Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
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Verfahrensfortschritt
Antrag / Prüfung
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzeröffnung
Berichte & Termine
Projektentwicklung, Projektleitung, Vermietung von Baugeräten und Baumaschinen und Vermittlung von diversen Bauvorhaben und -projekten sowie die Erbringung folgender Gewerke;: Kalkulation, Asphaltierer (ohne Straßenbau), Bautrocknungsgewerbe, Betonbohrer- und -schneider, Bodenleger, Einbau von genormten Baufertigteilen (z.B. Fenster, Türen, Zargen, Regale), Eisenflechter, Fuger (im Hochbau), Holz- und Bautenschutzgewerbe (Maurerschutz und Holzimprägnierung in Gebäuden), Kabelverleger im Hochbau (ohne Anschlussarbeiten), Rohr- und Kanalreiniger.
Am 11.03.2024 um 14:15 Uhr ist das Insolvenzverfahren über das Vermögen der EU-F Projektgesellschaft mbH, vertreten durch Geschäftsführer Jan Zielinski, wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Das zuständige Insolvenzgericht ist das Amtsgericht Frankfurt am Main. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Robert Schiebe bestellt worden. Der Schuldnerin ist die Verfügung über ihr gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Verfahrens verboten und auf den Insolvenzverwalter übertragen worden. Es ist das schriftliche Verfahren gemäß § 5 II InsO angeordnet. Die Gläubiger sind aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 20.05.2024 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden. Einwendungen gegen Forderungsanmeldungen sowie Anträge zur Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, eines Gläubigerausschusses oder über besonders bedeutsame Rechtshandlungen sind bis zum 03.06.2024 bei dem Amtsgericht Frankfurt am Main vorzubringen. Nach fruchtlosem Ablauf der Fristen gelten bestimmte Zustimmungen als erteilt und angemeldete Forderungen als festgestellt.
Originalbekanntmachung
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