Berichts- und Prüfungstermin Hessen HRB 122111

Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen

Insolvenzprofil

ETHEUS Real Estate GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Hanauer Landstraße 126-128, 60314 Frankfurt am Main
Handelsregister
Frankfurt am Main, HRB 122111
EUID
DEM1201.HRB122111

Insolvenzgericht

Gericht
Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 541/21 E-2-6
Phase
Berichts- und Prüfungstermin

Gegenstand des Unternehmens

Entwicklung, die Verwaltung, die Vermietung und der Verkauf von Grundstücken, Wohn- und Gewerberäumen und anderen Immobilien; die technische und kaufmännische Beratung in allen Bau- und Immobilienanfragen gegenüber eigenen Tochtergesellschaften oder fremden Dritten.

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der ETHEUS Real Estate GmbH ist eröffnet. Das zuständige Insolvenzgericht hat angeordnet, die Prüfung der bis zum 04.11.2024 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren durchzuführen. Gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung können der Insolvenzverwalter, die Gläubiger und die Schuldnerin bis zum 18.11.2024 schriftlich Widerspruch bei dem Insolvenzgericht erheben. Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Gerichts zur Einsicht aus. Wird innerhalb der Frist kein Widerspruch erhoben, gilt die Forderung als festgestellt.

Originalbekanntmachung

03.05.2024

810 IN 541/21 E-2-6 - In dem Insolvenzverfahren ETHEUS Real Estate GmbH, Hanauer Landstraße 126-128, 60314 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 122111) wird die Prüfung der bis zum 04.11.2024 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, § 177 I 2 InsO. Der Insolvenzverwalter, die Gläubiger und die Schuldnerin können bis zum 18.11.2024 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben. Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus. Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt. Insolvenzgericht Frankfurt am Main, 30.04.2024

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