Laufendes Insolvenzverfahren Hessen HRB 29176

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Insolvenzprofil

Gerüstbau und Bautechnik Dipl.-Ing. Kai-Michael Paul GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Graebestraße 9, 60488 Frankfurt am Main
Handelsregister
Frankfurt am Main, HRB 29176
EUID
DEM1201.HRB29176

Insolvenzgericht

Gericht
Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 1252/24 G-10-5
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren

Gegenstand des Unternehmens

Die Vermietung, die Montage sowie der Verkauf von Stahlrohrgerüsten, Fahrgerüsten aus Alu, Fassadenbefahranlagen und Hubbühnen.

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gerüstbau und Bautechnik Dipl.-Ing. Kai-Michael Paul GmbH ist eröffnet. Das zuständige Insolvenzgericht Frankfurt am Main hat die Prüfung der bis zum 04.05.2026 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet. Der Insolvenzverwalter, die Gläubiger und die Schuldnerin können bis zum 18.05.2026 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben. Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus. Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt.

Originalbekanntmachung

30.01.2026

810 IN 1252/24 G-10-5 In dem Insolvenzverfahren Gerüstbau und Bautechnik Dipl.-Ing. Kai-Michael Paul GmbH, Graebestraße 9, 60488 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 29176) wird die Prüfung der bis zum 04.05.2026 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, § 177 I 2 InsO. Der Insolvenzverwalter, die Gläubiger und die Schuldnerin können bis zum 18.05.2026 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben. Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus. Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt. Insolvenzgericht Frankfurt am Main, 16.01.2026

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