Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Verfahrensfortschritt
Antrag / Prüfung
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzeröffnung
Berichte & Termine
die Erbringung von Eisenbahndienstleistungen, der Betrieb von Zügen, einschließlich Be- und Entladen von Güterzügen, der Betrieb von privaten Umschlagsterminals, die Vermietung von Eisenbahnwaggons und hiermit verbundene Dienstleistungen, insbesondere Instandhaltung
Im Insolvenzverfahren der Helrom GmbH, vertreten durch die Geschäftsführer Roman Noack und Dr. Matthias Herrmann, hat das Amtsgericht Frankfurt am Main verschiedene Beschlüsse zur Vergütungsfestsetzung erlassen. Am 06.02.2026 wurde die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters festgesetzt, wobei eine Bemessungsgrundlage von EUR 53.432.819,35 zugrunde gelegt wurde. Aufgrund besonderer Umstände wie der Fortführung des Geschäftsbetriebs und der Insolvenzplanvorbereitung wurde der Bruchteil der Vergütung erhöht. Am 04.03.2026, 12.03.2026 und 27.03.2026 wurden die Vergütungen für die Mitglieder des Gläubigerausschusses festgesetzt, wobei Stundensätze von EUR 90,00 bzw. EUR 250,00 als angemessen erachtet wurden. Ein weiterer Beschluss vom 06.02.2026 bezieht sich auf die Vergütung des endgültigen Insolvenzverwalters basierend auf einer Masse von EUR 52.283.298,35. Die Verfahrensschritte deuten auf ein laufendes Insolvenzverfahren hin, in dem die Vergütungsregelungen für die beteiligten Organe geklärt wurden.
Originalbekanntmachung
810 IN 1030/25 H-82-: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Helrom GmbH, Westhafenplatz 1, 60327 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 111532), vertr. d.: 1. Roman Noack, (Geschäftsführer), 2. Dr. Matthias Herrmann, (Geschäftsführer), 3. Wolfgang Meier, (Geschäftsführer), ist am 14.07.2025 um 18:06 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Schuldnerin angeordnet worden. Verfügungen der Schuldnerin sind nur mit Zustimmung des Insolvenzverwalters wirksam. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Thomas Rittmeister, REIMER Rechtsanwälte, Bockenheimer Landstraße 94-96, 60323 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 20 34 76 0, Fax: 069/ 20 34 76 99, E-Mail: frankfurt@reimer-rae.de, Internet: www.reimer-rae.de bestellt worden. Amtsgericht Frankfurt am Main, 14.07.2025
Originalbekanntmachung
Originalbekanntmachung
810 IN 1030/25 H-4-8 In dem Insolvenzverfahren Helrom GmbH, Westhafenplatz 1, 60327 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 111532), vertreten durch: 1. Roman Noack, (Geschäftsführer), 2. Dr. Matthias Herrmann, (Geschäftsführer), wird die Prüfung der bis zum 14.01.2026 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, § 177 I 2 InsO. Der Insolvenzverwalter, die Gläubiger und die Schuldnerin können bis zum 19.01.2026 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben. Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus. Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt. Insolvenzgericht Frankfurt am Main, 07.01.2026
Originalbekanntmachung
Originalbekanntmachung
Originalbekanntmachung
Originalbekanntmachung
Originalbekanntmachung
Originalbekanntmachung
810 IN 1030/25 H-4-8: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Helrom GmbH, Westhafenplatz 1, 60327 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 111532), vertr. d.: 1. Roman Noack, (Geschäftsführer), 2. Dr. Matthias Herrmann, (Geschäftsführer), ist das Verfahren nach Bestätigung des Insolvenzplans gem. § 258 Abs. 1 InsO aufgehoben worden. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Amtsgericht Frankfurt am Main, 20.05.2026
Originalbekanntmachung
810 IN 880/26 H-82-: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Helrom GmbH, Westhafenplatz 1, 60327 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 111532), vertr. d.: 1. Roman Noack, (Geschäftsführer), 2. Manuel Althoff, (Geschäftsführer), ist am 26.05.2026 um 19:50 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Schuldnerin angeordnet worden. Verfügungen der Schuldnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Thomas Rittmeister, REIMER Rechtsanwälte, Bockenheimer Landstraße 94-96, 60323 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 20 34 76 0, Fax: 069/ 20 34 76 99, E-Mail: frankfurt@reimer-rae.de, Internet: www.reimer-rae.de bestellt worden. Amtsgericht Frankfurt am Main, 26.05.2026
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.