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Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der EM Ebooks Media GmbH ist anhängig. Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat die Vergütung des Insolvenzverwalters auf die Mindestvergütung sowie die Auslagenpauschale festgesetzt. Im weiteren Verfahrensverlauf wurde ein Stichtag für eine besondere Gläubigerversammlung auf den 27.04.2026 bestimmt. Bis zu diesem Datum konnten Einwendungen gegen die beabsichtigte Einstellung des Verfahrens mangels Masse sowie gegen die Schlussrechnung eingelegt werden. Zudem wurde die Möglichkeit einer Verfahrenseinstellung unter Beibehaltung bei Leistung eines Vorschusses auf Verfahrenskosten in Höhe von 3.500,00 EUR aufgezeigt. Das Insolvenzgericht hat das Verfahren schließlich mangels einer die Kosten deckenden Masse nach Anhörung der Gläubiger und Massegläubiger eingestellt.
Originalbekanntmachung
Originalbekanntmachung
810 IN 1350/17 E-4-6: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der EM Ebooks Media GmbH, Berger Straße 334 a, 60385 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 102172) wurde beschlossen: Stichtag, der der besonderen Gläubigerversammlung entspricht, ist der 27.04.2026. Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein: Einwendungen der Insolvenzgläubiger und der Massegläubiger gegen die beabsichtigte Einstellung des Insolvenzverfahrens mangels einer die Verfahrenskosten deckenden Masse und für den Fall der Einstellung gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters. Die Verfahrenseinstellung unterbleibt, wenn ein Vorschuss auf die Verfahrenskosten in Höhe von 3.500,00 EUR geleistet wird. Amtsgericht Frankfurt am Main, 25.02.2026
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