Laufendes Insolvenzverfahren Hessen HRB 111532

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Insolvenzprofil

Helrom GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Westhafenplatz 1, 60327 Frankfurt am Main
Handelsregister
Frankfurt am Main, HRB 111532
EUID
DEM1201.HRB111532

Insolvenzgericht

Gericht
Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 1030/25 H-4-8
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren

Gegenstand des Unternehmens

die Erbringung von Eisenbahndienstleistungen, der Betrieb von Zügen, einschließlich Be- und Entladen von Güterzügen, der Betrieb von privaten Umschlagsterminals, die Vermietung von Eisenbahnwaggons und hiermit verbundene Dienstleistungen, insbesondere Instandhaltung

Zusammenfassung des Verfahrens

Im Insolvenzverfahren der Helrom GmbH, vertreten durch die Geschäftsführer Roman Noack und Dr. Matthias Herrmann, hat das Amtsgericht Frankfurt am Main verschiedene Beschlüsse zur Vergütungsfestsetzung erlassen. Am 06.02.2026 wurde die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters festgesetzt, wobei eine Bemessungsgrundlage von EUR 53.432.819,35 zugrunde gelegt wurde. Aufgrund besonderer Umstände wie der Fortführung des Geschäftsbetriebs und der Insolvenzplanvorbereitung wurde der Bruchteil der Vergütung erhöht. Am 04.03.2026, 12.03.2026 und 27.03.2026 wurden die Vergütungen für die Mitglieder des Gläubigerausschusses festgesetzt, wobei Stundensätze von EUR 90,00 bzw. EUR 250,00 als angemessen erachtet wurden. Ein weiterer Beschluss vom 06.02.2026 bezieht sich auf die Vergütung des endgültigen Insolvenzverwalters basierend auf einer Masse von EUR 52.283.298,35. Die Verfahrensschritte deuten auf ein laufendes Insolvenzverfahren hin, in dem die Vergütungsregelungen für die beteiligten Organe geklärt wurden.

Originalbekanntmachung

14.07.2025

810 IN 1030/25 H-82-: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Helrom GmbH, Westhafenplatz 1, 60327 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 111532), vertr. d.: 1. Roman Noack, (Geschäftsführer), 2. Dr. Matthias Herrmann, (Geschäftsführer), 3. Wolfgang Meier, (Geschäftsführer), ist am 14.07.2025 um 18:06 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Schuldnerin angeordnet worden. Verfügungen der Schuldnerin sind nur mit Zustimmung des Insolvenzverwalters wirksam. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Thomas Rittmeister, REIMER Rechtsanwälte, Bockenheimer Landstraße 94-96, 60323 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 20 34 76 0, Fax: 069/ 20 34 76 99, E-Mail: frankfurt@reimer-rae.de, Internet: www.reimer-rae.de bestellt worden. Amtsgericht Frankfurt am Main, 14.07.2025

Originalbekanntmachung

30.12.2025

810 IN 1030/25 H-15-8: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Helrom GmbH, Westhafenplatz 1, 60327 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 111532), vertr. d.: 1. Roman Noack, (Geschäftsführer), 2. Dr. Matthias Herrmann, (Geschäftsführer), ist Termin zur a) Erörterung eines von dem Insolvenzverwalter vorgelegten Insolvenzplans b) Abstimmung über diesen Plan anberaumt auf: Dienstag, 20.01.2026, 11:30 Uhr, Saal 1, Gebäude F, Klingerstraße 20, 60313 Frankfurt am Main. Der Insolvenzplan und die hierzu eingegangenen Stellungnahmen sind zur Einsichtnahme durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt. Der Insolvenzplan mit Anlagen sowie die eingegangenen Stellungnahmen nach § 232 InsO sind zur Einsichtnahme durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt. Hinweis gem. § 240 InsO: Es wird darauf hingewiesen, dass einzelne Regelungen des Insolvenzplans auf Grund der Erörterung im Termin inhaltlich geändert werden k...

