Berichts- und Prüfungstermin Hessen HRB 77287

Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen

Insolvenzprofil

Frankfurt Road Cargo GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Cargo City Süd, Gebäude 537, 60549 Frankfurt am Main
Handelsregister
Frankfurt am Main, HRB 77287
EUID
DEM1201.HRB77287

Insolvenzgericht

Gericht
Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 1658/19 F-17-1
Phase
Berichts- und Prüfungstermin

Insolvenzverwalter

Person
Geschäftsführer Hermann Schlienbecker
Adresse
Maienfeldstraße 7, 63303 Dreieich

Gegenstand des Unternehmens

Vermittlung und Organisation von Beförderungen aller Art, national wie international, Speditions- und Logistik- Dienstleistungen sowie die Vermietung von Fahrzeugen und Aufliegern.

Zusammenfassung des Verfahrens

Im Insolvenzverfahren der Frankfurt Road Cargo GmbH ist ein Insolvenzverwalter bestellt. Das Insolvenzgericht hat die Prüfung der bis zum 22.04.2024 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet. Die Gläubiger, der Insolvenzverwalter und die Schuldnerin können bis zum 06.05.2024 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung schriftlich Widerspruch erheben. Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus. Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt.

Originalbekanntmachung

16.02.2024

810 IN 1658/19 F-12-1 - In dem Insolvenzverfahren Frankfurt Road Cargo GmbH, Cargo City Süd Gebäude 537, 60549 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 77287), vertreten durch: 1. Hermann Schlienbecker, Maienfeldstraße 7, 63303 Dreieich, (Geschäftsführer), wird die Prüfung der bis zum 22.04.2024 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, § 177 I 2 InsO. Der Insolvenzverwalter, die Gläubiger und die Schuldnerin können bis zum 06.05.2024 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben. Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus. Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt. Insolvenzgericht Frankfurt am Main, 1...

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