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Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der hylonet GmbH, Köln, ist Gegenstand der vorliegenden Bekanntmachungen. Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 09.02.2026 mangels Masse abgewiesen, § 26 Abs. 1 InsO. Die Schuldnerin wird durch ihren Geschäftsführer Stefan Stöhr vertreten. Im Anschluss daran ist der Beschluss vom 09.02.2026 berichtigt worden, wobei die Registerangaben des Gerichts und der Registernummer präzisiert wurden. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Originalbekanntmachung
810 IN 1454/25 H-12-: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der hylonet GmbH, Kölner Straße 10, 65760 Eschborn, vertr. d.: Stefan Stöhr, (Geschäftsführer), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 09.02.2026 mangels Masse abgewiesen worden, § 26 Abs. 1 InsO. Amtsgericht Frankfurt am Main, 09.02.2026
Originalbekanntmachung
810 IN 1454/25 H-12-: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der hylonet GmbH, Kölner Straße 10, 65760 Eschborn (AG Frankfurt am Main, HRB 113956), vertr. d.: Stefan Stöhr, (Geschäftsführer), ist der Beschluss vom 09.02.2026 berichtigt worden. Hinter dem Namen der Schuldnerin werden Registergericht und Registernummer wie folgt angefügt: (AG Frankfurt am Main, HRB 113956) Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Amtsgericht Frankfurt am Main, 13.04.2026
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