Laufendes Insolvenzverfahren Hessen HRB 20326

Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen

Insolvenzprofil

GRADLYN - G.K. Airfreight Service GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Flughafen Cargo-Zentrum Nord, Gebäude 458, 60549 Frankfurt am Main
Handelsregister
Frankfurt am Main, HRB 20326
EUID
DEM1201.HRB20326

Insolvenzgericht

Gericht
Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 254/24 G-2-9
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren

Insolvenzverwalter

Person
Rechtsanwältin Cristina Heymann
Adresse
Minnholzweg 2 b, 61476 Kronberg im Taunus
Telefon
06173/ 78 34 0
E-Mail
kronberg@ra-amend.de
Fax
06173/ 78 34 14 9
Website
www.ra-amend.de

Gegenstand des Unternehmens

Betrieb eines Speditionsunternehmens sowie der Verkauf von Tiernahrung und Tierzubehör.

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der GRADLYN - G.K. Airfreight Service GmbH ist am 01.05.2024 um 11:09 Uhr eröffnet worden. Grundlage der Eröffnung sind Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung. Vorläufig ist am 07.03.2024 um 12:30 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet worden. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Cristina Heymann bestellt worden. Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten und der Insolvenzverwalterin übertragen. Die Gläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen bis zum 09.07.2024 bei der Insolvenzverwalterin schriftlich anzumelden. Weiterhin sind Mitteilungen über Sicherungsrechte unverzüglich zu übermitteln. Eine Gläubigerversammlung findet am 20.08.2024 um 09:30 Uhr in Frankfurt am Main statt. Auf der Tagesordnung stehen die Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, die Wahl eines Gläubigerausschusses, Entscheidungen über besonders bedeutsame Rechtshandlungen, die Fortführung des Unternehmens sowie die Prüfung der angemeldeten Forderungen. Am 04.07.2024 hat die Insolvenzverwalterin angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.

Originalbekanntmachung

07.03.2024

810 IN 254/24 G: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der GRADLYN - G.K. Airfreight Service GmbH, Tor 26, Gebäude 458, Cargo City Nord, 60549 Frankfurt am Main / Flughafen (AG Frankfurt am Main, HRB 20326), vertr. d.: Kay Wißenbach, (Geschäftsführer), ist am 07.03.2024 um 12:30 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Schuldnerin angeordnet worden. Verfügungen der Schuldnerin sind nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Cristina Heymann, Minnholzweg 2 b, 61476 Kronberg im Taunus, Tel.: 06173/ 78 34 0, Fax: 06173/ 78 34 14 9, E-Mail: kronberg@ra-amend.de, Internet: www.ra-amend.de bestellt worden. Amtsgericht Frankfurt am Main, 07.03.2024

Originalbekanntmachung

15.03.2024

810 IN 254/24 G: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der GRADLYN - G.K. Airfreight Service GmbH, Tor 26, Gebäude 458, Cargo City Nord, 60549 Frankfurt am Main / Flughafen (AG Frankfurt am Main, HRB 20326), vertr. d.: Kay Wißenbach, (Geschäftsführer), ist der vorläufigen Insolvenzverwalterin zusätzlich zu der am 07.03.2024 um 12:30 Uhr angeordneten vorläufigen Verwaltung die Einzelermächtigung zur Vornahme bestimmter Handlungen für die Insolvenzmasse erteilt worden. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Amtsgericht Frankfurt am Main, 14.03.2024

Originalbekanntmachung

21.03.2024

810 IN 254/24 G: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der GRADLYN - G.K. Airfreight Service GmbH, Tor 26, Gebäude 458, Cargo City Nord, 60549 Frankfurt am Main / Flughafen (AG Frankfurt am Main, HRB 20326), vertr. d.: Kay Wißenbach, (Geschäftsführer), ist der vorläufigen Insolvenzverwalterin zusätzlich zu der am 07.03.2024 um 12:30 Uhr angeordneten vorläufigen Verwaltung die Einzelermächtigung zur Vornahme bestimmter Handlungen für die Insolvenzmasse erteilt worden. Der Beschluss ist für die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Frankfurt am Main einsehbar. Amtsgericht Frankfurt am Main, 21.03.2024

