Schlussverteilung Hessen HRB 108628

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Insolvenzprofil

Fashion IP GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Eichenweg 21, 61389 Schmitten
Handelsregister
Frankfurt am Main, HRB 108628
EUID
DEM1201.HRB108628

Insolvenzgericht

Gericht
Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 582/22 F-16-5
Phase
Schlussverteilung

Insolvenzverwalter

Person
Uwe Bernecker

Gegenstand des Unternehmens

Das Design, die Herstellung und der Vertrieb von Modeartikeln aller Art. Weiterer Gegenstand des Unternehmens ist der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei Handelsgesellschaften.

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Fashion IP GmbH ist anhängig. Der vorläufige Insolvenzverwalter ist bestellt und seine Vergütung sowie Auslagen wurden festgesetzt. Im weiteren Verfahrensverlauf wurden Forderungen in Höhe von 564.880,26 EUR festgestellt. Die zur Verteilung verfügbare Masse beträgt vor Abzug der Gerichtskosten und der Vergütung des Insolvenzverwalters 8.419,84 EUR. Der Insolvenzverwalter erhält aus der maßgeblichen Masse von 13.095,84 EUR eine Vergütung nach den Regelsätzen. Dem Insolvenzverwalter wurde für die Schlussverteilung die Zustimmung erteilt, nachdem die Verwertung der Insolvenzmasse beendet ist. Gläubiger können bis zum 30.03.2026 schriftliche Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung bei dem Insolvenzgericht erheben. Der Schlussbericht, das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung sind auf der zuständigen Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.

Originalbekanntmachung

01.02.2026

810 IN 582/22 F-16-5 In dem Insolvenzverfahren Fashion IP GmbH, Berner Straße 30, 60437 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 108628), vertreten durch: Uwe Bernecker (Geschäftsführer), wurde dem Insolvenzverwalter für die Schlussverteilung die Zustimmung erteilt, nachdem die Verwertung der Insolvenzmasse beendet ist (§ 196 InsO). Von den Gläubigern können bis zum 30.03.2026 bei dem Insolvenzgericht 60313 Frankfurt, Klingerstr.20, Gebäude F, schriftliche Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung erhoben sowie Anträge zur Verwendung nicht verwertbarer Gegenstände der Insolvenzmasse gestellt werden. Der Schlussbericht, das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung sind zum Zwecke der Einsicht der Beteiligten auf der zuständigen Geschäftsstelle des hiesigen Insolvenzgerichts niedergelegt. Rechtsbehelfsbelehrung: Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfris...

Originalbekanntmachung

01.02.2026

810 IN 582/22 F-16-5 In dem Insolvenzverfahren Fashion IP GmbH, Berner Straße 30, 60437 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 108628), vertreten durch: Uwe Bernecker,(Geschäftsführer), werden für den vorläufige(n) Insolvenzverwalter festgesetzt: Vergütung: EUR XXX Auslagenpauschale: EUR XXX Umsatzsteuer: EUR XXX Summe: EUR XXX Gründe: Aufgrund der geringen Masse des Verfahrens sind zugunsten des vorläufigen Insolvenzverwalters unter Anwendung der BGH-Beschlüsse vom 13.07.2006 (IX ZB 104/05) sowie vom 04.02.10, (IX ZB 129/08) gem. § 63 Abs. 3 InsO, §§ 10, 2 Abs. 2 InsO antragsgemäß die Mindestvergütung in Höhe von EUR XXX sowie Auslagenpauschale und die auf Vergütung und Pauschale entfallende Umsatzsteuer festzusetzen. Rechtsmittelbelehrung Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von...

Originalbekanntmachung

01.02.2026

810 IN 582/22 F-16-5 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Fashion IP GmbH, Berner Straße 30, 60437 Frankfurt am Main, wird mitgeteilt, dass Forderungen in Höhe von € 564.880,26 festgestellt wurden. Die zur Verteilung verfügbare Masse beträgt vor Abzug der Gerichtskosten und der Vergütung des Insolvenzverwalters € 8.419,84. Insolvenzgericht Frankfurt am Main, den 28.01.2026

Originalbekanntmachung

01.02.2026

810 IN 582/22 F-16-5: In dem Insolvenzverfahren Fashion IP GmbH, Berner Straße 30, 60437 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 108628), vertr. d.: Uwe Bernecker (Geschäftsführer), wurden für den Insolvenzverwalter festgesetzt: Vergütung EUR XXX Auslagen EUR XXX Umsatzsteuer EUR XXX Summe EUR XXX Gründe: Aus der maßgeblichen Masse von EUR 13.095,84 erhält der Insolvenzverwalter unter Anwendung der Regelsätze eine Vergütung i.H.v. EUR XXX netto sowie antragsgemäß die Auslagenpauschale sowie die jeweiligen Umsatzsteuerbeträge festgesetzt, §§ 1, 2, 7 u. 8 InsVV. Rechtsmittelbelehrung: Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen worden ist. Beschwerde- bzw. erinnerungsberichtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die sofo...

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