Originalbekanntmachung

07.01.2026

810 IN 1030/25 H-4-8 In dem Insolvenzverfahren Helrom GmbH, Westhafenplatz 1, 60327 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 111532), vertreten durch: 1. Roman Noack, (Geschäftsführer), 2. Dr. Matthias Herrmann, (Geschäftsführer), wird die Prüfung der bis zum 14.01.2026 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, § 177 I 2 InsO. Der Insolvenzverwalter, die Gläubiger und die Schuldnerin können bis zum 19.01.2026 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben. Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus. Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt. Insolvenzgericht Frankfurt am Main, 07.01.2026

Originalbekanntmachung

06.02.2026

810 IN 1030/25 H-4-8 In dem Insolvenzverfahren Helrom GmbH, Westhafenplatz 1, 60327 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 111532), vertreten durch: 1. Roman Noack, (Geschäftsführer), 2. Dr. Matthias Herrmann, (Geschäftsführer), werden für den vorläufige(n) Insolvenzverwalter festgesetzt: Vergütung: EUR XXX Auslagenpauschale: EUR XXX Umsatzsteuer: EUR XXX Summe: EUR XXX Gründe: Aus der zugrunde zu legenden Bemessungsgrundlage von EUR 53.432.819,35 errechnet sich unter Anwendung der maßgeblichen Regelsätze zunächst die Vergütung des endgültigen Insolvenzverwalters in Höhe von EUR XXX. Aus diesem Betrag steht dem vorläufigen Insolvenzverwalter allerdings nur ein Bruchteil (Prozentsatz) zu, der regelmäßig 1/4 (25%) beträgt. Mit diesem Bruchteil ist die Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters in einem durchschnittlichen Verfahren abgegolten. Zuschläge können demnach nur für eine Tätigkeit zugestanden werden, die über das gewöhnliche Maß hinaus den vorläufigen Insolvenzverwalter...

Originalbekanntmachung

06.02.2026

810 IN 1030/25 H-4-8. In dem Insolvenzverfahren Helrom GmbH, Westhafenplatz 1, 60327 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 111532), vertreten durch: 1. Roman Noack, (Geschäftsführer), 2. Dr. Matthias Herrmann, (Geschäftsführer), Gründe: Aus der maßgeblichen Masse von EUR 52.283.298,35 erhält der Insolvenzverwalter unter Anwendung der Regelsätze eine Vergütung i.H.v. EUR XXX sowie antragsgemäß die Auslagenpauschale sowie die jeweiligen Umsatzsteuerbeträge festgesetzt, §§ 1, 2, 7 u. 8 InsVV. Rechtsmittelbelehrung Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen worden ist. Beschwerde- bzw. erinnerungsberichtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Not...

Originalbekanntmachung

04.03.2026

810 IN 1030/25 H-4-8 In dem Insolvenzverfahren Helrom GmbH, Westhafenplatz 1, 60327 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 111532), vertreten durch: 1. Roman Noack, (Geschäftsführer), 2. Dr. Matthias Herrmann, (Geschäftsführer), wird für das vorläufige und endgültige Mitglied des Gläubigerausschusses XXX die Vergütung wie folgt festgesetzt: Vergütung EUR XXX Umsatzsteuer EUR XXX Summe EUR XXX Gründe: Die Mitglieder des Gläubigerausschusses haben Anspruch auf Vergütung ihrer Tätigkeit, § 73 Abs. 1 InsO. Dabei bestimmt sich die Höhe der Vergütung regelmäßig nach dem Zeitaufwand der einzelnen Mitglieder des Ausschusses, wobei besondere Umstände des Einzelfalls Berücksichtigung finden. § 17 InsVV geht dabei von einem regelmäßigen Höchstsatz in der vom Gesetzgeber favorisierten Stundenweisen Abrechnung aus. Die in vorgenannter Vorschrift genannten Höchstbeträge sind allerdings auch in der neuen Fassung der Insolvenzordnung derart gering, dass im Rahmen der Einzelfallentscheidung für j...

