Einstellung des Verfahrens Hessen HRB 92229

Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen

Insolvenzprofil

Frankfurt CapitalPartners FCP GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Zeppelinallee 77, 60487 Frankfurt am Main
Handelsregister
Frankfurt am Main, HRB 92229
EUID
DEM1201.HRB92229

Insolvenzgericht

Gericht
Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 542/20 F-4-1
Phase
Einstellung des Verfahrens

Insolvenzverwalter

Person
Michael Vogt

Gegenstand des Unternehmens

Die Prüfung,Bewertung, Verhandlung, Strukturierung und Eingehung von Unternehmensbeteiligungen, die entgeltliche und unentgeltliche Übernahme von Management-, Administrativ- und Beratungsfunktionen für Beteiligungsunternehmen und externe Unternehmen sowie die Veräußerung der Unternehmensbeteiligungen. Genehmigungspflichtige Tätigkeiten nach dem Rechtsberatungsgesetz oder dem Steuerberatungsgesetz sind ausgeschlossen.

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Frankfurt CapitalPartners FCP GmbH ist anhängig. Im Februar 2024 hat das Insolvenzgericht Frankfurt am Main die Prüfung der bis zum 01.04.2024 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet. Die Gläubiger und der Insolvenzverwalter konnten bis zum 15.04.2024 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung Widerspruch erheben. Im Januar 2026 hat das Gericht das Verfahren mangels einer die Kosten des Verfahrens deckenden Masse nach Anhörung der Gläubiger und, soweit vorhanden, der Massegläubiger eingestellt. Die Veröffentlichung der Einstellung setzt die Löschungsfristen in Gang.

Originalbekanntmachung

26.02.2024

810 IN 542/20 F-4-1 - In dem Insolvenzverfahren Frankfurt CapitalPartners FCP GmbH, Zeppelinallee 77, 60487 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 92229), vertreten durch: Michael Vogt, (Geschäftsführer), wird die Prüfung der bis zum 01.04.2024 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, § 177 I 2 InsO. Der Insolvenzverwalter, die Gläubiger und die Schuldnerin können bis zum 15.04.2024 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben. Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus. Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt. Insolvenzgericht Frankfurt am Main, 21.02.2024

Originalbekanntmachung

26.08.2025

810 IN 542/20 F-4-1: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Frankfurt CapitalPartners FCP GmbH, Zeppelinallee 77, 60487 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 92229), vertr. d.: Michael Vogt, zz. unbekannten Aufenthalts, (Geschäftsführer), wurde beschlossen: Stichtag, der der besonderen Gläubigerversammlung entspricht, ist der 20.10.2025. Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein: Einwendungen der Insolvenzgläubiger und der Massegläubiger gegen die beabsichtigte Einstellung des Insolvenzverfahrens mangels einer die Verfahrenskosten deckenden Masse und für den Fall der Einstellung gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters. Die Verfahrenseinstellung unterbleibt, wenn ein Vorschuss auf die Verfahrenskosten in Höhe von 3.000,00 EUR geleistet wird. Amtsgericht Frankfurt am Main, 21.08.2025

Originalbekanntmachung

26.08.2025

810 IN 542/20 F-4-1: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Frankfurt CapitalPartners FCP GmbH, Zeppelinallee 77, 60487 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 92229), vertr. d.: Michael Vogt, zz. unbekannten Aufenthalts, (Geschäftsführer), werden für den Insolvenzverwalter festgesetzt: Vergütung EUR XXX Auslagen EUR XXX Umsatzsteuer EUR XXX Summe EUR XXX Gründe: Aufgrund der nicht vorhandenen Masse erhält der Insolvenzverwalter die Mindestvergütung, antragsgemäß die Auslagenpauschale sowie die jeweiligen Umsatzsteuerbeträge festgesetzt, §§ 1, 10 und 13 bzw. 2, 7, 8 InsVV. Rechtsmittelbelehrung Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen worden ist. Beschwerde- bzw. erinnerungsberichtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeintr...

Originalbekanntmachung

21.01.2026

810 IN 542/20 F-4-1 : In dem Insolvenzverfahren Frankfurt CapitalPartners FCP GmbH, Zeppelinallee 77, 60487 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 92229), vertreten durch: Michael Vogt, zz. unbekannten Aufenthalts, (Geschäftsführer), wird das Verfahren nach Anhörung der Gläubiger und, soweit vorhanden, der Massegläubiger mangels einer die Kosten des Verfahrens deckenden Masse eingestellt, § 207 InsO. Rechtsmittelbelehrung Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Beschwerdebere...

Originalbekanntmachung

10.03.2026

810 IN 542/20 F-4-1 : Diese Veröffentlichung setzt die Löschungsfristen in Gang. Insolvenzgericht, Frankfurt am Main, den 05.03.2026

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