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die Vermietung und die Vermittlung von Leasing sowie der Handel, Import und Export von Kraftfahrzeugen aller Art mit und ohne Zulassung.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Grande Torino GmbH ist eröffnet. Die Insolvenzverwalterin hat ihre Vergütung, Auslagen und Umsatzsteuer festsetzen lassen. Die Vergütung wurde aufgrund von Mehrarbeit durch vorwiegend im Ausland erfolgte Verwertungsmaßnahmen, erschwerter Buchhaltung sowie dem Schwierigkeitsgrad und Umfang des Verfahrens um 25 % erhöht. Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat den Stichtag für die besondere Gläubigerversammlung auf den 13.07.2026 festgelegt. Bis zu diesem Datum müssen Einwendungen der Insolvenzgläubiger und Massegläubiger gegen die beabsichtigte Einstellung des Verfahrens mangels einer die Verfahrenskosten deckenden Masse sowie gegen die Schlussrechnung der Insolvenzverwalterin schriftlich bei Gericht eingehen. Die Verfahrenseinstellung unterbleibt, wenn ein Vorschuss auf die Verfahrenskosten in Höhe von 5.000,00 EUR geleistet wird.
Originalbekanntmachung
Originalbekanntmachung
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810 IN 1320/20 G-1-6: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Grande Torino GmbH, Weitzesweg 11, 61118 Bad Vilbel (AG Frankfurt am Main, HRB 117191), vertr. d.: Patrizio Lollegni, ITALIEN, (Geschäftsführer), wurde beschlossen: Stichtag, der der besonderen Gläubigerversammlung entspricht, ist der 13.07.2026. Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein: Einwendungen der Insolvenzgläubiger und der Massegläubiger gegen die beabsichtigte Einstellung des Insolvenzverfahrens mangels einer die Verfahrenskosten deckenden Masse und für den Fall der Einstellung gegen die Schlussrechnung der Insolvenzverwalterin. Die Verfahrenseinstellung unterbleibt, wenn ein Vorschuss auf die Verfahrenskosten in Höhe von 5.000,00 EUR geleistet wird. Amtsgericht Frankfurt am Main, 07.05.2026
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