Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
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Verfahrensfortschritt
Antrag / Prüfung
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzeröffnung
Berichte & Termine
alle Geschäftstätigkeiten, die zum Aufbau eines technologiebasierten Unternehmens erforderlich sind, inklusive der Entwicklung und dem Einkauf von Software, sowie das Verwalten eigenen Vermögens, insbesondere auch die Verwaltung von Beteiligungen an Gesellschaften in Europa und anderem in Europa belegenen Vermögen. Explizit ausgenommen sind alle Geschäftsaktivitäten, die einer behördlichen Erlaubnis bedürfen.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der FintechX GmbH ist am 25.01.2024 um 11:47 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Zur Insolvenzverwalterin wurde Rechtsanwältin Constance Rothamel bestellt. Das schriftliche Verfahren ist angeordnet. Die Gläubiger wurden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 15.04.2024 bei der Insolvenzverwalterin anzumelden. Einwendungen und Widersprüche gegen Forderungsanmeldungen sowie Anträge auf Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, eines Gläubigerausschusses oder über besonders bedeutsame Rechtshandlungen waren bis zum 29.04.2024 bei dem Insolvenzgericht vorzubringen. Nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist gelten zustimmungen als erteilt und angemeldete Forderungen als festgestellt. Im weiteren Verfahrensverlauf wurde die Prüfung der bis zum 01.06.2026 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet. Gegen die Höhe, den Grund oder den Rang dieser Forderungen kann bis zum 15.06.2026 Widerspruch erhoben werden. Wird kein Widerspruch erhoben, gelten die Forderungen als festgestellt.
Originalbekanntmachung
Originalbekanntmachung
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810 IN 1118/23 F-17-6 In dem Insolvenzverfahren FintechX GmbH, Hansaallee 38, 60322 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 123465) wird die Prüfung der bis zum 01.06.2026 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, § 177 I 2 InsO. Die Insolvenzverwalterin, die Gläubiger und die Schuldnerin können bis zum 15.06.2026 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben. Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus. Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt. Insolvenzgericht Frankfurt am Main, 17.03.2026
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