Schlussverteilung Hessen HRB 121408

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Insolvenzprofil

G-Living Berlin UKB GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Europa-Allee 101, 60486 Frankfurt am Main
Handelsregister
Frankfurt am Main, HRB 121408
EUID
DEM1201.HRB121408

Insolvenzgericht

Gericht
Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 62/22 G-2-9
Phase
Schlussverteilung

Insolvenzverwalter

Person
Dr. Stefan Bauer
Adresse
Europa-Allee 101, 60486 Frankfurt am Main

Gegenstand des Unternehmens

der Erwerb, der Verkauf, das Eigentum an Immobilien und die Projektierung und Entwicklung von Immobilien sowie die Vermietung, das Halten und Verwalten von Bestandsimmobilien sowie der Handel mit Immobilien und die Ausübung von dazugehörigen Nebentätigkeiten, insbesondere in Berlin. Genehmigungspflichtige Geschäfte werden nicht betrieben.

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der G-Living Berlin UKB GmbH ist eröffnet. Der verfügbare Massebestand beträgt 6.806,89 EUR. Neben den Verfahrenskosten und Masseverbindlichkeiten sind Insolvenzforderungen in Höhe von 1.901.686,60 EUR festgestellt worden. Für den Ausfall festgestellte Insolvenzforderungen betragen 0,00 EUR. Die Verwertung der Insolvenzmasse ist beendet, und dem Insolvenzverwalter ist für die Schlussverteilung die Zustimmung erteilt worden. Das Schlussverzeichnis, der Schlussbericht und die Schlussrechnung sind auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Frankfurt am Main zur Einsicht niedergelegt. Gläubigern steht es bis zum 04.05.2026 frei, schriftliche Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung zu erheben sowie Anträge zur Verwendung nicht verwertbarer Gegenstände zu stellen. Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen angefochten werden. Zudem wurden nachträglich angemeldete, nicht nachrangige Insolvenzforderungen vom 28.07.2025 geprüft; gegen diese konnte bis zum 11.08.2025 Widerspruch eingelegt werden.

Originalbekanntmachung

11.06.2025

810 IN 62/22 G-2-9 In dem Insolvenzverfahren G-Living Berlin UKB GmbH, c/o Tree Top Capital Advisors GmbH, Tower ONE, Brüsseler Straße 1 - 3, 60327 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 121408), vertreten durch: Dr. Stefan Bauer, Europa-Allee 101, 60486 Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), wird die Prüfung der bis zum 28.07.2025 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, § 177 I 2 InsO. Der Insolvenzverwalter, die Gläubiger und die Schuldnerin können bis zum 11.08.2025 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben. Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus. Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt....

Originalbekanntmachung

13.03.2026

810 IN 62/22 G-2-9 In dem Insolvenzverfahren G-Living Berlin UKB GmbH, c/o Tree Top Capital Advisors GmbH, Tower ONE, Brüsseler Straße 1 - 3, 60327 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 121408), vertreten durch: Dr. Stefan Bauer, Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), wurde dem Insolvenzverwalter für die Schlussverteilung die Zustimmung erteilt, nachdem die Verwertung der Insolvenzmasse beendet ist (§ 196 InsO). Von den Gläubigern können bis zum 04.05.2026 bei dem Insolvenzgericht 60313 Frankfurt, Klingerstr.20, Gebäude F, schriftliche Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung erhoben sowie Anträge zur Verwendung nicht verwertbarer Gegenstände der Insolvenzmasse gestellt werden. Der Schlussbericht, das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung sind zum Zwecke der Einsicht der Beteiligten auf der zuständigen Geschäftsstelle des hiesigen Insolvenzgerichts niedergelegt. Rechtsbehelfsbelehrung: Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann...

Originalbekanntmachung

13.03.2026

Amtsgericht Frankfurt am Main, 10.03.2026 - Insolvenzgericht - 810 IN 62/22 G-2-9 B e s c h l u s s In dem Insolvenzverfahren G-Living Berlin UKB GmbH, c/o Tree Top Capital Advisors GmbH, Tower ONE, Brüsseler Straße 1 - 3, 60327 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 121408), vertreten durch: Dr. Stefan Bauer, Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), werden für den Insolvenzverwalter festgesetzt: Vergütung EUR xxx Auslagen EUR xxx Umsatzsteuer EUR xxx Summe EUR xxx Gründe: Aus der maßgeblichen Masse von EUR xxx erhält der Insolvenzverwalter unter Anwendung der Regelsätze eine Vergütung i.H.v. EUR xxx netto sowie antragsgemäß die Auslagenpauschale sowie die jeweiligen Umsatzsteuerbeträge festgesetzt, §§ 1, 2, 7 u. 8 InsVV. Rechtsmittelbelehrung Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von...

Originalbekanntmachung

26.03.2026

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der G-Living Berlin UKB GmbH, Bethmannstraße 8, 60311 Frankfurt am Main, soll die Schlussverteilung erfolgen. Der verfügbare Massebestand beträgt € 6.806,89. Zu berücksichtigen sind neben den Kosten des Verfahrens sowie den gegebenenfalls laufenden Masseverbindlichkeiten die festgestellten Insolvenzforderungen in Höhe von € 1.901.686,60 sowie für den Ausfall festgestellten Insolvenzforderungen in Höhe von € 0,00. Die Gläubiger bestrittener und für den Ausfall festgestellter Forderungen werden auf die Ausschlussfristen der §§ 189, 190 InsO hingewiesen. Das Schlussverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Frankfurt am Main, Az. 810 IN 62/22 G-2-9, zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.

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