Berichts- und Prüfungstermin Hessen HRB 104207

Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen

Insolvenzprofil

HBG-Fassaden GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Westhafen Tower, Westhafenplatz 1, 60327 Frankfurt am Main
Handelsregister
Frankfurt am Main, HRB 104207
EUID
DEM1201.HRB104207

Insolvenzgericht

Gericht
Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 477/20 H-14-8
Phase
Berichts- und Prüfungstermin

Insolvenzverwalter

Person
Geschäftsführer Jesus Labena Navarro

Gegenstand des Unternehmens

Vertrieb, die Herstellung und die Montage von Leichtbaugebäudefassaden, Stahlbauten, vorgehängten Fassaden sowie jede Art von Glasfassaden.

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren gegen die HBG-Fassaden GmbH ist eröffnet. Der Insolvenzverwalter hat die Prüfung der bis zum 12.05.2026 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet. Gläubiger, der Insolvenzverwalter und die Schuldnerin können bis zum 26.05.2026 schriftlich Widerspruch gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem Insolvenzgericht erheben. Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht aus. Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist kein Widerspruch erhoben wird, gilt die Forderung als festgestellt.

Originalbekanntmachung

28.01.2026

810 IN 477/20 H-14-8 In dem Insolvenzverfahren HBG-Fassaden GmbH, Westhafen Tower, Westhafenplatz 1, 60327 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 104207), vertreten durch: Jesus Labena Navarro, (Geschäftsführer), wird die Prüfung der bis zum 12.05.2026 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, § 177 I 2 InsO. Der Insolvenzverwalter, die Gläubiger und die Schuldnerin können bis zum 26.05.2026 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben. Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus. Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt. Insolvenzgericht Frankfurt am Main, 23.01.2026

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