Berichts- und Prüfungstermin Hessen HRB 132556

Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen

Insolvenzprofil

HCC Verwaltung GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Opernplatz 14, 60313 Frankfurt am Main
Handelsregister
Frankfurt am Main, HRB 132556
EUID
DEM1201.HRB132556

Insolvenzgericht

Gericht
Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 1190/24 H-6-7
Phase
Berichts- und Prüfungstermin

Insolvenzverwalter

Person
Geschäftsführer Eike Maximilian Fabian Steppe
Adresse
Offenbach am Main

Gegenstand des Unternehmens

ist die Erbringung von Dienstleistungen jedweder Art, ausgenommen erlaubnispflichtige Geschäfte.

Zusammenfassung des Verfahrens

Im Insolvenzverfahren der HCC Verwaltung GmbH ist ein Insolvenzverwalter bestellt. Das Insolvenzgericht Frankfurt am Main hat angeordnet, die Prüfung der bis zum 26.05.2026 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren durchzuführen. Gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung können der Insolvenzverwalter, die Gläubiger und die Schuldnerin bis zum 08.06.2026 bei dem hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben. Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus. Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt.

Originalbekanntmachung

18.03.2026

810 IN 1190/24 H-6-7 In dem Insolvenzverfahren HCC Verwaltung GmbH, Opernplatz 14, 60313 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 132556), vertreten durch: Eike Maximilian Fabian Steppe, Offenbach am Main, (Geschäftsführer), wird die Prüfung der bis zum 26.05.2026 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, § 177 I 2 InsO. Der Insolvenzverwalter, die Gläubiger und die Schuldnerin können bis zum 08.06.2026 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben. Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus. Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt. Insolvenzgericht Frankfurt am Main, 17.03.2026

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