Aufhebung des Verfahrens Hessen HRB 121719

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Insolvenzprofil

Grovy Tech GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Stephanstraße 18, 60313 Frankfurt am Main
Handelsregister
Frankfurt am Main, HRB 121719
EUID
DEM1201.HRB121719

Insolvenzgericht

Gericht
Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 479/22 G-1-6
Phase
Aufhebung des Verfahrens

Gegenstand des Unternehmens

Gegenstand der Gesellschaft ist der Online-Vertrieb von Bedarfsartikeln mit kurzer Lieferzeit, insbesondere von Lebensmitteln, sowie der Betrieb eines Online Lieferdienstes für Artikel jeglicher Art.

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Grovy Tech GmbH, vertreten durch Geschäftsführer Patrick-Justin Adam, ist beim Amtsgericht Frankfurt am Main anhängig. Im Verlauf des Verfahrens ist die Insolvenzverwalterin mit der Festsetzung ihrer Vergütung sowie der Auslagen befasst worden, wobei eine Erhöhung der Regelvergütung aufgrund von Mehrarbeit und Schwierigkeitsgrad um 10% erfolgt ist. Die Verwertung der Insolvenzmasse ist beendet. Es sind Forderungen im Rang des § 38 InsO in Höhe von 389.993,56 EUR festgestellt worden. Zur Verteilung stehen insgesamt 23.165,51 EUR abzüglich noch zu begleichender Kosten zur Verfügung, was eine geringe Quote zur Folge hat. Die Zustimmung zur Schlussverteilung ist erteilt worden. Der Schlussbericht, das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung sind auf der Geschäftsstelle des Gerichts niedergelegt. Das Verfahren ist nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben worden.

Originalbekanntmachung

09.02.2026

Amtsgericht Frankfurt am Main 02.02.2026 - Insolvenzgericht - 810 IN 479/22 G-1-6 B e s c h l u s s In dem Insolvenzverfahren Grovy Tech GmbH Stephanstraße 18 60313 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 121719), werden für die Insolvenzverwalterin festgesetzt: Vergütung EURXXX Auslagen EUR XXX Zustellungsauslagen EUR XXX Umsatzsteuer EUR XXX Summe EUR XXX Bereits eventuell entnommene Vorschüsse sind auf die festgesetzte Vergütung anzurechnen. Gründe: Aus der maßgeblichen Masse von EUR 77.509,10 errechnet sich zunächst die Regelvergütung von EUR XXX, die insbesondere aufgrund der Seitens der Insolvenzverwalterin im Bereich der Beschaffung von Auskünften und Unterlagen auf Grund der kaum vorhandenen Buchhaltung geleisteten Mehrarbeit sowie dem allgemein festzustellenden Schwierigkeitsgrad und Umfang des Gesamtverfahrens eine Erhöhung der Regelvergütung um 10% auf die dann ausreichend und angemessene Gesamtvergütung von netto EUR XXX rechtfertigt. Antragsgemäß sind Auslagenpauschal...

Originalbekanntmachung

09.02.2026

810 IN 479/22 G-1-6 In dem Insolvenzverfahren Grovy Tech GmbH, Stephanstraße 18, 60313 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 121719) wurde der Insolvenzverwalterin für die Schlussverteilung die Zustimmung erteilt, nachdem die Verwertung der Insolvenzmasse beendet ist (§ 196 InsO). Von den Gläubigern können bis zum 30.03.2026 bei dem Insolvenzgericht 60313 Frankfurt, Klingerstr.20, Gebäude F, schriftliche Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung erhoben sowie Anträge zur Verwendung nicht verwertbarer Gegenstände der Insolvenzmasse gestellt werden. Der Schlussbericht, das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung sind zum Zwecke der Einsicht der Beteiligten auf der zuständigen Geschäftsstelle des hiesigen Insolvenzgerichts niedergelegt. Rechtsbehelfsbelehrung: Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße...

Originalbekanntmachung

09.02.2026

Amtsgericht - lnsolvenzgericht Frankfurt am Main: In dem lnsolvenzverfahren der Firma Grovy Tech GmbH vertreten durch Patrick-Justin Adam ( GF) findet mit Genehmigung des Gerichtes die Schlussverteilung statt. Der Schlussbericht sowie das Schlussverzeichnis wurden auf der Geschäftsstelle des Amts gerichtes lnsolvenzgerichtes Frankfurt am Main, Az: 810 IN 479/22 G-1-6 - niedergelegt. Es wurden Forderungen im Rang des § 38 lnsO in Höhe von € 389.993,56 festgestellt. Zur Verteilung stehen insgesamt € 23.165,51 abzgl. noch zu begleichender Verfahrenskosten und Masseverbindlichkeiten zur Verfügung. Damit wird eine geringe noch zu ermittelnde Quote erreicht. Auf die Fristen der § 189, 194 lnsO wird verwiesen.

Originalbekanntmachung

27.05.2026

810 IN 479/22 G-1-6 Das Insolvenzverfahren Grovy Tech GmbH, Stephanstraße 18, 60313 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 121719), vertreten durch: Patrick-Justin Adam, Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), wird aufgehoben, nachdem die Schlussverteilung vollzogen ist, § 200 Abs. 1 InsO. Rechtsbehelfsbelehrung Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreic...

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