Einstellung des Verfahrens Hessen HRB 117191

Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen

Insolvenzprofil

Grande Torino GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Frankfurter Straße 14 b, 61118 Bad Vilbel
Handelsregister
Frankfurt am Main, HRB 117191
EUID
DEM1201.HRB117191

Insolvenzgericht

Gericht
Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 1320/20 G-1-6
Phase
Einstellung des Verfahrens

Insolvenzverwalter

Person
Insolvenzverwalterin

Gegenstand des Unternehmens

die Vermietung und die Vermittlung von Leasing sowie der Handel, Import und Export von Kraftfahrzeugen aller Art mit und ohne Zulassung.

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Grande Torino GmbH ist eröffnet. Die Insolvenzverwalterin hat ihre Vergütung, Auslagen und Umsatzsteuer festsetzen lassen. Die Vergütung wurde aufgrund von Mehrarbeit durch vorwiegend im Ausland erfolgte Verwertungsmaßnahmen, erschwerter Buchhaltung sowie dem Schwierigkeitsgrad und Umfang des Verfahrens um 25 % erhöht. Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat den Stichtag für die besondere Gläubigerversammlung auf den 13.07.2026 festgelegt. Bis zu diesem Datum müssen Einwendungen der Insolvenzgläubiger und Massegläubiger gegen die beabsichtigte Einstellung des Verfahrens mangels einer die Verfahrenskosten deckenden Masse sowie gegen die Schlussrechnung der Insolvenzverwalterin schriftlich bei Gericht eingehen. Die Verfahrenseinstellung unterbleibt, wenn ein Vorschuss auf die Verfahrenskosten in Höhe von 5.000,00 EUR geleistet wird.

Originalbekanntmachung

01.09.2025

Amtsgericht Frankfurt am Main 25.08.2025 - Insolvenzgericht - 810 IN 1320/20 G-1-6 B e s c h l u s s In dem Insolvenzverfahren Grande Torino GmbH Weitzesweg 11 61118 Bad Vilbel (AG Frankfurt am Main, HRB 117191), werden für die vorläufige(n) Insolvenzverwalterin festgesetzt: Vergütung: EUR Auslagenpauschale: EUR Umsatzsteuer: EUR Summe: EUR Gründe: Aus der zugrunde zu legenden Bemessungsgrundlage von EUR 58.018,45 errechnet sich unter Anwendung der maßgeblichen Regelsätze zunächst die Vergütung des endgültigen Insolvenzverwalters in Höhe von EUR . Aus diesem Betrag steht der vorläufigen Insolvenzverwalterin allerdings nur ein Bruchteil zu, der regelmäßig 1/4 beträgt und in diesem Verfahren als angemessen und ausreichend anzusehen ist.Antragsgemäß erhält die vorläufige Insolvenzverwalterin die Auslagenpauschale und die auf Vergütung und Pauschale entfallende Umsatzsteuer festgesetzt; § 63 Abs. 3 InsO, §§ 10, 11, 2, 7 und 8 InsVV. Rechtsmittelbelehrung Diese Entscheidung kann mit der sof...

Originalbekanntmachung

11.05.2026

810 IN 1320/20 G-1-6: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Grande Torino GmbH, Weitzesweg 11, 61118 Bad Vilbel (AG Frankfurt am Main, HRB 117191), vertr. d.: Patrizio Lollegni, ITALIEN, (Geschäftsführer), werden für die Insolvenzverwalterin festgesetzt: Vergütung EUR XXX Auslagen EUR XXX Umsatzsteuer EUR XXX Summe EUR XXX Gründe: Aus der maßgeblichen Masse von EUR 28.196,08 errechnet sich zunächst die Regelvergütung von EUR XXX, die insbesondere aufgrund der Seitens der Insolvenzverwalterin durch die vorwiegend im Ausland erfolgten Verwertungsmaßnahmen, die durch die rudimentär vorhandene Buchhaltung erschwert wurden, und unter Berücksichtigung des vorgelagerten vorläufigen Verfahrens geleisteten Mehrarbeit sowie dem allgemein festzustellenden Schwierigkeitsgrad und Umfang des Gesamtverfahrens eine Erhöhung der Regelvergütung um 25% auf die dann ausreichend und angemessene Gesamtvergütung von netto EUR XXX rechtfertigt. Antragsgemäß sind Auslagenpauschale sowie die jeweilige...

Originalbekanntmachung

11.05.2026

810 IN 1320/20 G-1-6: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Grande Torino GmbH, Weitzesweg 11, 61118 Bad Vilbel (AG Frankfurt am Main, HRB 117191), vertr. d.: Patrizio Lollegni, ITALIEN, (Geschäftsführer), wurde beschlossen: Stichtag, der der besonderen Gläubigerversammlung entspricht, ist der 13.07.2026. Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein: Einwendungen der Insolvenzgläubiger und der Massegläubiger gegen die beabsichtigte Einstellung des Insolvenzverfahrens mangels einer die Verfahrenskosten deckenden Masse und für den Fall der Einstellung gegen die Schlussrechnung der Insolvenzverwalterin. Die Verfahrenseinstellung unterbleibt, wenn ein Vorschuss auf die Verfahrenskosten in Höhe von 5.000,00 EUR geleistet wird. Amtsgericht Frankfurt am Main, 07.05.2026

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