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Insolvenzprofil
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ist die Erbringung von Dienstleistungen jedweder Art, ausgenommen erlaubnispflichtige Geschäfte.
Im Insolvenzverfahren der HCC Verwaltung GmbH ist ein Insolvenzverwalter bestellt. Das Insolvenzgericht Frankfurt am Main hat angeordnet, die Prüfung der bis zum 26.05.2026 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren durchzuführen. Gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung können der Insolvenzverwalter, die Gläubiger und die Schuldnerin bis zum 08.06.2026 bei dem hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben. Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus. Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt.
Originalbekanntmachung
810 IN 1190/24 H-6-7 In dem Insolvenzverfahren HCC Verwaltung GmbH, Opernplatz 14, 60313 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 132556), vertreten durch: Eike Maximilian Fabian Steppe, Offenbach am Main, (Geschäftsführer), wird die Prüfung der bis zum 26.05.2026 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, § 177 I 2 InsO. Der Insolvenzverwalter, die Gläubiger und die Schuldnerin können bis zum 08.06.2026 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben. Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus. Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt. Insolvenzgericht Frankfurt am Main, 17.03.2026
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