Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
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Verfahrensfortschritt
Antrag / Prüfung
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzeröffnung
Berichte & Termine
der Erwerb, der Verkauf, das Eigentum an Immobilien und die Projektierung und Entwicklung von Immobilien sowie die Vermietung, das Halten und Verwalten von Bestandsimmobilien sowie der Handel mit Immobilien und die Ausübung von dazugehörigen Nebentätigkeiten, insbesondere in Berlin. Genehmigungspflichtige Geschäfte werden nicht betrieben.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der G-Living Berlin UKB GmbH ist eröffnet. Der verfügbare Massebestand beträgt 6.806,89 EUR. Neben den Verfahrenskosten und Masseverbindlichkeiten sind Insolvenzforderungen in Höhe von 1.901.686,60 EUR festgestellt worden. Für den Ausfall festgestellte Insolvenzforderungen betragen 0,00 EUR. Die Verwertung der Insolvenzmasse ist beendet, und dem Insolvenzverwalter ist für die Schlussverteilung die Zustimmung erteilt worden. Das Schlussverzeichnis, der Schlussbericht und die Schlussrechnung sind auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Frankfurt am Main zur Einsicht niedergelegt. Gläubigern steht es bis zum 04.05.2026 frei, schriftliche Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung zu erheben sowie Anträge zur Verwendung nicht verwertbarer Gegenstände zu stellen. Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen angefochten werden. Zudem wurden nachträglich angemeldete, nicht nachrangige Insolvenzforderungen vom 28.07.2025 geprüft; gegen diese konnte bis zum 11.08.2025 Widerspruch eingelegt werden.
Originalbekanntmachung
Originalbekanntmachung
Originalbekanntmachung
Originalbekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der G-Living Berlin UKB GmbH, Bethmannstraße 8, 60311 Frankfurt am Main, soll die Schlussverteilung erfolgen. Der verfügbare Massebestand beträgt € 6.806,89. Zu berücksichtigen sind neben den Kosten des Verfahrens sowie den gegebenenfalls laufenden Masseverbindlichkeiten die festgestellten Insolvenzforderungen in Höhe von € 1.901.686,60 sowie für den Ausfall festgestellten Insolvenzforderungen in Höhe von € 0,00. Die Gläubiger bestrittener und für den Ausfall festgestellter Forderungen werden auf die Ausschlussfristen der §§ 189, 190 InsO hingewiesen. Das Schlussverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Frankfurt am Main, Az. 810 IN 62/22 G-2-9, zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
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