Originalbekanntmachung

05.04.2024

810 IN 254/24 G: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der GRADLYN - G.K. Airfreight Service GmbH, Tor 26, Gebäude 458, Cargo City Nord, 60549 Frankfurt am Main / Flughafen (AG Frankfurt am Main, HRB 20326), vertr. d.: Kay Wißenbach, (Geschäftsführer), ist der vorläufigen Insolvenzverwalterin zusätzlich zu der am 07.03.2024 um 12:30 Uhr angeordneten vorläufigen Verwaltung die Einzelermächtigung zur Vornahme bestimmter Handlungen für die Insolvenzmasse erteilt worden. Der Beschluss ist für die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Frankfurt am Main einsehbar. Amtsgericht Frankfurt am Main, 05.04.2024

Originalbekanntmachung

02.05.2024

810 IN 254/24 G: In dem Insolvenzverfahren GRADLYN - G.K. Airfreight Service GmbH, Tor 26, Gebäude 458, Cargo City Nord, 60549 Frankfurt am Main / Flughafen (AG Frankfurt am Main, HRB 20326), vertreten durch: Kay Wißenbach, (Geschäftsführer), wurde am 01.05.2024 um 11:09 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff InsO wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet. Zur Insolvenzverwalterin wurde bestellt: Rechtsanwältin Cristina Heymann, Minnholzweg 2 b, 61476 Kronberg im Taunus, Tel.: 06173/ 78 34 0, Fax: 06173/ 78 34 14 9, E-Mail: kronberg@ra-amend.de, Internet: www.ra-amend.de. Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten und der Insolvenzverwalterin übertragen. Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen, wird gleichwohl an die Schuldnerin geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die Gefahr der nochmaligen Le...

Originalbekanntmachung

07.05.2024

810 IN 254/24 G-2-9 - Am 01.05.2024 um 11:09 Uhr ist das Insolvenzverfahren GRADLYN - G.K. Airfreight Service GmbH, Tor 26, Gebäude 458, Cargo City Nord, 60549 Frankfurt am Main / Flughafen (AG Frankfurt am Main, HRB 20326), vertreten durch: Kay Wißenbach, (Geschäftsführer), eröffnet worden. Insolvenzverwalterin: Rechtsanwältin Cristina Heymann, Minnholzweg 2 b, 61476 Kronberg im Taunus, Tel.: 06173/ 78 34 0, Fax: 06173/ 78 34 14 9, E-Mail: kronberg@ra-amend.de, Internet: www.ra-amend.de Die Gläubiger werden aufgefordert: a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis 09.07.2024 bei der Insolvenzverwalterin schriftlich (§ 174 InsO) anzumelden. b) Der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Wer Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden, (§ 28 Abs. 2 InsO). Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin sind an die Insolvenzverwalterin zu leist...

Originalbekanntmachung

05.07.2024

810 IN 254/24 G-2-9 In dem Insolvenzverfahren GRADLYN - G.K. Airfreight Service GmbH, Tor 26, Gebäude 458, Cargo City Nord, 60549 Frankfurt am Main / Flughafen (AG Frankfurt am Main, HRB 20326), vertr. d.: Kay Wißenbach, (Geschäftsführer), hat die Insolvenzverwalterin gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht. Amtsgericht Frankfurt am Main , 04.07.2024

Originalbekanntmachung

22.05.2025

810 IN 254/24 G-2-9 In dem Insolvenzverfahren GRADLYN - G.K. Airfreight Service GmbH, Tor 26, Gebäude 458, Cargo City Nord, 60549 Frankfurt am Main / Flughafen (AG Frankfurt am Main, HRB 20326), vertreten durch: Kay Wißenbach, (Geschäftsführer), wird die Prüfung der bis zum 01.09.2025 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, § 177 I 2 InsO. Die Insolvenzverwalterin, die Gläubiger und die Schuldnerin können bis zum 15.09.2025 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben. Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus. Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt. Insolvenzgericht Frankfurt am Main, 19.05.2025

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