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Insolvenzprofil
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Der Kauf und Verkauf (Import & Export) von medizinischen Geräten und elektronischen Maschinen aller Art (insbesondere auf dem Gebiet der Haustechnik), die Erbringung von Engineering-Leistungen, das Unternehmensconsulting und die Organisation und Durchführung von Weiterbildungsmaßnahmen aller Art
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gerus Impex GmbH ist eröffnet. Der Insolvenzverwalter ist bestellt. Für den Insolvenzverwalter sind die Mindestvergütung, die Auslagenpauschale sowie die jeweiligen Umsatzsteuerbeträge gemäß §§ 1, 10 und 13 bzw. 2, 7, 8 InsVV festgesetzt worden. Ein über die erfolgte Festsetzung hinausgehender Antrag des Verwalters ist als unbegründet zurückgewiesen worden. Aufgrund der nicht vorhandenen Masse erfolgt die Festsetzung der Vergütung. Das Gericht hat beschlossen, dass der Stichtag, der der besonderen Gläubigerversammlung entspricht, der 13.04.2026 ist. Bis zu diesem Datum müssen Einwendungen der Insolvenzgläubiger und Massegläubiger gegen die beabsichtigte Einstellung des Insolvenzverfahrens mangels einer die Verfahrenskosten deckenden Masse sowie gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters schriftlich bei Gericht eingegangen sein. Die Verfahrenseinstellung unterbleibt, wenn ein Vorschuss auf die Verfahrenskosten in Höhe von 3.600,00 EUR geleistet wird.
Originalbekanntmachung
Originalbekanntmachung
810 IN 19/21 G-2-6: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gerus Impex GmbH, lt. HR: August-Euler-Straße 10, 60486 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 105788) wurde beschlossen: Stichtag, der der besonderen Gläubigerversammlung entspricht, ist der 13.04.2026. Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein: Einwendungen der Insolvenzgläubiger und der Massegläubiger gegen die beabsichtigte Einstellung des Insolvenzverfahrens mangels einer die Verfahrenskosten deckenden Masse und für den Fall der Einstellung gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters. Die Verfahrenseinstellung unterbleibt, wenn ein Vorschuss auf die Verfahrenskosten in Höhe von 3.600,00 EUR geleistet wird. Amtsgericht Frankfurt am Main, 03.02.2026
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