Laufendes Insolvenzverfahren Hessen HRB 105235

Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen

Insolvenzprofil

F & S Bau GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Berner Straße 107, 60437 Frankfurt am Main
Handelsregister
Frankfurt am Main, HRB 105235
EUID
DEM1201.HRB105235

Insolvenzgericht

Gericht
Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 1277/21 F-9-5
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren

Insolvenzverwalter

Person
Fikret Bogucanin
Adresse
Stalburgstraße 30, 60318 Frankfurt am Main

Gegenstand des Unternehmens

Errichtung, Innen- und Außen-Ausbau, Sanierung, Renovierung und Modernisierung von Hochbauten.

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der F & S Bau GmbH ist anhängig. Im vorläufigen Insolvenzverfahren ist Fikret Bogucanin als vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt worden. Die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters ist auf Basis einer Bemessungsgrundlage von 34.661,34 EUR festgesetzt worden. Das Insolvenzgericht hat die Prüfung der bis zum 13.05.2024 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet. Gegen die Höhe, den Grund oder den Rang dieser Forderungen kann bis zum 27.05.2024 Widerspruch eingelegt werden. Unangefochtene Forderungen gelten als festgestellt. Zum 28.04.2025 betragen die zu berücksichtigenden Insolvenzforderungen 916.994,90 EUR. Es ist ein Massebestand von 2.956,29 EUR vorhanden, wovon noch später bekanntwerdende Masseverbindlichkeiten, Gerichtskosten sowie die restliche Vergütung des Insolvenzverwalters zu berücksichtigen sind.

Originalbekanntmachung

01.03.2024

810 IN 1277/21 F-9-5 In dem Insolvenzverfahren F & S Bau GmbH, Berner Straße 107, 60437 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 105235), vertreten durch: Fikret Bogucanin, (Geschäftsführer), werden für den vorläufige(n) Insolvenzverwalter festgesetzt: Vergütung: EUR XXX Auslagenpauschale: EUR XXX Umsatzsteuer: EUR XXX Summe: EUR XXX Gründe: Aus der zugrunde zu legenden Bemessungsgrundlage von EUR 34.661,34 errechnet sich unter Anwendung der maßgeblichen Regelsätze zunächst die Vergütung des endgültigen Insolvenzverwalters in Höhe von EUR XXX. Aus diesem Betrag steht dem vorläufigen Insolvenzverwalter allerdings nur ein Bruchteil zu, der regelmäßig 1/4 beträgt und in diesem Verfahren als angemessen und ausreichend anzusehen ist.Antragsgemäß erhält der vorläufige Insolvenzverwalter die Auslagenpauschale und die auf Vergütung und Pauschale entfallende Umsatzsteuer festgesetzt; § 63 Abs. 3 InsO, §§ 10, 11, 2, 7 und 8 InsVV. Rechtsmittelbelehrung Diese Entscheidung kann mit der soforti...

Originalbekanntmachung

01.03.2024

810 IN 1277/21 F-9-5 - In dem Insolvenzverfahren F & S Bau GmbH, Berner Straße 107, 60437 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 105235), vertreten durch: Fikret Bogucanin, Stalburgstraße 30, 60318 Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), wird die Prüfung der bis zum 13.05.2024 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, § 177 I 2 InsO. Der Insolvenzverwalter, die Gläubiger und die Schuldnerin können bis zum 27.05.2024 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben. Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus. Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt. Insolvenzgericht Frankfurt am Main, 23.02.2024

Originalbekanntmachung

05.05.2025

In dem Insolvenzverfahren F & S Bau GmbH, Berner Straße 107, 60437 Frankfurt, betragen die zu berücksichtigenden Insolvenzforderungen 916.994,90 €. Es ist ein Massebestand von 2.956,29 € vorhanden. Hiervon sind noch später bekanntwerdende Masseverbindlichkeiten, Gerichtskosten sowie die restliche Vergütung des Insolvenzverwalters zu berücksichtigen. Frankfurt am Main, den 28.04.2025 Amtsgericht Insolvenzgericht Frankfurt am Main

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