Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
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Hoch- und Tiefbau, Rohbau-, Pflaster-, Abbrucharbeiten, Trockenbau, Gerüstbau, Gebäudereinigung, Bodenlegearbeiten, Fenstermontage, Luftfracht-Handling, Transporte und Autovermietung und alle damit zusammenhängenden Tätigkeiten sowie die gewerbliche Arbeitnehmerüberlassung in diesem Tätigkeitsfeld.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der HERZOG-HANDLING-GMBH ist anhängig. Der Schuldner wird durch Geschäftsführer Dumitru Popa vertreten. Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat die Vergütung des Insolvenzverwalters festgesetzt, wobei eine Erhöhung der Regelvergütung um 40 % aufgrund von Mehrarbeit und Schwierigkeitsgrad gewährt wurde. Ein Termin zur Gläubigerversammlung am 31.01.2024 diente der Zustimmung zu einem Vergleich, wonach der Geschäftsführer 2.000,00 EUR an die Masse zahlt. Der verfügbare Massebestand wird mit 279.105,27 EUR angegeben, während Insolvenzforderungen in Höhe von 1.105.049,98 EUR berücksichtigt werden. Das Verfahren befindet sich im Stadium der Schlussverteilung; dem Insolvenzverwalter wurde die Zustimmung zur Schlussverteilung erteilt, nachdem die Verwertung der Masse beendet ist. Gläubiger konnten bis zum 26.05.2026 Einwendungen erheben. Die Schlussberichte und Verzeichnisse sind zur Einsicht niedergelegt.
Originalbekanntmachung
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810 IN 1444/19 H-16-1: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der HERZOG-HANDLING-GMBH, früher: The SQUAIRE Am Flughafen 12, 60549 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 105111), vertr. d.: Dumitru Popa, Mainzer Straße 35, 65479 Raunheim, (Geschäftsführer), soll die Schlussverteilung erfolgen. Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Frankfurt am Main zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt. Der Insolvenzverwalter Dipl.-Kfm. Frank Mößle, c/o Betriebsamt, Ludwigstraße 20, 61231 Bad Nauheim, Tel.: 06032/ 70 16 08 0, Fax: 06032/ 70 16 08 9, E-Mail: info@inso-moessle.de hat dem Gericht folgendes gem. § 188 InsO angezeigt: Der verfügbare Massebestand beträgt 279.105,27 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 1.105.049,98 EUR zu berücksichtigen. Amtsgericht Frankfurt am Main, 02.04.2026
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