Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
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Verfahrensfortschritt
Antrag / Prüfung
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzeröffnung
Berichte & Termine
Unternehmensberatung, Auftragsvermittlung und Dienstleistungen, soweit diese keiner Genehmigung bedürfen, sowie der Handel mit Lederwaren, Im- und Export sowie Großhandel von Elektroartikeln und Marketing-Dienstleistungen.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der GLR Consulting & Marketing GmbH ist in der Phase der Festsetzung der Vergütung für den vorläufigen Insolvenzverwalter. Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat am 13.05.2026 entschieden, die Mindestvergütung sowie die Auslagenpauschale und die darauf entfallende Umsatzsteuer für die vorläufige Insolvenzverwalterin festzusetzen. Die Festsetzung erfolgt aufgrund der geringen Masse des Verfahrens gemäß den BGH-Beschlüssen vom 13.07.2006 und vom 04.02.2010 sowie den §§ 63 Abs. 3 InsO, §§ 10, 2 Abs. 2 InsO. Die Entscheidung ist mit der sofortigen Beschwerde oder, falls von einem Rechtspfleger getroffen, mit der befristeten Erinnerung innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen ab Zustellung oder Verkündung anfechtbar.
Originalbekanntmachung
810 IN 1789/24 G-77-: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der GLR Consulting & Marketing GmbH, Hahnstraße 68-70, 60528 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 126059), vertr. d.: 1. Akif Metin Karakus, (Geschäftsführer), 2. Neslihan Karakus, (Geschäftsführerin), ist am 09.07.2025 um 08:35 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Schuldnerin angeordnet worden. Verfügungen der Schuldnerin sind nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Julia Kappel-Gnirs, Goldsteinstraße 114, 60528 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 91 30 92 0, Fax: 069/ 91 30 92 30, E-Mail: frankfurt@hww.eu, Internet: www.hww.eu bestellt worden. Amtsgericht Frankfurt am Main, 09.07.2025
Originalbekanntmachung
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