das zuständige Gericht ist das Amtsgericht Chemnitz. Im Verfahrensverlauf wurden mehrere Vergleichstermine für die Gläubigerversammlung angesetzt, um zustimmungsfähige Vergleiche zu Anfechtungsansprüchen zu erzielen. Am 28.02.2024 sollte über einen Vergleich mit der IKK classic in Höhe von 107.000,00 EUR abgestimmt werden. Am 24.04.2024 folgte die Beschlussfassung über einen außergerichtlichen Vergleich mit der Otto Junker GmbH über 80.000 €. Am 16.04.2026 war ein Termin zur Zustimmung zu einem Vergleich mit der Andromeda Dispute & Litigation GmbH über 50.000 € geplant. Am 03.06.2026 steht die Beschlussfassung über einen Teilvergleich mit dem Freistaat Sachsen über 142.000 € auf der Tagesordnung. Zudem wurde am 29.05.2024 das schriftliche Verfahren zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen angeordnet, wobei eine Widerspruchsfrist bis zum 26.07.2024 bestand. Der Insolvenzverwalter ist RA Dr. Dirk Herzig.

Originalbekanntmachung

01.02.2024

Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht Aktenzeichen: 308 IN 1276/21 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Eisenwerk Erzgebirge 1566 GmbH, z. H. Hr. Kujevic Gießereistraße 22, 08304 Schönheide, Amtsgericht Frankfurt am Main , HRB 117684 vertreten durch den Geschäftsführer Muamer Kujevic ergeht am 01.02.2024 nachfolgende Entscheidung: 1. Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung wird bestimmt auf Wochentag und Datum Uhrzeit Zimmer/Etage/Gebäude Mittwoch, 28.02.2024 11:15 Uhr Sitzungssaal 3.011, Hauptgebäude - Gerichtsstraße 2, 09112 Chemnitz Auf der Tagesordnung steht: Zustimmung zum Vergleich mit der IKK classic über einen Betrag von 107.000,00 EUR aus Anfechtung in Abgeltung sämtlicher Anfechtungsansprüche 2. Gemäß § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO gilt die Zustimmung der Gläubigerversammlung als erteilt, wenn diese beschlussunfähig ist. Rechtsbehelfsbelehrung: | Statthafter Rechtsbehelf: Sofortige Beschwerde / Erinnerung. Einzulegen: Amtsgericht Chemnitz, Gerichtsstraße 2...

Originalbekanntmachung

11.04.2024

ktenzeichen: 308 IN 1276/21 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Eisenwerk Erzgebirge 1566 GmbH, z. H. Hr. Kujevic Gießereistraße 22, 08304 Schönheide, Amtsgericht Frankfurt am Main , HRB 117684 vertreten durch den Geschäftsführer Muamer Kujevic ergeht am 10.04.2024 nachfolgende Entscheidung: 1. Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung wird bestimmt auf Wochentag und Datum Uhrzeit Zimmer/Etage/Gebäude Mittwoch, 24.04.2024 09:30 Uhr Sitzungssaal 3.011, Hauptgebäude - Gerichtsstraße 2, 09112 Chemnitz Auf der Tagesordnung steht: Zustimmung zum außergerichtlichen Vergleich gemäß der Vergleichsvereinbarung vom 4./07.03. 2024 mit der Otto Junker GmbH über einen Betrag von 80.000 € aus Anfechtung in Abgeltung sämtlicher Anfechtung- und Rückgewähransprüche 2. Gemäß § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO gilt die Zustimmung der Gläubigerversammlung als erteilt, wenn diese beschlussunfähig ist. Rechtsbehelfsbelehrung: | Statthafter Rechtsbehelf: Sofortige Beschwerde / Erinnerung. Einzul...

