Vorläufiges Insolvenzverfahren Hessen HRB 72066

Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen

Insolvenzprofil

Elektro Schmied GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Bahnhofstraße 11, 61118 Bad Vilbel
Handelsregister
Frankfurt am Main, HRB 72066
EUID
DEM1201.HRB72066

Insolvenzgericht

Gericht
Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 844/24 E-2-9
Phase
Vorläufiges Insolvenzverfahren

Insolvenzverwalter

Kanzlei
Schneider Geiwitz
Person
Rechtsanwältin Petra Heidenfelder
Adresse
Neue Mainzer Straße 1, 60311 Frankfurt am Main
Telefon
069/ 68 97 47 60
E-Mail
frankfurt@schneidergeiwitz.de
Fax
069/ 68 97 47 62 0
Website
www.schneidergeiwitz.de

Gegenstand des Unternehmens

Planung und Ausführung von Elektroinstallationen Wartung und Reparaturen von Elektroanlagen, Planung und Einbau von Hauskommunikations-, Antennen- sowie Blitzschutzeinrichtungen und EDV-Netzwerken, Handel und Kundendienst mit Elektrogeräten, Planung und Einbau von Einbauküchen.

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Elektro Schmied GmbH, vertreten durch Geschäftsführer Günter Germann, wird vom Amtsgericht Frankfurt am Main behandelt. Am 09.07.2024 ist im Antragsverfahren die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Schuldnerin angeordnet worden. Mit dieser Anordnung sind Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Petra Heidenfelder bestellt worden. Im weiteren Verfahrensverlauf ist die Vergütung der vorläufigen Insolvenzverwalterin festgesetzt worden. Die Bemessungsgrundlage für die Vergütung des endgültigen Insolvenzverwalters wird aus einer zugrunde zu legenden Summe errechnet. Da das Verfahren aufgrund der aufwendigen Fortführung des Geschäftsbetriebes, inklusive Insolvenzgeldvorfinanzierung und eines geprüften Investorenprozesses, eine über das gewöhnliche Maß hinausgehende Tätigkeit erfordert, ist der für die vorläufige Verwalterin maßgebliche Bruchteil der Vergütung um 25 % auf insgesamt 50 % erhöht worden. Die festgesetzte Vergütung, die Auslagenpauschale sowie die darauf entfallende Umsatzsteuer sind dem Verfahren als angemessen und ausreichend erachtet worden. Rechtsbehelfe gegen die Entscheidung sind innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen möglich.

Originalbekanntmachung

09.07.2024

810 IN 844/24 E: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Elektro Schmied GmbH, Bahnhofstraße 11, 61118 Bad Vilbel (AG Frankfurt am Main, HRB 72066), vertr. d.: Günter Germann, (Geschäftsführer), ist am 09.07.2024 um 12:35 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Schuldnerin angeordnet worden. Verfügungen der Schuldnerin sind nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Petra Heidenfelder, Neue Mainzer Straße 1, 60311 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 68 97 47 60, Fax: 069/ 68 97 47 62 0, E-Mail: frankfurt@schneidergeiwitz.de, Internet: www.schneidergeiwitz.de bestellt worden. Amtsgericht Frankfurt am Main, 09.07.2024

Originalbekanntmachung

10.05.2026

Amtsgericht Frankfurt am Main, 06.05.2026 - Insolvenzgericht - 810 IN 844/24 E-2-9 B e s c h l u s s In dem Insolvenzverfahren Elektro Schmied GmbH, Bahnhofstraße 11, 61118 Bad Vilbel (AG Frankfurt am Main, HRB 72066), vertreten durch: Günter Germann, Michelstadt, (Geschäftsführer), werden für die vorläufige Insolvenzverwalterin festgesetzt: Vergütung: EUR xxx Auslagenpauschale: EUR xxx Umsatzsteuer: EUR xxx Summe: EUR xxx Gründe: Aus der zugrunde zu legenden Bemessungsgrundlage von EUR xxx errechnet sich unter Anwendung der maßgeblichen Regelsätze zunächst die Vergütung des endgültigen Insolvenzverwalters in Höhe von EUR xxx. Aus diesem Betrag steht der vorläufigen Insolvenzverwalterin allerdings nur ein Bruchteil (Prozentsatz) zu, der regelmäßig 1/4 (25%) beträgt. Mit diesem Bruchteil ist die Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters in einem durchschnittlichen Verfahren abgegolten. Zuschläge können demnach nur für eine Tätigkeit zugestanden werden, die über das gewöhnliche Maß h...

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