Schlussverteilung Hessen HRB 46643

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Insolvenzprofil

G & B Hausgeräte GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Martinskirchstraße 66, 60529 Frankfurt am Main
Handelsregister
Frankfurt am Main, HRB 46643
EUID
DEM1201.HRB46643

Insolvenzgericht

Gericht
Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 576/25 G-4-1
Phase
Schlussverteilung

Insolvenzverwalter

Person
Günter Kolp
Adresse
Dieffenbachstraße 1, 63128 Dietzenbach

Gegenstand des Unternehmens

Der Vertrieb von Haushaltsgeräten aller Art insbesondere der Marke AEG.

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der G & B Hausgeräte GmbH ist eröffnet. Die Verwertung der Insolvenzmasse ist beendet. Der Insolvenzverwalterin wurde die Zustimmung zur Schlussverteilung erteilt. Zu berücksichtigen sind festgestellte Forderungen gemäß § 38 InsO in Höhe von 33.080,70 €. Der zur Verfügung stehende Massebestand beträgt 4.898,43 € abzüglich Verfahrenskosten und Masseverbindlichkeiten. Das Verteilungsverzeichnis liegt zur Einsichtnahme in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Frankfurt am Main aus. Gläubiger können bis zum 01.06.2026 schriftliche Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung erheben sowie Anträge zur Verwendung nicht verwertbarer Gegenstände stellen. Der Schlussbericht, das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung sind auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.

Originalbekanntmachung

13.08.2025

810 IN 576/25 G-77-: In dem Insolvenzverfahren G & B Hausgeräte GmbH, c/o Günter Kolp, Dieffenbachstraße 1, 63128 Dietzenbach (AG Frankfurt am Main, HRB 46643), vertreten durch: Günter Kolp, (Geschäftsführer), wurde am 13.08.2025 um 16:07 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff InsO wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet. Zur Insolvenzverwalterin wurde bestellt: Rechtsanwältin Constance Rothamel, FEIGL & ROTHAMEL, Darmstädter Landstraße 116, 60598 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 34 87 84 06 0, Fax: 069/ 34 87 84 06 9, E-Mail: frankfurt@feigl.biz, Internet: www.feigl.biz. Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten und der Insolvenzverwalterin übertragen. Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen, wird gleichwohl an die Schuldnerin geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die Gefahr der nochmaligen Lei...

Originalbekanntmachung

18.08.2025

810 IN 576/25 G-15-1 Am 13.08.2025 um 16:07 Uhr ist das Insolvenzverfahren G & B Hausgeräte GmbH, c/o Günter Kolp, Dieffenbachstraße 1, 63128 Dietzenbach (AG Frankfurt am Main, HRB 46643), vertreten durch: Günter Kolp, Dieffenbachstraße 1, 63128 Dietzenbach, (Geschäftsführer), eröffnet worden. Insolvenzverwalterin: Rechtsanwältin Constance Rothamel, FEIGL & ROTHAMEL, Darmstädter Landstraße 116, 60598 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 34 87 84 06 0, Fax: 069/ 34 87 84 06 9, E-Mail: frankfurt@feigl.biz, Internet: www.feigl.biz Das schriftliche Verfahren ist angeordnet, § 5 II InsO. Die Gläubiger werden aufgefordert Anmeldungen bei der Insolvenzverwalterin vorzunehmen. Anmeldefrist: 10.11.2025 Einwendungen bzw. Widersprüche gegen Forderungsanmeldungen sowie ggf. folgende Anträge sind bis zum 24.11.2025 schriftlich bei dem hiesigen Insolvenzgericht, Geb. F, Klingerstr. 20, Frankfurt/M. vorzubringen: * Wahl eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57 InsO) * Wahl eines Gläubigerausschusses * Entsch...

Originalbekanntmachung

13.04.2026

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der G & B Hausgeräte GmbH, Dieffenbachstraße 1, 63128 Dietzenbach, (HRB 46643), vertreten durch: Günter Kolp, Dieffenbachstraße 1, 63128 Dietzenbach, (Geschäftsführer), soll die Schlussver-teilung erfolgen. Zu berücksichtigen sind festgestellte Forde-rungen gemäß § 38 Ins° in Höhe von 33.080,70 €. Der zur Verfügung stehende Massebestand beträgt derzeit 4.898,43 € abzüglich Verfahrenskosten und Masseverbindlichkeiten. Das Verteilungsverzeichnis gemäß § 188 Ins0 zur Geschäfts-Nr. 810 IN 576/25 G-15-1 liegt zur Einsichtnahme für die Beteilig-ten in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Frankfurt am Main aus.

Originalbekanntmachung

13.04.2026

Amtsgericht Frankfurt am Main 02.04.2026 - Insolvenzgericht - 810 IN 576/25 G-4-1 B e s c h l u s s In dem Insolvenzverfahren G & B Hausgeräte GmbH, c/o Günter Kolp, Dieffenbachstraße 1, 63128 Dietzenbach (AG Frankfurt am Main, HRB 46643), vertreten durch: Günter Kolp, Dieffenbachstraße 1, 63128 Dietzenbach, (Geschäftsführer), werden für die Insolvenzverwalterin festgesetzt: Vergütung EUR Auslagen EUR Umsatzsteuer EUR Summe EUR Gründe: Aus der maßgeblichen Masse von EUR 4.898,43 erhält die Insolvenzverwalterin unter Anwendung der Regelsätze eine Vergütung i.H.v. EUR netto sowie antragsgemäß die Auslagenpauschale sowie die jeweiligen Umsatzsteuerbeträge festgesetzt, §§ 1, 2, 7 u. 8 InsVV. Rechtsmittelbelehrung Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen worden ...

Originalbekanntmachung

13.04.2026

810 IN 576/25 G-4-1 In dem Insolvenzverfahren G & B Hausgeräte GmbH, c/o Günter Kolp, Dieffenbachstraße 1, 63128 Dietzenbach (AG Frankfurt am Main, HRB 46643), vertreten durch: Günter Kolp, Dieffenbachstraße 1, 63128 Dietzenbach, (Geschäftsführer), wurde der Insolvenzverwalterin für die Schlussverteilung die Zustimmung erteilt, nachdem die Verwertung der Insolvenzmasse beendet ist (§ 196 InsO). Von den Gläubigern können bis zum 01.06.2026 bei dem Insolvenzgericht 60313 Frankfurt, Klingerstr.20, Gebäude F, schriftliche Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung erhoben sowie Anträge zur Verwendung nicht verwertbarer Gegenstände der Insolvenzmasse gestellt werden. Der Schlussbericht, das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung sind zum Zwecke der Einsicht der Beteiligten auf der zuständigen Geschäftsstelle des hiesigen Insolvenzgerichts niedergelegt. Rechtsbehelfsbelehrung: Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Eri...

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