Einstellung des Verfahrens Hessen HRB 105430

Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen

Insolvenzprofil

G & C Bridge GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Hammarskjöldring 101, 60349 Frankfurt am Main
Handelsregister
Frankfurt am Main, HRB 105430
EUID
DEM1201.HRB105430

Insolvenzgericht

Gericht
Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 937/20 G-16-8
Phase
Einstellung des Verfahrens

Insolvenzverwalter

Person
Yao Zhuo

Gegenstand des Unternehmens

Im- und Export von Waren aller Art, Technologientransfer; Groß- und Einzelhandel insbesondere von Lebensmitteln, Weinen, primären landwirtschaftlichen Produkten, Produkten für Säuglings- und Kleinkinder, Kücheneinrichtungen, Büromaterialien, Alltagsbedarf, Kleidung und Schuhe, Sanitärkeramiken, Leuchten, Möbeln, Hotelversorgungen, Handwarenzubehör, Kühlanlagen, elektronischen Anlagen, Sanitär- und Heizungsprodukten, Brandbekämpfungsausrüstungen, Fitnessgeräten, Baumaterialien, Dekorationsmaterialien, elektronischen Produkten, elektronischen Geräten, Computer-Hardware und Softwares.

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der G & C Bridge GmbH ist anhängig. Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat für den 23.02.2026 einen Stichtag festgesetzt, der einer besonderen Gläubigerversammlung entspricht. Bis zu diesem Datum müssen Einwendungen der Insolvenzgläubiger und Massegläubiger gegen die beabsichtigte Einstellung des Verfahrens mangels einer die Kosten deckenden Masse sowie gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters schriftlich bei Gericht eingehen. Die Verfahrenseinstellung unterbleibt, wenn ein Vorschuss auf die Verfahrenskosten in Höhe von 2.805,18 EUR geleistet wird. Später ist das Verfahren nach Anhörung der Gläubiger mangels einer die Kosten deckenden Masse eingestellt worden, § 207 InsO. Für den Insolvenzverwalter sind Mindestvergütung, Auslagenpauschale und Umsatzsteuer festgesetzt worden.

Originalbekanntmachung

11.01.2026

810 IN 937/20 G-16-8: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der G & C Bridge GmbH, Hammarskjöldring 101, 60439 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 105430), vertr. d.: Yao Zhuo, (Geschäftsführer), wurde beschlossen: Stichtag, der der besonderen Gläubigerversammlung entspricht, ist der 23.02.2026. Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein: Einwendungen der Insolvenzgläubiger und der Massegläubiger gegen die beabsichtigte Einstellung des Insolvenzverfahrens mangels einer die Verfahrenskosten deckenden Masse und für den Fall der Einstellung gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters. Die Verfahrenseinstellung unterbleibt, wenn ein Vorschuss auf die Verfahrenskosten in Höhe von 2.805,18 EUR geleistet wird. Amtsgericht Frankfurt am Main, 09.01.2026

Originalbekanntmachung

11.01.2026

810 IN 937/20 G-16-8: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der G & C Bridge GmbH, Hammarskjöldring 101, 60439 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 105430), vertr. d.: Yao Zhuo, (Geschäftsführer), werden für den Insolvenzverwalter festgesetzt: Vergütung EUR XXX Auslagen EUR XXX Umsatzsteuer EUR XXX Summe EUR XXX Gründe: Aufgrund der nicht vorhandenen Masse erhält der Insolvenzverwalter die Mindestvergütung, antragsgemäß die Auslagenpauschale sowie die jeweiligen Umsatzsteuerbeträge festgesetzt, §§ 1, 10 und 13 bzw. 2, 7, 8 InsVV. Rechtsmittelbelehrung Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen worden ist. Beschwerde- bzw. erinnerungsberichtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die sofortige Beschwerde und di...

Originalbekanntmachung

26.02.2026

810 IN 937/20 G-16-8 : In dem Insolvenzverfahren G & C Bridge GmbH, Hammarskjöldring 101, 60439 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 105430), vertreten durch: Yao Zhuo, (Geschäftsführer), wird das Verfahren nach Anhörung der Gläubiger und, soweit vorhanden, der Massegläubiger mangels einer die Kosten des Verfahrens deckenden Masse eingestellt, § 207 InsO. Rechtsmittelbelehrung Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in ...

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