Originalbekanntmachung

17.03.2026

810 IN 1030/25 H-4-8 In dem Insolvenzverfahren Helrom GmbH, Westhafenplatz 1, 60327 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 111532), vertreten durch: 1. Roman Noack, (Geschäftsführer), 2. Dr. Matthias Herrmann, (Geschäftsführer), wird für das vorläufige und endgültige Mitglied des Gläubigerausschusses XXX die Vergütung wie folgt festgesetzt: XXX Gründe: Die Mitglieder des Gläubigerausschusses haben Anspruch auf Vergütung ihrer Tätigkeit, § 73 Abs. 1 InsO. Dabei bestimmt sich die Höhe der Vergütung regelmäßig nach dem Zeitaufwand der einzelnen Mitglieder des Ausschusses, wobei besondere Umstände des Einzelfalls Berücksichtigung finden. § 17 InsVV geht dabei von einem regelmäßigen Höchstsatz in der vom Gesetzgeber favorisierten Stundenweisen Abrechnung aus. Die in vorgenannter Vorschrift genannten Höchstbeträge sind allerdings auch in der neuen Fassung der Insolvenzordnung derart gering, dass im Rahmen der Einzelfallentscheidung für jedes Verfahren der angemessene Stundensatz ermitt...

Originalbekanntmachung

30.03.2026

810 IN 1030/25 H-4-8 In dem Insolvenzverfahren Helrom GmbH, Westhafenplatz 1, 60327 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 111532), vertreten durch: 1. Roman Noack, (Geschäftsführer), 2. Dr. Matthias Herrmann, (Geschäftsführer), wird für das vorläufige und endgültige Mitglied des Gläubigerausschusses XXX die Vergütung wie folgt festgesetzt: EUR XXX Gründe: Die Mitglieder des Gläubigerausschusses haben Anspruch auf Vergütung ihrer Tätigkeit, § 73 Abs. 1 InsO. Dabei bestimmt sich die Höhe der Vergütung regelmäßig nach dem Zeitaufwand der einzelnen Mitglieder des Ausschusses, wobei besondere Umstände des Einzelfalls Berücksichtigung finden. § 17 InsVV geht dabei von einem regelmäßigen Höchstsatz in der vom Gesetzgeber favorisierten Stundenweisen Abrechnung aus. Die in vorgenannter Vorschrift genannten Höchstbeträge sind allerdings auch in der neuen Fassung der Insolvenzordnung derart gering, dass im Rahmen der Einzelfallentscheidung für jedes Verfahren der angemessene Stundensatz er...

Originalbekanntmachung

21.05.2026

810 IN 1030/25 H-4-8: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Helrom GmbH, Westhafenplatz 1, 60327 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 111532), vertr. d.: 1. Roman Noack, (Geschäftsführer), 2. Dr. Matthias Herrmann, (Geschäftsführer), ist das Verfahren nach Bestätigung des Insolvenzplans gem. § 258 Abs. 1 InsO aufgehoben worden. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Amtsgericht Frankfurt am Main, 20.05.2026

Originalbekanntmachung

26.05.2026

810 IN 880/26 H-82-: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Helrom GmbH, Westhafenplatz 1, 60327 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 111532), vertr. d.: 1. Roman Noack, (Geschäftsführer), 2. Manuel Althoff, (Geschäftsführer), ist am 26.05.2026 um 19:50 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Schuldnerin angeordnet worden. Verfügungen der Schuldnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Thomas Rittmeister, REIMER Rechtsanwälte, Bockenheimer Landstraße 94-96, 60323 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 20 34 76 0, Fax: 069/ 20 34 76 99, E-Mail: frankfurt@reimer-rae.de, Internet: www.reimer-rae.de bestellt worden. Amtsgericht Frankfurt am Main, 26.05.2026

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