Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Equinox Solutions GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Schumannstraße 27, 60325 Frankfurt am Main
Handelsregister
Frankfurt am Main, HRB 124431
EUID
DEM1201.HRB124431
Insolvenzgericht
Gericht
Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 636/24 E-4-1
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Kanzlei
Bussche, Sahin, Bülow Rechtsanwälte
Person
Rechtsanwältin Nermin Sahin
Adresse
Schumannstraße 27, 60325 Frankfurt am Main
Telefon
069/ 97 54 61 93
E-Mail
FRANKFURT@BSB-INSO.DE
Fax
069/ 97 54 61 94
Gegenstand des Unternehmens
Dienstleistungen im Bereich Marketing und Digitalisierung; Programmierung und Implementierung von bestehender Software; Beratungstätigkeiten im Bereich Marketing und Digitalisierung.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Equinox Solutions GmbH ist am 08.05.2025 um 10:30 Uhr eröffnet worden. Die Eröffnung erfolgte gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff InsO wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung. Zur Insolvenzverwalterin wurde die Rechtsanwältin Nermin Sahin bestellt. Der Schuldnerin wird das Verfügungsrecht über ihr gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Verfahrens untersagt und auf die Insolvenzverwalterin übertragen. Es werden Hinweise zur elektronischen Zustellung sowie zu den gesetzlichen Löschungsfristen für Veröffentlichungen gegeben. Das Verfahren befindet sich im Stadium des laufenden Insolvenzverfahrens.
Originalbekanntmachung
08.05.2025
810 IN 636/24 E: In dem Insolvenzverfahren Equinox Solutions GmbH, lt HR: Schumannstraße 27, 60325 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 124431),
vertreten durch:
Adnaan Hafiz, Stephanstraße 18, 60313 Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), wurde am 08.05.2025 um 10:30 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff InsO wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet.
Zur Insolvenzverwalterin wurde bestellt:
Rechtsanwältin Nermin Sahin, c/o Bussche, Sahin, Bülow Rechtsanwälte, Schumannstraße 27, 60325 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 97 54 61 93, Fax: 069/ 97 54 61 94, E-Mail: FRANKFURT@BSB-INSO.DE.
Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten und der Insolvenzverwalterin übertragen. Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen, wird gleichwohl an die Schuldnerin geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die Gefahr de...
810 IN 636/24 E: In dem Insolvenzverfahren Equinox Solutions GmbH, lt HR: Schumannstraße 27, 60325 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 124431),
vertreten durch:
Adnaan Hafiz, Stephanstraße 18, 60313 Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), wurde am 08.05.2025 um 10:30 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff InsO wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet.
Zur Insolvenzverwalterin wurde bestellt:
Rechtsanwältin Nermin Sahin, c/o Bussche, Sahin, Bülow Rechtsanwälte, Schumannstraße 27, 60325 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 97 54 61 93, Fax: 069/ 97 54 61 94, E-Mail: FRANKFURT@BSB-INSO.DE.
Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten und der Insolvenzverwalterin übertragen. Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen, wird gleichwohl an die Schuldnerin geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die Gefahr der nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber der Insolvenzverwalterin.
Hinweise:
Gläubiger, die elektronische Dokumente über einen sicheren elektronischen Übermittlungsweg (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilproessordnung Genannten bleibt unberührt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Insolvenzgericht, Frankfurt am Main den 08.05.2025
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