Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Fischer Smits & Coll. GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Vorstadt 15, 61440 Oberursel (Taunus)
Handelsregister
Frankfurt am Main, HRB 106908
EUID
DEM1201.HRB106908
Insolvenzgericht
Gericht
Bad Homburg v.d. Höhe
Aktenzeichen
61 IN 97/24 De
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Person
Oliver Smits
Gegenstand des Unternehmens
der Handel sowie die Entwicklung und Vermietung von Immobilien und die Vorbereitung und Durchführung von Bauvorhaben als Bauherr im Umfang des § 34 c Gewerbeordnung.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Fischer Smits & Coll. GmbH ist eröffnet. Der Schuldner wird vertreten durch den Geschäftsführer Oliver Smits. Im Rahmen des laufenden Verfahrens sind besondere Gläubigerversammlungen zur Beschlussfassung über besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters gemäß § 160 InsO angesetzt. Eine Versammlung fand am 09.03.2026 statt, um den Abschluss von Kaufverträgen für fünf Eigentumswohnungen im Bauvorhaben FRIEDA zu genehmigen. Eine weitere Versammlung ist für den 15.06.2026 angesetzt, um den Erwerb einer Eigentumswohnung samt Tiefgaragenstellplatz in Friedberg sowie eine Ersatzermächtigung zu beschließen. Das Verfahren befindet sich somit in der Phase der laufenden Verwaltung und Verwertung.
Originalbekanntmachung
24.07.2025
61 IN 97/24 De: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Fischer Smits & Coll. GmbH, vertr.d.d. GF Oliver Smits, Vorstadt 15, 61440 Oberursel (AG Frankfurt am Main, HRB 106908), wurde beschlossen:
Termin zur besonderen Gläubigerversammlung wird bestimmt auf
Donnerstag, 14.08.2025, 10:00 Uhr, Zimmer E 2, EG.
Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über
" besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO), und zwar:
1. Dem zwischen der Damian Werner GmbH und dem Unterzeichner in seiner Eigenschaft als Insolvenzverwalter am 28. Mai /5. Juni 2025 geschlossenen Vergleich, diesem Schreiben beigefügt als Anlage A1, wird zugestimmt.
2. Dem geplanten Vorgehen hinsichtlich der Feststellung von Forderungen und der Herausgabe von Bürgschaften wie unter Ziffer II 3. betreffend die Gläubiger K. Horchler & Sohn/Manfred Horchler, Seidewitz GmbH und Shane M. Haskins GmbH & Co. KG wird zugestimmt.
3. Dem geplanten Vorgehen hinsichtlich der Feststellung von Ford...
61 IN 97/24 De: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Fischer Smits & Coll. GmbH, vertr.d.d. GF Oliver Smits, Vorstadt 15, 61440 Oberursel (AG Frankfurt am Main, HRB 106908), wurde beschlossen:
Termin zur besonderen Gläubigerversammlung wird bestimmt auf
Donnerstag, 14.08.2025, 10:00 Uhr, Zimmer E 2, EG.
Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über
" besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO), und zwar:
1. Dem zwischen der Damian Werner GmbH und dem Unterzeichner in seiner Eigenschaft als Insolvenzverwalter am 28. Mai /5. Juni 2025 geschlossenen Vergleich, diesem Schreiben beigefügt als Anlage A1, wird zugestimmt.
2. Dem geplanten Vorgehen hinsichtlich der Feststellung von Forderungen und der Herausgabe von Bürgschaften wie unter Ziffer II 3. betreffend die Gläubiger K. Horchler & Sohn/Manfred Horchler, Seidewitz GmbH und Shane M. Haskins GmbH & Co. KG wird zugestimmt.
3. Dem geplanten Vorgehen hinsichtlich der Feststellung von Forderungen und der Auszahlung der Hinterlegungsbeträge wie unter Ziffer III 3. betreffend die Gläubiger Freiplan Ingeniure GbR und Neumann Architekten GmbH wird zugestimmt.
4. Dem durch Herrn Oliver Smits, Terratis GmbH, Smits Wohnen GmbH, Taunus Beteiligungs GmbH, ipe Projekt GmbH dem Unterzeichner in seiner Eigenschaft als Insolvenzverwalter angebotenen Vergleich, diesem Schreiben beigefügt als Anlage A2, wird zugestimmt.
5. Der Unterzeichner wird ermächtigt, Ansprüche gegenüber Frau Juliane Fischer wegen § 43 GmbHG bzw. aus allen weiteren in Betracht kommenden Vorschriften voll oder aus Kostengründen nur teilweise gerichtlich geltend zu machen und durchzusetzen. Sollte der Insolvenzverwalter der Auffassung sein, dass die Ansprüche wirtschaftlich etwaig nicht vollumfänglich werthaltig sein sollten, wird der Unterzeichner ermächtigt, von der Geltendmachung und Durchsetzung solcher ganz oder teilweise Ansprüche abzusehen.