Originalbekanntmachung

30.05.2024

Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht Aktenzeichen: 308 IN 1276/21 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Eisenwerk Erzgebirge 1566 GmbH, z. H. Hr. Kujevic Gießereistraße 22, 08304 Schönheide, Amtsgericht Frankfurt am Main , HRB 117684 vertreten durch den Geschäftsführer Muamer Kujevic ergeht am 29.05.2024 nachfolgende Entscheidung: 1. Für die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen wird gemäß § 177 Abs. 1 Satz 2 InsO das schriftliche Verfahren angeordnet. Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin können bis zum 26.07.2024 gegen die Höhe und den Grund der zu prüfenden Forderungen schriftlich gegenüber dem Insolvenzgericht widersprechen. Die Forderungsanmeldungen liegen in den Büroräumen des Insolvenzverwalters RA Dr. Dirk Herzig, die Tabelle und evtl. eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist bei Gericht zur Einsicht aus. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist wird das Prüfungsergebnis in die Tabelle eingetragen. Die Gl...

Originalbekanntmachung

11.07.2025

Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht Aktenzeichen: 308 IN 1276/21 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Eisenwerk Erzgebirge 1566 GmbH, z. H. Hr. Kujevic Gießereistraße 22, 08304 Schönheide, Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 117684 vertreten durch den Geschäftsführer Muamer Kujevic ergeht am 10.07.2025 nachfolgende Entscheidung: 1. Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung wird bestimmt auf Wochentag und Datum Uhrzeit Zimmer/Etage/Gebäude Mittwoch, 06.08.2025 10:00 Uhr Sitzungssaal 3.011, Hauptgebäude - Gerichtsstraße 2, 09112 Chemnitz Auf der Tagesordnung steht: Zustimmung zu einem Vergleich über die geltend gemachten Anfechtungsansprüche mit der AOK Plus-Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen gegen Zahlung eines Vergleichsbetrages i.H.v. 330.000 € 2. Gemäß § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO gilt die Zustimmung der Gläubigerversammlung als erteilt, wenn diese beschlussunfähig ist. Gründe: ... Rechtsbehelfsbelehrung: | Statthafter Rechtsbehelf: Sofortige Beschwer...

Originalbekanntmachung

31.03.2026

Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht Aktenzeichen: 308 IN 1276/21 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Eisenwerk Erzgebirge 1566 GmbH, z. H. Hr. Kujevic Gießereistraße 22, 08304 Schönheide, Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 117684 vertreten durch den Geschäftsführer Muamer Kujevic ergeht am 30.03.2026 nachfolgende Entscheidung: 1. Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung wird bestimmt auf Wochentag und Datum: Donnerstag, 16.04.2026 Uhrzeit: 09:00 Uhr Zimmer/Etage/Gebäude: Sitzungssaal 3.011, Hauptgebäude - Gerichtsstraße 2, 09112 Chemnitz Auf der Tagesordnung steht: Zustimmung zum Vergleich mit der Andromeda Dispute & Litigation GmbH über die geltend gemachten Anfechtungsansprüche gegen Zahlung eines Vergleichsbetrages i.H.v. 50.000 € 2. Gemäß § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO gilt die Zustimmung der Gläubigerversammlung als erteilt, wenn diese beschlussunfähig ist. Gründe: ... Rechtsbehelfsbelehrung: Statthafter Rechtsbehelf: Sofortige Beschwerde / Erinnerung. Einzul...

Originalbekanntmachung

12.05.2026

Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht Aktenzeichen: 308 IN 1276/21 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Eisenwerk Erzgebirge 1566 GmbH, z. H. Hr. Kujevic Gießereistraße 22, 08304 Schönheide, Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 117684 vertreten durch den Geschäftsführer Muamer Kujevic ergeht am 11.05.2026 nachfolgende Entscheidung: 1. Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung wird bestimmt auf Wochentag und Datum: Mittwoch, 03.06.2026 Uhrzeit: 10:00 Uhr Zimmer/Etage/Gebäude: Sitzungssaal 3.011, Hauptgebäude - Gerichtsstraße 2, 09112 Chemnitz Auf der Tagesordnung steht: Zustimmung zum Teilvergleich über die geltend gemachten Anfechtungsansprüche mit dem Freistaat Sachsen, vertreten durch das Landesamt für Steuern und Finanzen, gegen Zahlung eines Vergleichsbetrages i.H.v. 142.000 €. 2. Gemäß § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO gilt die Zustimmung der Gläubigerversammlung als erteilt, wenn diese beschlussunfähig ist. Gründe: ... Rechtsbehelfsbelehrung: Statthafter Rechtsbehelf...

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