Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
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Insolvenzeröffnung
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Dienstleistungen und der Handel im Bereich Heizung und Sanitär.
Am 13.06.2025 ist das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Heizungs- und Bäder Hugo GmbH beim Amtsgericht Frankfurt am Main eröffnet worden. Das Verfahren ist wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Stephan Laubereau von der PLUTA Rechtsanwalts GmbH bestellt worden. Der Schuldnerin ist die Verfügung über ihr Vermögen untersagt und auf den Insolvenzverwalter übertragen worden. Mit diesem Verfahren ist das weitere Verfahren 810 IN 251/25 H-33- verbunden, wobei das vorliegende Verfahren führt. Das schriftliche Verfahren ist angeordnet worden. Die Gläubiger sind aufgefordert worden, Forderungen bis zum 01.09.2025 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden. Einwendungen gegen Forderungsanmeldungen sind bis zum 15.09.2025 bei dem Insolvenzgericht vorzubringen. Nach fruchtlosem Ablauf der Frist gelten Zustimmungen nach § 160 InsO als erteilt und angemeldete Forderungen als festgestellt. Im weiteren Verfahrensverlauf ist die Prüfung der bis zum 07.09.2026 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet worden. Gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung kann bis zum 21.09.2026 Widerspruch erhoben werden. Soweit kein Widerspruch erhoben wird, gilt die Forderung als festgestellt. Für den vorläufigen Insolvenzverwalter ist eine Vergütung festgesetzt worden, wobei der Bruchteil der Regelvergütung aufgrund der Betriebsfortführung und Vorbereitung der Veräußerung sowie der unzureichenden Buchhaltung auf 87% erhöht worden ist.
Originalbekanntmachung
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Originalbekanntmachung
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810 IN 1673/24 H-15-6 In dem Insolvenzverfahren Heizungs- und Bäder Hugo GmbH, Beim Trieb 30, 63920 Großheubach (AG Frankfurt am Main, HRB 106729), wird die Prüfung der bis zum 07.09.2026 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, § 177 I 2 InsO. Der Insolvenzverwalter, die Gläubiger und die Schuldnerin können bis zum 21.09.2026 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben. Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus. Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt. Insolvenzgericht Frankfurt am Main, 27.02.2026
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