Laufendes Insolvenzverfahren Hessen HRB 115637

Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen

Insolvenzprofil

Frankfurt an der Welle BC GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
An der Welle 4, 60322 Frankfurt am Main
Handelsregister
Frankfurt am Main, HRB 115637
EUID
DEM1201.HRB115637

Insolvenzgericht

Gericht
Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 1352/23 F-15-1
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren

Insolvenzverwalter

Kanzlei
BBL Brockdorff Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Person
Rechtsanwalt Götz Lautenbach
Adresse
Zeilweg 42, 60439 Frankfurt am Main
Telefon
069/ 96 37 61 130
E-Mail
frankfurt@bbl-law.de
Fax
069/ 96 37 61 140
Website
www.bbl-law.de

Gegenstand des Unternehmens

Dienstleistungen gegenüber verbundenen Unternehmen und Dritten, sowie die Anmietung, Vermietung, die Verwaltung, die Finanzierung und Verwertung von Anlagegütern aller Art. Die Gesellschaft kann sich mit ähnlichen Geschäften befassen und sämtliche Handlungen vollziehen, die direkt oder indirekt den Gesellschaftszweck fördern. Ausgenommen vom Unternehmensgegenstand sind Rechts- und Steuerberatung sowie Geschäfte, die dem Kreditwesen- oder dem Investmentgesetz unterliegen würden.

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Frankfurt an der Welle BC GmbH, vertreten durch Geschäftsführerin Stefanie Therese Lürken, ist am 30.07.2024 um 15:40 Uhr gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff InsO wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Zuvor war am 24.05.2024 um 12:25 Uhr im Antragsverfahren die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet worden. Zu diesem Zeitpunkt wurden Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen sowie zum endgültigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Götz Lautenbach von der BBL Brockdorff Rechtsanwaltsgesellschaft mbH bestellt worden. Mit der Eröffnung des Verfahrens ist der Schuldnerin die Verfügung über ihr gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen verboten und auf den Insolvenzverwalter übertragen worden. Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin sind nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr möglich. Die Löschungsfristen für Veröffentlichungen richten sich nach der Insolvenzrechtsbekanntmachungsverordnung.

Originalbekanntmachung

24.05.2024

810 IN 1352/23 F: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Frankfurt an der Welle BC GmbH, An der Welle 4, 60322 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 115637), vertr. d.: Stefanie Therese Lürken, An der Welle 4, 60322 Frankfurt am Main, (Geschäftsführerin), ist am 24.05.2024 um 12:25 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Schuldnerin angeordnet worden. Verfügungen der Schuldnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Götz Lautenbach, BBL Brockdorff Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Zeilweg 42, D 60439 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 96 37 61 130, Fax: 069/ 96 37 61 140, E-Mail: frankfurt@bbl-law.de, Internet: www.bbl-law.de bestellt worden. Amtsgericht Frankfurt am Main, 24.05.2024

Originalbekanntmachung

30.07.2024

810 IN 1352/23 F: In dem Insolvenzverfahren Frankfurt an der Welle BC GmbH, An der Welle 4, 60322 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 115637), vertreten durch: Stefanie Therese Lürken, An der Welle 4, 60322 Frankfurt am Main, (Geschäftsführerin), wurde am 30.07.2024 um 15:40 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff InsO wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet. Zum Insolvenzverwalter wurde bestellt: Rechtsanwalt Götz Lautenbach, BBL Brockdorff Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Zeilweg 42, D 60439 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 96 37 61 130, Fax: 069/ 96 37 61 140, E-Mail: frankfurt@bbl-law.de, Internet: www.bbl-law.de. Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten und dem Insolvenzverwalter übertragen. Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen, wird gleichwohl an die Schuldnerin geleistet und gelangen die Mittel nich...

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