Berichts- und Prüfungstermin Hessen HRB 87851

Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen

Insolvenzprofil

ENPdR GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Mainzer Landstrasse 73, 60329 Frankfurt am Main
Handelsregister
Frankfurt am Main, HRB 87851
EUID
DEM1201.HRB87851

Insolvenzgericht

Gericht
Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 1395/24 E-10-1
Phase
Berichts- und Prüfungstermin

Insolvenzverwalter

Person
Geschäftsführer Narayan Adhikari
Adresse
Waldschulstraße 1a, 65933 Frankfurt am Main

Gegenstand des Unternehmens

Betrieb eines Hotels sowie alle damit in Zusammenhang stehenden Geschäfte.

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der ENPdR GmbH ist anhängig. Der Insolvenzverwalter hat die Prüfung der bis zum 11.05.2026 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet. Die Gläubiger, der Insolvenzverwalter und die Schuldnerin können bis zum 26.05.2026 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben. Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus. Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt.

Originalbekanntmachung

23.03.2026

810 IN 1395/24 E-10-1 In dem Insolvenzverfahren ENPdR GmbH, Mainzer Landstraße 73, 60329 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 87851), vertreten durch: Narayan Adhikari, Waldschulstraße 1a, 65933 Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), wird die Prüfung der bis zum 11.05.2026 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, § 177 I 2 InsO. Der Insolvenzverwalter, die Gläubiger und die Schuldnerin können bis zum 26.05.2026 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben. Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus. Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt. Insolvenzgericht Frankfurt am Main, 11.03.2026

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