Berichts- und Prüfungstermin Hessen HRB 115323

Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen

Insolvenzprofil

Fest Transporte GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Hanauer Landstraße 58, 60314 Frankfurt am Main
Handelsregister
Frankfurt am Main, HRB 115323
EUID
DEM1201.HRB115323

Insolvenzgericht

Gericht
Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 1169/21 F-10-1
Phase
Berichts- und Prüfungstermin

Insolvenzverwalter

Person
Geschäftsführer Nihat Bozkurt
Adresse
Tobelstraße 36, 88069 Tettnang

Gegenstand des Unternehmens

der erlaubnispflichtige Güterkraftverkehr im Sinne von § 1 Abs. 1 Güterverkehrsgesetzes.

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Fest Transporte GmbH ist eröffnet. Der Insolvenzverwalter hat die Prüfung der bis zum 08.04.2024 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet. Die Gläubiger, der Insolvenzverwalter und die Schuldnerin können bis zum 22.04.2024 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben. Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus. Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt.

Originalbekanntmachung

08.01.2024

810 IN 1169/21 F-10-1 - In dem Insolvenzverfahren Fest Transporte GmbH, Hanauer Landstraße 58, 60314 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 115323), vertreten durch: Nihat Bozkurt, Tobelstraße 36, 88069 Tettnang, (Geschäftsführer), wird die Prüfung der bis zum 08.04.2024 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, § 177 I 2 InsO. Der Insolvenzverwalter, die Gläubiger und die Schuldnerin können bis zum 22.04.2024 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben. Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus. Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt. Insolvenzgericht Frankfurt am Main, 02.01.2024

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