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Insolvenzprofil
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Im Insolvenzverfahren der EL Immobilienverwaltung GmbH ist ein Insolvenzverwalter bestellt. Das Gericht hat die Prüfung der bis zum 08.06.2026 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet. Gegen die Höhe, den Grund oder den Rang dieser Forderungen kann bis zum 22.06.2026 Widerspruch bei dem Insolvenzgericht Frankfurt am Main erhoben werden. Wird kein Widerspruch eingelegt, gelten die Forderungen als festgestellt. Zudem ist eine Gläubigerversammlung für den 11.03.2026 um 10:00 Uhr im Gebäude F des Insolvenzgerichts in Frankfurt am Main anberaumt. Auf der Tagesordnung steht die Beschlussfassung über einen Vergleich mit dem Gesellschafter Maykel Sarkadeh, der zur Abgeltung von Ansprüchen aus Stammkapital einen Betrag in Höhe von 5.000,00 Euro an die Insolvenzmasse zahlt. Ist die Gläubigerversammlung beschlussunfähig, gilt die Zustimmung gemäß § 160 InsO als erteilt.
Originalbekanntmachung
810 IN 327/20 E-11-7 In dem Insolvenzverfahren EL Immobilienverwaltung GmbH, Preungesheimer Straße 34, 60389 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 93489), vertreten durch: Rachid El Bakhchouch, Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), ist Termin zur Gläubigerversammlung bestimmt auf Mittwoch, 11.03.2026, 10:00 Uhr, Saal 1, Gebäude F, Klingerstraße 20, 60313 Frankfurt am Main Tagesordnung: Beschlussfassung über einen Vergleich mit dem Gesellschafter Maykel Sarkadeh, wonach dieser zur Abgeltung der gegen ihn bestehenden Ansprüche aus Stammkapital, einen Betrag in Höhe von € 5.000,00 an die Insolvenzmasse zahlt Ist die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig, gilt die Zustimmung im Rahmen des § 160 InsO als erteilt. Frankfurt am Main, 17.02.2026
Originalbekanntmachung
810 IN 327/20 E-11-7 In dem Insolvenzverfahren EL Immobilienverwaltung GmbH, Preungesheimer Straße 34, 60389 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 93489), vertreten durch: Rachid El Bakhchouch, Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), wird die Prüfung der bis zum 08.06.2026 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, § 177 I 2 InsO. Der Insolvenzverwalter, die Gläubiger und die Schuldnerin können bis zum 22.06.2026 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben. Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus. Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt. Insolvenzgericht Frankfurt am Main, 02.04.2026
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