Hinweis:
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Bad Homburg v.d.Höhe, Auf der Steinkaut 10-12, 61352 Bad Homburg v.d.Höhe einzulegen.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Bad Homburg v.d.Höhe, 24.07.2025
Originalbekanntmachung
19.02.2026
61 IN 97/24 De: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Fischer Smits & Coll. GmbH, vertr.d.d. GF Oliver Smits, Vorstadt 15, 61440 Oberursel (AG Frankfurt am Main, HRB 106908), wurde beschlossen:
Termin zur besonderen Gläubigerversammlung wird bestimmt auf
Montag, 09.03.2026, 09:30 Uhr, Raum E 2, EG.
Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über
" besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO), und zwar:
- Abschluss von Kaufverträgen für fünf Eigentumswohnungen in dem Bauvorhaben FRIEDA gemäß mit Schreiben vom 12.02.2026 vorgelegtem Kaufvertrags-Entwurf
Hinweis:
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist inn...
61 IN 97/24 De: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Fischer Smits & Coll. GmbH, vertr.d.d. GF Oliver Smits, Vorstadt 15, 61440 Oberursel (AG Frankfurt am Main, HRB 106908), wurde beschlossen:
Termin zur besonderen Gläubigerversammlung wird bestimmt auf
Montag, 09.03.2026, 09:30 Uhr, Raum E 2, EG.
Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über
" besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO), und zwar:
- Abschluss von Kaufverträgen für fünf Eigentumswohnungen in dem Bauvorhaben FRIEDA gemäß mit Schreiben vom 12.02.2026 vorgelegtem Kaufvertrags-Entwurf
Hinweis:
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Bad Homburg v.d.Höhe, Auf der Steinkaut 10-12, 61352 Bad Homburg v.d.Höhe einzulegen.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Bad Homburg v.d.Höhe, 19.02.2026
Originalbekanntmachung
22.05.2026
61 IN 97/24 De: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Fischer Smits & Coll. GmbH, vertr.d.d. GF Oliver Smits, Vorstadt 15, 61440 Oberursel (AG Frankfurt am Main, HRB 106908), wurde beschlossen:
Termin zur besonderen Gläubigerversammlung wird bestimmt auf
Montag, 15.06.2026, 10:00 Uhr, Raum E 2, EG.
Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über
" besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO), und zwar:
- Abschluss eines Kaufvertrags für eine Eigentumswohnung samt Tiefgaragenstellplatz, eingetragen im Grundbuch von Friedberg, Blätter 11435 und 11525 des Amtsgerichts Friedberg (Hessen), (ETW Nr. 35 (1. OG W 13), 101,89 m², Haus 4b + TG-Nr. S 62 Gesamtkaufpreis: 369.000,00 €) gemäß mit Schreiben vom 19.05.2026 vorgelegtem Kaufvertrags-Entwurf sowie die Ermächtigung, sollte dieser geplante Erwerb der Wohnung nicht durchgeführt werden können, einen Kaufvertrag abzuschließen, wobei der Kaufpreis pro Quadratmeter mindestens 3.400,00 € betragen ...
61 IN 97/24 De: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Fischer Smits & Coll. GmbH, vertr.d.d. GF Oliver Smits, Vorstadt 15, 61440 Oberursel (AG Frankfurt am Main, HRB 106908), wurde beschlossen:
Termin zur besonderen Gläubigerversammlung wird bestimmt auf
Montag, 15.06.2026, 10:00 Uhr, Raum E 2, EG.
Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über
" besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO), und zwar:
- Abschluss eines Kaufvertrags für eine Eigentumswohnung samt Tiefgaragenstellplatz, eingetragen im Grundbuch von Friedberg, Blätter 11435 und 11525 des Amtsgerichts Friedberg (Hessen), (ETW Nr. 35 (1. OG W 13), 101,89 m², Haus 4b + TG-Nr. S 62 Gesamtkaufpreis: 369.000,00 €) gemäß mit Schreiben vom 19.05.2026 vorgelegtem Kaufvertrags-Entwurf sowie die Ermächtigung, sollte dieser geplante Erwerb der Wohnung nicht durchgeführt werden können, einen Kaufvertrag abzuschließen, wobei der Kaufpreis pro Quadratmeter mindestens 3.400,00 € betragen sollte.
Hinweis:
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Bad Homburg v.d.Höhe, Auf der Steinkaut 10-12, 61352 Bad Homburg v.d.Höhe einzulegen.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Bad Homburg v.d.Höhe, 22.05.2026
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