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Insolvenzprofil
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Die Prüfung,Bewertung, Verhandlung, Strukturierung und Eingehung von Unternehmensbeteiligungen, die entgeltliche und unentgeltliche Übernahme von Management-, Administrativ- und Beratungsfunktionen für Beteiligungsunternehmen und externe Unternehmen sowie die Veräußerung der Unternehmensbeteiligungen. Genehmigungspflichtige Tätigkeiten nach dem Rechtsberatungsgesetz oder dem Steuerberatungsgesetz sind ausgeschlossen.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Frankfurt CapitalPartners FCP GmbH ist anhängig. Im Februar 2024 hat das Insolvenzgericht Frankfurt am Main die Prüfung der bis zum 01.04.2024 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet. Die Gläubiger und der Insolvenzverwalter konnten bis zum 15.04.2024 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung Widerspruch erheben. Im Januar 2026 hat das Gericht das Verfahren mangels einer die Kosten des Verfahrens deckenden Masse nach Anhörung der Gläubiger und, soweit vorhanden, der Massegläubiger eingestellt. Die Veröffentlichung der Einstellung setzt die Löschungsfristen in Gang.
Originalbekanntmachung
810 IN 542/20 F-4-1 - In dem Insolvenzverfahren Frankfurt CapitalPartners FCP GmbH, Zeppelinallee 77, 60487 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 92229), vertreten durch: Michael Vogt, (Geschäftsführer), wird die Prüfung der bis zum 01.04.2024 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, § 177 I 2 InsO. Der Insolvenzverwalter, die Gläubiger und die Schuldnerin können bis zum 15.04.2024 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben. Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus. Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt. Insolvenzgericht Frankfurt am Main, 21.02.2024
Originalbekanntmachung
810 IN 542/20 F-4-1: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Frankfurt CapitalPartners FCP GmbH, Zeppelinallee 77, 60487 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 92229), vertr. d.: Michael Vogt, zz. unbekannten Aufenthalts, (Geschäftsführer), wurde beschlossen: Stichtag, der der besonderen Gläubigerversammlung entspricht, ist der 20.10.2025. Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein: Einwendungen der Insolvenzgläubiger und der Massegläubiger gegen die beabsichtigte Einstellung des Insolvenzverfahrens mangels einer die Verfahrenskosten deckenden Masse und für den Fall der Einstellung gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters. Die Verfahrenseinstellung unterbleibt, wenn ein Vorschuss auf die Verfahrenskosten in Höhe von 3.000,00 EUR geleistet wird. Amtsgericht Frankfurt am Main, 21.08.2025
Originalbekanntmachung
Originalbekanntmachung
Originalbekanntmachung
810 IN 542/20 F-4-1 : Diese Veröffentlichung setzt die Löschungsfristen in Gang. Insolvenzgericht, Frankfurt am Main, den 05.03.2026
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