Berichts- und Prüfungstermin Hessen HRB 119416

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Insolvenzprofil

Farrys GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Röntgenstraße 7, 60388 Frankfurt am Main
Handelsregister
Frankfurt am Main, HRB 119416
EUID
DEM1201.HRB119416

Insolvenzgericht

Gericht
Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 706/22 F-10-8
Phase
Berichts- und Prüfungstermin

Insolvenzverwalter

Person
Geschäftsführerin Natali Özenfiyecioglu

Gegenstand des Unternehmens

Betrieb gastronomischer Einrichtungen

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Farrys GmbH, F-Bar Restaurant-Cafe-Bar, ist eröffnet. Der Insolvenzverwalter hat angeordnet, dass die Prüfung der bis zum 06.07.2026 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren gemäß § 177 I 2 InsO stattfindet. Gläubiger, der Insolvenzverwalter und die Schuldnerin können bis zum 20.07.2026 schriftlich Widerspruch gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem zuständigen Insolvenzgericht erheben. Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus. Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt.

Originalbekanntmachung

26.03.2026

810 IN 706/22 F-10-8 In dem Insolvenzverfahren Farrys GmbH, F-Bar Restaurant-Cafe-Bar, Rosenkavalierplatz 15, 81925 München (AG Frankfurt am Main, HRB 119416), vertreten durch: Natali Özenfiyecioglu, (Geschäftsführerin), wird die Prüfung der bis zum 06.07.2026 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, § 177 I 2 InsO. Der Insolvenzverwalter, die Gläubiger und die Schuldnerin können bis zum 20.07.2026 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben. Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus. Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt. Insolvenzgericht Frankfurt am Main, 20.03.2026

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